Mitversicherung der Rente beziehenden Ehefrau aus der Türkei

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ottomotor
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Mitversicherung der Rente beziehenden Ehefrau aus der Türkei

Beitragvon ottomotor » 18.01.2010, 19:23

Hallo liebes Forum,

mich beschäftigt seit kurzem eine Frage:

Ich bin Rentner und deutscher Staatsbürger. Meine Frau ist aus der Türkei (auch türkische Staatsangehörigkeit) und bezieht dort eine Rente in Höhe von ca. EUR 600,00. Seit 10 Jahren sind wir verheiratet und sie ist seit dieser Zeit auch bei mir mitversichert.

Hätten wir bei einer deutschen Behörde Ihre Bezüge angeben müssen? Ist das gesetzlich in Ordnung, dass sie mitversichert ist?

Vielleicht kann jemand von Ihnen etwas Licht ins Dunkel bringen.

Grüsse.

OM

heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.01.2010, 20:37

so wie ich Sie verstanden habe, wird die Rente auch schon seit längerer Zeit bezogen.

Die Krankenkasse fragt in regelmäßigen Abständen nach
EINKOMMEN.

Dies haben sie dann n i c h t richtig beantwortet.

Wahrscheinlich schon mehrmals nicht.

Dies ist n i c h t ok.

Hier antworten übrigens Mitarbeiter von KK. Die finden so etwas überhaupt nicht lustig.

Jetzt müsste geprüft werden, wie weit rückwirkend noch Beiträge nachgezahlt werden müssten.

Sie könnten jetzt noch ein wenig Glück haben, dass evt. über die türkische Krankenkasse aufgrund der türkischen Rente eine Betreuungsversicherungsverhältnis gemacht werden könnte.

Dazu müssten Sie sich bei der türkischen KK informieren.

Natürlich müssen Sie dies auch sofort Ihrer Krankenkasse melden.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.01.2010, 22:41

Nun denn, Ottomotor!

Irgendetwas passt dort nicht; Du mogelst doppelt!

Eine Rente in der Türkei kann man meines Wissens nur dann beziehen, wenn man dort auch seinen Wohnsitz hat.

Die Holde hat offensichtlich den Wohnsitz in Deutschland und kann somit nicht rechtmäßig die Rente in der Türkei beziehen.

Wie hast Du das gemacht?

Hat die Holde einen Scheinwohnsitz in der Türkei angegeben?

Man kennt diese Probelmatik; es wird irgendwie ne Adresse und ne Kontoverbindung in der Türkei angegeben. Die Rente wird schön auf ein Sparbuch in der Türkei überwiesen. Einmal im Jahr wird die Rente verbraten und es wird ein schöner Urlaub draus gemacht!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 19.01.2010, 07:08

hi Rossi,

obwohl es ja überhaupt nicht mein Fachgebiet ist.

Bist Du da sicher, dass jemand eine türkische Rente nur dann bekommt, wenn man in der Türkei wohnt.

Anders herum soll es ja wohl so sein, dass, wenn jemand Anspruch auf eine deutsche Rente hat, diese auch in in jedes Land der Welt gezahlt wird, egal wo man wohnt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.01.2010, 18:14

Okay, Heinrich, jener Grundsatz gilt innerhalb EU! Dort können Renten ohne Probleme exportiet werden.

Mit der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Die Inhalte sind bei den Sozialversicherungsabkommen immer ganz unterschiedlich.

Mein Kenntnisstand ist halt, dass ein Rentenbezug in der Türkei den dortigen Wohnsitz fordert. Kann sich natürlich mittlerweile geändert haben.


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