Hallo , Liebe Gemeinde. ..
Ich hab mich hier registriert weil ich dringend einen rat von euch brauche…
Ich bin 22 Jahre alt und ich bin auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Gestern hab ich einen Brief erhalten von meiner Krankenversicherung , ich bin auf mein Vater bzw. mit mein Vater versichert, in dem Brief schreiben sie das meine Versicherung am 3.2.2010 nicht mehr besteht kann. Ich muss angeben was ich mache bzw. welche Schule ich besuche oder ob ich mit einer Ausbildung angefangen habe. Ich bin aber auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, dürfen sie einfach so meine Versicherung kündigen ? Kann ich etwas dagegen tun ? Sonst muss ich mich ja selber bzw. Privat versichern ? Dafür hab ich das Geld nicht ?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen …
Ich bedanke mich im voraus für ihre Bemühungen…
Dringend einen Rat
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Hallo Fatma.
für diesen Fall ist das V SGB § 10 zuständig, dort heißt es .
(2) Kinder sind versichert
1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
4.ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
nur wenn du dich in einem der Punkte siehst hast du eine Chance auf die beitragsfreie Familienversicherung.
Gruß
für diesen Fall ist das V SGB § 10 zuständig, dort heißt es .
(2) Kinder sind versichert
1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
4.ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
nur wenn du dich in einem der Punkte siehst hast du eine Chance auf die beitragsfreie Familienversicherung.
Gruß
Also, wir sollten Fatma aufklären.
Wenn Sie am 03.02.2010 noch nach wie vor abeitslos ist und lediglich eine Ausbildgunsstelle sucht, dann fliegt sie aus der kostenlosen Familienversicherung von Papi raus.
Wenn Fatma hingegen am 03.02.2010 eine Schule tatsächlich besucht, oder eine Ausbildung tatsächlich absolviert, dann kann sie bis zum 25. Lebensjahr kostenlos beim Papi bleiben.
Jenes sind schon Unterschiede!
Wenn Sie am 03.02.2010 noch nach wie vor abeitslos ist und lediglich eine Ausbildgunsstelle sucht, dann fliegt sie aus der kostenlosen Familienversicherung von Papi raus.
Wenn Fatma hingegen am 03.02.2010 eine Schule tatsächlich besucht, oder eine Ausbildung tatsächlich absolviert, dann kann sie bis zum 25. Lebensjahr kostenlos beim Papi bleiben.
Jenes sind schon Unterschiede!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste