Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
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Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Hallo alle,
ich war vor meinem Wegzug ins europäische Ausland vor sieben Jahren selbständig und privatversichert - die Privatversicherung habe ich im Ausland noch ein paar Jahre als Anwartschaft weitergeführt und dann gekündigt, weil ich dachte, dass ich nicht wieder nach D zurückkehren würde ...
Nun wird aber eine Rückkehr immer wahrscheinlicher - gibt es eine Möglichkeit, mich in D als Selbständige wieder in der GKV zu versichern?
Zu meiner jetzigen Situation: Bin seit zwei Jahren in der spanischen GKV (Seguridad Social) als Geschäftsführerin einer GmbH (Status: Autónoma) (zwangs-)versichert.
Vielen Dank für Eure Antworten!
ich war vor meinem Wegzug ins europäische Ausland vor sieben Jahren selbständig und privatversichert - die Privatversicherung habe ich im Ausland noch ein paar Jahre als Anwartschaft weitergeführt und dann gekündigt, weil ich dachte, dass ich nicht wieder nach D zurückkehren würde ...
Nun wird aber eine Rückkehr immer wahrscheinlicher - gibt es eine Möglichkeit, mich in D als Selbständige wieder in der GKV zu versichern?
Zu meiner jetzigen Situation: Bin seit zwei Jahren in der spanischen GKV (Seguridad Social) als Geschäftsführerin einer GmbH (Status: Autónoma) (zwangs-)versichert.
Vielen Dank für Eure Antworten!
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Grundsätzlich ja wenn ein Nachweis der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung vorliegt, allerdings ist jetzt die Frage, wie ist der Status wenn sie aus Spanien nach Deutschland zurückkehren. Wenn sie sich arbeitslos melden würden, wären sie gesetzlich versichert.
Wenn sSe danach denn wieder selbst würden, könnten Sie sich freiwillig versichern.
Am besten sich nochmal auf der Seite von dvka,de schlau machen und sich mit der dvka in Verbindung setzten.
Wenn sSe danach denn wieder selbst würden, könnten Sie sich freiwillig versichern.
Am besten sich nochmal auf der Seite von dvka,de schlau machen und sich mit der dvka in Verbindung setzten.
Grundsätzlich ja wenn ein Nachweis der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung vorliegt, allerdings ist jetzt die Frage, wie ist der Status wenn sie aus Spanien nach Deutschland zurückkehren.
Ich habe vor, in D wieder selbständig tätig zu sein ...
Wenn sie sich arbeitslos melden würden, wären sie gesetzlich versichert.
Wie lange muss man da im Zweifelsfall arbeitslos sein? Ich meine, falls Arbeitslosigkeit zwingend erforderlich ist, könnte ich mich ja arbeitslos melden (habe in D nie A-beiträge bezahlt) und sobald ich in der Kasse bin, mich wieder als Selbständige in der GKV freiwillig versichern, oder?
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Ich sehe das etwas anders. Aufgrund der Gebietsgleichstellung der ausländischen GKV im EU-Ausland mit der GKV in Deutschland greift bei der Einreise die Versicherungspflicht nach 5,1,13 (zuletzt -ggf. im EU-Ausland- gesetzlich versichert) ohne weitere Voraussetzungen. Ein Anspruch auf eine andere Absicherung (PKV) besteht zudem nicht mehr.
Aufgrund der Gebietsgleichstellung der ausländischen GKV im EU-Ausland mit der GKV in Deutschland greift bei der Einreise die Versicherungspflicht nach 5,1,13 (zuletzt -ggf. im EU-Ausland- gesetzlich versichert) ohne weitere Voraussetzungen. Ein Anspruch auf eine andere Absicherung (PKV) besteht zudem nicht mehr.
Das ist interessant, Dipling. Das hieße ja, dass nach einer Rückkehr nach D ein Wiedereinstieg in die GKV als freiwillig versicherte Selbständige nicht nur problemlos möglich, sondern sogar zwingend erfolgen würde, ich meine, falls ich Dich richtig verstanden habe.
Wie lange muss man denn im EU-Ausland bei einer ausländischen GKV versichert gewesen sein, um als ehemals in D PKV-Versicherte/r nach einer Rückkehr nach D wieder in die GKV aufgenommen zu werden?
Und muss dieser ausländische GKV-Versicherungsschutz bis unmittelbar vor der Rückkehr nach D bestehen?
Könntest Du (oder jemand anders) sagen, wo genau ich mehr über diesen Sachverhalt nachlesen kann?
Du schreibst, dass Du in Deutschland privat versichert warst.
2 Fragen und Voraussetzungen sind hier sehr entscheidend für eine freiwillige Versicherung.
1.
Bist Du jemals in Deutschland gesetzlich versichert gewesen.
Es reicht schon ein einziger Tag. Dieser Tag gesetzliche kann auch sehr lange her sein. Hier reicht auch eine Familienversicherung über die Eltern aus.
2.
Kann die Zwangsversicherung in Spanien, die Du beschreibst, durch einen E 104 Schein nachgewiesen werden.
Beide Fragen mit JA. Dann ist eine freiwillige Versicherung möglich.
Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht (E 104) bei der letzten deutschen (gesetzlichen Krankenkasse) stellen.
Rechtsquelle: § 9 SGB V und EWG-Verordnung (für die Sache mit dem einem Tag deutscher Versicherung). Leider weiß ich jedoch spontan nicht, wo dies genau in der EWG-Verordnung steht.
