Hallo,
meine GKV hat bisher monatlich meinen Beitrag festgesetzt aufgrund meiner monatlichen Verdienstangaben als Selbständiger. Jetzt auf einmal ab 11/2009, will sie meinen Beitrag auf Grund des EKST-Bescheids 2008 festsetzen und zwar den Höchstsatz. In 2009 habe ich viel weniger verdient als 2008. In den letzten 3 Monaten habe ich gar keine Geldeingänge gehabt. Wieso soll ich jetzt den Höchstsatz zahlen ?
Freiwillige Beiträge GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Nun denn, seit dem 01.01.2009 gibt es für ganz Deutschland einheitlich Grundsätze, wie die Beitragsbemessung erfolgt. Diese einheitlichen Grundsätze sind vom Spitzenverband Bund (einige nennen ihn auch schon Spitzbubenverband) verzapft worden.
In § 7 der besagten Grundsätze gibt es eine klare Aussage hierüber.
Das über den letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzte Arbeitseinkommen bleibt bis zur Erteilung des nächsten Winkommensteuerbescheids maßgebend. Der neue Einkommensteuerbescheid ist für die Beitragsbemessung ab Beginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats heranzuziehen. Legt das Mitglied den Einkommenssteuerbescheid später vor und ergäbe sich eine günstigere Beitragsbemessung, sind die Verhältnisse erst ab Beginn des auf die Vorlage dieses Einkommensteuerbescheids folgenden Monats zu berücksichtigen.
Danach liegt die Krankenkasse völlig richtig und es ist nix zu machen.
Aber was lernen wir daraus?
Wenn Dein Einkommen in 2009 niedriger als in 2008 ist, dann musst Du im Schweinsgalopp Anfang 2010 in die Puschen kommen und Deine Einkommenssteuererklärung machen. Am besten schon im Januar 2010, in der Hoffnung, dass der Einkommenssteuerbescheid im März 2010 vorliegt. Diese Bescheid sofort zur Kasse, dann musst Du weniger zahlen.
Nu geht es noch weiter. Wenn Du in 2010 merkst, dass kein Einkommen wieder höher ist, als in 2009, dann kannst du Dich Anfang 2011 erst einmal ein wenig in den Sessel lehnen und nicht im Schweinsgalopp die Einkommenssteuererklärung einreichen. Bei den ganzen Spielchen kann man sehr schnell ein paar Monate herausschinden.
Also, die einheitlichen Grundsäzte zur Beitragsbemessung sind ziemlich eindeutig; aber Du kannst es ein wenig steuern!
Was sagen die Sofa´s dazu, solche Fälle habt ihr doch schon gehabt, oder nicht?
In § 7 der besagten Grundsätze gibt es eine klare Aussage hierüber.
Das über den letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzte Arbeitseinkommen bleibt bis zur Erteilung des nächsten Winkommensteuerbescheids maßgebend. Der neue Einkommensteuerbescheid ist für die Beitragsbemessung ab Beginn des auf die Ausfertigung folgenden Monats heranzuziehen. Legt das Mitglied den Einkommenssteuerbescheid später vor und ergäbe sich eine günstigere Beitragsbemessung, sind die Verhältnisse erst ab Beginn des auf die Vorlage dieses Einkommensteuerbescheids folgenden Monats zu berücksichtigen.
Danach liegt die Krankenkasse völlig richtig und es ist nix zu machen.
Aber was lernen wir daraus?
Wenn Dein Einkommen in 2009 niedriger als in 2008 ist, dann musst Du im Schweinsgalopp Anfang 2010 in die Puschen kommen und Deine Einkommenssteuererklärung machen. Am besten schon im Januar 2010, in der Hoffnung, dass der Einkommenssteuerbescheid im März 2010 vorliegt. Diese Bescheid sofort zur Kasse, dann musst Du weniger zahlen.
Nu geht es noch weiter. Wenn Du in 2010 merkst, dass kein Einkommen wieder höher ist, als in 2009, dann kannst du Dich Anfang 2011 erst einmal ein wenig in den Sessel lehnen und nicht im Schweinsgalopp die Einkommenssteuererklärung einreichen. Bei den ganzen Spielchen kann man sehr schnell ein paar Monate herausschinden.
Also, die einheitlichen Grundsäzte zur Beitragsbemessung sind ziemlich eindeutig; aber Du kannst es ein wenig steuern!
