Hallo,
seit dem 23.11.09 beziehe ich aufgrund depressionen krankengeld. Ich habe jetzt erst am 02 februar meine erste sitzung beim psychotherapeuten.Vorher ging nichts habe keine freie stelle bekommen, jetzt erst auf nachhaken vom hausarzt hab ich den termin bekommen.
Jetzt der schock. Heute kam post vom medizinischen dienst der krankenkasse, und die sind nach durchsicht der unterlagen der meinung ich muss ab dem 01.02 wieder arbeiten und meine arbeitsunfähigkeit endet damit am 31.01.
Was kann ich dagegen machen? Bin total verzweifelt vor allem weil mich dieser arbeitsplat krank gemacht hat ( extremes mobbing) .
Wie stehen da die chancen?
Bin echt verzweifelt.
Liebe grüße,
sid.
Medizinischer Dienst
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
das Thema hatten wir schon oft.
Auch wenn es hart klingt, aber Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit - diese These stammt nicht von der Krankenkasse sondern ist allgemeine Auffassung des MDK. Probleme am Arbeitsplatz können nur dort gelöst werden und nicht durch eine Arbeitsunfähigkeit - sicher trifft das nicht auf jeden Fall zu aber grundsätzlich ist das - auch psychotherapeutische Behandlung bedingen grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeit.
Dies wie gesagt gilt grundsätzlich.
Nun zum geschilderten Fall - ich nehme stark an das der MDK genau nachdem beurteilt hat was ich oben beschrieben habe. Eine Chance gegen die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit Widerspruch einzulegen besteht zweifellos aber ohne eine medizinische Widerspruchsbegründung sind die diese Chancen gleich 0.
Aus meiner Praxis kann ich überwiegend für solche Fälle berichten dass der MDK keine weitere bzw. längere AU. wegen einer ambulanten Kurzeittherapie
(in der Regel 25 Sitzungen) befürwortete.
Gruß
Czauderna
PS. Tut mir leid wenn das alles für Sie so negativ aussieht aber soll ich Ihnen etwas vormachen ?
das Thema hatten wir schon oft.
Auch wenn es hart klingt, aber Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit - diese These stammt nicht von der Krankenkasse sondern ist allgemeine Auffassung des MDK. Probleme am Arbeitsplatz können nur dort gelöst werden und nicht durch eine Arbeitsunfähigkeit - sicher trifft das nicht auf jeden Fall zu aber grundsätzlich ist das - auch psychotherapeutische Behandlung bedingen grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeit.
Dies wie gesagt gilt grundsätzlich.
Nun zum geschilderten Fall - ich nehme stark an das der MDK genau nachdem beurteilt hat was ich oben beschrieben habe. Eine Chance gegen die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit Widerspruch einzulegen besteht zweifellos aber ohne eine medizinische Widerspruchsbegründung sind die diese Chancen gleich 0.
Aus meiner Praxis kann ich überwiegend für solche Fälle berichten dass der MDK keine weitere bzw. längere AU. wegen einer ambulanten Kurzeittherapie
(in der Regel 25 Sitzungen) befürwortete.
Gruß
Czauderna
PS. Tut mir leid wenn das alles für Sie so negativ aussieht aber soll ich Ihnen etwas vormachen ?
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