Was sagen die Sofa´s dazu, solche Fälle habt ihr doch schon gehabt, oder nicht?
Hallo,
diese Fälle gibt es täglich. Das ist nichts Besonderes.
Ich gehe jetzt mal bei meinen Ausführungen davon aus, dass der Einkommensteuerbescheid (STB) 2008 nicht der erste STB war. (Beim ersten STB nach der Existenzgründung gibt es nämlich eine Besonderheit)
Ich versuch mal alles mit einfachen Worten und nicht juristisch auszudrücken.
Beiträge werden bei Selbstständigen aus dem STB berechnet.
Es gilt die so genannte zeitversetzte Verbeitragung. Es gelangen also zeitversetzt Einnahmen zur Beitragsberechnung, die JETZT AKTUELL überhaupt nicht vorliegen, sondern durch das Finanzamt im STB festgestellt wurden (geht ja nur für die Vergangenheit, da Einkommensteuerbescheide nur für vergangene Jahre erstellt werden).
Steuerrechtlich wird für abgelaufene Wirtschaftsjahre berichtigt (Erstattung oder Nachzahlung).
Dies ist n i c h t so für die Beitragsberechung zur freiw. Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei niedrigen Einnahmen erfolgt die Senkung der Beiträge
zum Ersten des Monats nach Einreichung des STB bei der Krankenkasse (KK).
Bei höheren Einnahmen erfolgt die Erhöhung der Beiträge ab Ersten des Monats nach Erstellung des STB durch das Finanzamt (nicht jedoch rückwirkend für das Wirtschaftjahr).
Dein STB (für 2008) wird sicherlich im Oktober 2009 erstellt worden sein.
Daher höherer Beitrag ab 01.11.2009 UND NICHT rückwirkend mit Nachzahlungspflicht ab 01.01.2008.
Dies ist übrigens eine sehr verbraucherfreundliche Regelung. Sie schützt den Kunden vor Nachzahlungen (dich z.B. hier vor einer Nachzahlung ab 01.01.2008; dies sollte man sich auch mal klar machen).
Die Regelung ist auch höchstrichterlich vom Bundessozialgericht aberkannt worden. Die Richter sagten, dass sich höhere bzw. niedrigere Einnahmen im Laufe der Zeit ausgleichen. Dies sei nicht zu beanstanden.
Wer die Regelung verstanden hat (hast Du jetzt hoffentlich) kann (wie Rossi) bereits erklärte, ein wenig damit jonglieren.
Es besteht seitens der Krankenkasse keine Verpflichtigung an Dich, WANN Du die Einkommensteuerklärung beim Finanzamt abgibst.
Nur dann, wenn Du (oder Dein Steuerberater) über diesen STB verfügst, musst Du ihn bei der KK einreichen.
Kleine Anmerkung noch am Rande:
Man erkennt ja hier ein wenig den Unmut, dass JETZT wo weniger verdient wird, höhere Beiträge zu zahlen sind.
Nun pack Dich mal an die eigenen Nase.
Im Jahre 2008 lief es ja besser als 2007 (daher ja jetzt auch die Erhöhung).
BIST DU DENN AUCH IM JAHRE 2008 auch die IDEE GEKOMMEN, an die KK oder an ein Forum heranzutreten und zu sagen, dass Du im Jahre 2008 (wo die Einnahmen höher waren als 2007) SOFORT MEHR zahlen willst.
SICHERLICH NICHT
In all den Jahren, wo ich mit diesem Thema beschäftige, kam noch
n i e m a n d zur KK und wollte SOFORT MEHR zahlen wollten.
Aber viele kamen (wie auch Du) SOFORT wenn es darum ging weniger zu zahlen.
Dies soll nicht böse gemeint sein. Es soll nur nochmals verdeutlichen, wie das System ist.
Schlusswort: Wie Rossi bereits empfohlen hat. Husch husch Anfang 2010 für 2009 die Steuererklärung machen und STB 2009 (wenn er da ist) sofort bei KK einreichen.
Dann hast Du dem System legal ein Schnippchen geschlagen, indem höhere Einnahmen nicht 12 Monate (was ja so ein Durchschnitt für einen STB bis zum nächsten STB wäre) zu Grunde liegen, sondern kürzer.
Das
diese Fälle gibt es täglich. Das ist nichts Besonderes.
Ich gehe jetzt mal bei meinen Ausführungen davon aus, dass der Einkommensteuerbescheid (STB) 2008 nicht der erste STB war. (Beim ersten STB nach der Existenzgründung gibt es nämlich eine Besonderheit)
Ich versuch mal alles mit einfachen Worten und nicht juristisch auszudrücken.
Beiträge werden bei Selbstständigen aus dem STB berechnet.
Es gilt die so genannte zeitversetzte Verbeitragung. Es gelangen also zeitversetzt Einnahmen zur Beitragsberechnung, die JETZT AKTUELL überhaupt nicht vorliegen, sondern durch das Finanzamt im STB festgestellt wurden (geht ja nur für die Vergangenheit, da Einkommensteuerbescheide nur für vergangene Jahre erstellt werden).
Steuerrechtlich wird für abgelaufene Wirtschaftsjahre berichtigt (Erstattung oder Nachzahlung).
Dies ist n i c h t so für die Beitragsberechung zur freiw. Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei niedrigen Einnahmen erfolgt die Senkung der Beiträge
zum Ersten des Monats nach Einreichung des STB bei der Krankenkasse (KK).
Bei höheren Einnahmen erfolgt die Erhöhung der Beiträge ab Ersten des Monats nach Erstellung des STB durch das Finanzamt (nicht jedoch rückwirkend für das Wirtschaftjahr).
Dein STB (für 2008) wird sicherlich im Oktober 2009 erstellt worden sein.
Daher höherer Beitrag ab 01.11.2009 UND NICHT rückwirkend mit Nachzahlungspflicht ab 01.01.2008.
Dies ist übrigens eine sehr verbraucherfreundliche Regelung. Sie schützt den Kunden vor Nachzahlungen (dich z.B. hier vor einer Nachzahlung ab 01.01.2008; dies sollte man sich auch mal klar machen).
Die Regelung ist auch höchstrichterlich vom Bundessozialgericht aberkannt worden. Die Richter sagten, dass sich höhere bzw. niedrigere Einnahmen im Laufe der Zeit ausgleichen. Dies sei nicht zu beanstanden.
Wer die Regelung verstanden hat (hast Du jetzt hoffentlich) kann (wie Rossi) bereits erklärte, ein wenig damit jonglieren.
Es besteht seitens der Krankenkasse keine Verpflichtigung an Dich, WANN Du die Einkommensteuerklärung beim Finanzamt abgibst.
Nur dann, wenn Du (oder Dein Steuerberater) über diesen STB verfügst, musst Du ihn bei der KK einreichen.
Kleine Anmerkung noch am Rande:
Man erkennt ja hier ein wenig den Unmut, dass JETZT wo weniger verdient wird, höhere Beiträge zu zahlen sind.
Nun pack Dich mal an die eigenen Nase.
Im Jahre 2008 lief es ja besser als 2007 (daher ja jetzt auch die Erhöhung).
BIST DU DENN AUCH IM JAHRE 2008 auch die IDEE GEKOMMEN, an die KK oder an ein Forum heranzutreten und zu sagen, dass Du im Jahre 2008 (wo die Einnahmen höher waren als 2007) SOFORT MEHR zahlen willst.
SICHERLICH NICHT
In all den Jahren, wo ich mit diesem Thema beschäftige, kam noch
n i e m a n d zur KK und wollte SOFORT MEHR zahlen wollten.
Aber viele kamen (wie auch Du) SOFORT wenn es darum ging weniger zu zahlen.
Dies soll nicht böse gemeint sein. Es soll nur nochmals verdeutlichen, wie das System ist.
Schlusswort: Wie Rossi bereits empfohlen hat. Husch husch Anfang 2010 für 2009 die Steuererklärung machen und STB 2009 (wenn er da ist) sofort bei KK einreichen.
Dann hast Du dem System legal ein Schnippchen geschlagen, indem höhere Einnahmen nicht 12 Monate (was ja so ein Durchschnitt für einen STB bis zum nächsten STB wäre) zu Grunde liegen, sondern kürzer.
Das
Hallo,
ich habe auch in der Vergangenheit mit "meinen" Selbständigen geredet wie mit "einem kranken Gaul" und sie auf diese Einstufungspraxis hingewiesen, aber es ist schon so wie Heinrich schreibt - so lange der niedrigste Beitrag gezahlt werden kann ist das alles okay
und wenn dann die Höherstufung kommt dann sind wir als Kasse wieder einmal die "Buhmänner" und wollen nur "abzocken" - als ob ich etwas davon hätte - nur Ärger und Stress und das habe ich so gern wie Bauchweh.
Gruß
Czauderna
ich habe auch in der Vergangenheit mit "meinen" Selbständigen geredet wie mit "einem kranken Gaul" und sie auf diese Einstufungspraxis hingewiesen, aber es ist schon so wie Heinrich schreibt - so lange der niedrigste Beitrag gezahlt werden kann ist das alles okay
und wenn dann die Höherstufung kommt dann sind wir als Kasse wieder einmal die "Buhmänner" und wollen nur "abzocken" - als ob ich etwas davon hätte - nur Ärger und Stress und das habe ich so gern wie Bauchweh.
Gruß
Czauderna
Hallo,
vielen Dank für die Beiträge. Man sollte doch etwas kritischer sein in Bezug auf die Beitragserhebung der Krankenkassen. Der Ausgleich mit niedrigen und hohen Einkommen ist ein Märchen. Die letzten Jahre sind die Einkommen der Nicht- und auch der Selbständigen jedes Jahr gesunken, d.h. man war vom Vorjahr her zu hoch eingestuft und hat für das aktuelle Jahr zu viel bezahlt usw. Das kann soweit gehen, daß man in die Schulden getrieben wird (nur wegen der Krankenkasse). Würde das Finanzamt so verfahren, wären viele Menschen nur wegen der Steuer verschuldet. Es gibt nur ein gerechtes Verfahren: Monatliche Abschläge, die in etwa dem zu erwartenden Verdienst entsprechen und dann gemäß dem STB des zu betrachtenden Jahres eine Endabrechnung (Nachzahlung oder Erstattung), so wie das auch bei der Einkommensteuer oder Strom- oder Gasabrechnung gemacht wird.
vielen Dank für die Beiträge. Man sollte doch etwas kritischer sein in Bezug auf die Beitragserhebung der Krankenkassen. Der Ausgleich mit niedrigen und hohen Einkommen ist ein Märchen. Die letzten Jahre sind die Einkommen der Nicht- und auch der Selbständigen jedes Jahr gesunken, d.h. man war vom Vorjahr her zu hoch eingestuft und hat für das aktuelle Jahr zu viel bezahlt usw. Das kann soweit gehen, daß man in die Schulden getrieben wird (nur wegen der Krankenkasse). Würde das Finanzamt so verfahren, wären viele Menschen nur wegen der Steuer verschuldet. Es gibt nur ein gerechtes Verfahren: Monatliche Abschläge, die in etwa dem zu erwartenden Verdienst entsprechen und dann gemäß dem STB des zu betrachtenden Jahres eine Endabrechnung (Nachzahlung oder Erstattung), so wie das auch bei der Einkommensteuer oder Strom- oder Gasabrechnung gemacht wird.
tirano05 hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für die Beiträge. Man sollte doch etwas kritischer sein in Bezug auf die Beitragserhebung der Krankenkassen. Der Ausgleich mit niedrigen und hohen Einkommen ist ein Märchen. Die letzten Jahre sind die Einkommen der Nicht- und auch der Selbständigen jedes Jahr gesunken, d.h. man war vom Vorjahr her zu hoch eingestuft und hat für das aktuelle Jahr zu viel bezahlt usw. Das kann soweit gehen, daß man in die Schulden getrieben wird (nur wegen der Krankenkasse). Würde das Finanzamt so verfahren, wären viele Menschen nur wegen der Steuer verschuldet. Es gibt nur ein gerechtes Verfahren: Monatliche Abschläge, die in etwa dem zu erwartenden Verdienst entsprechen und dann gemäß dem STB des zu betrachtenden Jahres eine Endabrechnung (Nachzahlung oder Erstattung), so wie das auch bei der Einkommensteuer oder Strom- oder Gasabrechnung gemacht wird.
Hallo,
ja, das sehe ich sogar als Krankenkassenmitarbeiter so wie Du, aber was sollen wir machen, wir müssen es so handhaben wie es vorgegeben ist - das dies in Einzelfällen nicht gerecht ist und an der Realität vorbeigeht will ich nicht bestreiten.
Gruß
Czauderna
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