Ermittele erst mal Deine letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und prüfe ggfls durch Anruf bei der span. Krankenkasse, ob ein E 104 ausgestellt werden kann.
Wovon Dipling schreibt: dies ist eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V(Bürgerversicherung) und keine freiwillige Versicherung.
Die Beitragshöhe und die Leistungen sind allerdings gleich.
Allerdings ist diese Bürgerversicherung allerdings meist schwieriger zu bekommen, weil das Recht (auch für den Sachbearbeiter) komplizierter ist. Ich teile allerdings -ohne mit Aufwand nachzulesen- Diplings Auffassung.
Nochmals: zur Vereinfachung würde ich prüfen, ob eine "Freiwillige" Versicherung wie oben beschrieben (1 und 2) möglich ist.
Dann noch ein Tipp: B E V O R Du nach Deutschland kommst, würde ich an Deiner Stelle schon ein Gespräch mit der letzten deutschen gesetzlichen Krankenkasse führen.
2 Fragen und Voraussetzungen sind hier sehr entscheidend für eine freiwillige Versicherung.
1.
Bist Du jemals in Deutschland gesetzlich versichert gewesen.
Es reicht schon ein einziger Tag. Dieser Tag gesetzliche kann auch sehr lange her sein. Hier reicht auch eine Familienversicherung über die Eltern aus.
2.
Kann die Zwangsversicherung in Spanien, die Du beschreibst, durch einen E 104 Schein nachgewiesen werden.
Beide Fragen mit JA. Dann ist eine freiwillige Versicherung möglich.
Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht (E 104) bei der letzten deutschen (gesetzlichen Krankenkasse) stellen.
Rechtsquelle: § 9 SGB V und EWG-Verordnung (für die Sache mit dem einem Tag deutscher Versicherung). Leider weiß ich jedoch spontan nicht, wo dies genau in der EWG-Verordnung steht.
Ermittele erst mal Deine letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und prüfe ggfls durch Anruf bei der span. Krankenkasse, ob ein E 104 ausgestellt werden kann.
Wovon Dipling schreibt: dies ist eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V(Bürgerversicherung) und keine freiwillige Versicherung.
Die Beitragshöhe und die Leistungen sind allerdings gleich.
Allerdings ist diese Bürgerversicherung allerdings meist schwieriger zu bekommen, weil das Recht (auch für den Sachbearbeiter) komplizierter ist. Ich teile allerdings -ohne mit Aufwand nachzulesen- Diplings Auffassung.
Nochmals: zur Vereinfachung würde ich prüfen, ob eine "Freiwillige" Versicherung wie oben beschrieben (1 und 2) möglich ist.
Dann noch ein Tipp: B E V O R Du nach Deutschland kommst, würde ich an Deiner Stelle schon ein Gespräch mit der letzten deutschen gesetzlichen Krankenkasse führen.
1.
Bist Du jemals in Deutschland gesetzlich versichert gewesen.
Es reicht schon ein einziger Tag. Dieser Tag gesetzliche kann auch sehr lange her sein. Hier reicht auch eine Familienversicherung über die Eltern aus.
Ja, ich war gesetzlich bei der TK versichert, bevor ich zur PKV gewechselt bin.
2.
Kann die Zwangsversicherung in Spanien, die Du beschreibst, durch einen E 104 Schein nachgewiesen werden.
Das werde ich in den nächsten Tagen prüfen. Solche Dinge lassen sich in Spanien leider nicht per Telefon erledigen - sobald ich kann, werde ich bei der Seguridad Social vorbeigehen und die Sache klären.
Herzlichen Dank für die Hinweise!
heinrich hat geschrieben:Kann die Zwangsversicherung in Spanien, die Du beschreibst, durch einen E 104 Schein nachgewiesen werden.
Die Spanier sagen, dass sie den Schein ausstellen können.
Noch eine Frage, die mit dem bisherigen Sachverhalt in Zusammenhang steht - welche Versicherung ist eigentlich für den spanischen Vater meiner Kinder (mit dem ich allerdings nicht verheiratet bin) zuständig?
Er war in Spanien zeitlebens in der GKV versichert, was ebenfalls durch E 104 nachgewiesen werden kann.
Falls er sich in D gleich arbeitssuchend meldet - kann er dann als Arbeitssuchender krankenversichert werden, und wie?
Sohn kann über dich familienversichert werden, wenn Alter noch bis 22 und keine Einkünfte .
Mann übrigens auch. Der darf auch älter als 23 Jahre sein )logischerweise.
Du solltest an der Stelle jetzt aber mal mit der gesetzlichen Kasse Kontakt aufnehmen, bei der Du zuletzt in Deutschland versichert warst.
Wir haben hier das Thema ja nur angerissen.
Mann übrigens auch. Der darf auch älter als 23 Jahre sein )logischerweise.
Du solltest an der Stelle jetzt aber mal mit der gesetzlichen Kasse Kontakt aufnehmen, bei der Du zuletzt in Deutschland versichert warst.
Wir haben hier das Thema ja nur angerissen.
Hallo Ihr,
wollte mich nochmal bei Euch für die kompetente Beratung bedanken!
Habe inzwischen mit der TK Kontakt aufgenommen. Voraussetzung für eine gesetzliche Versicherung in D ist:
- 12 Monate in der EU-GKV versichert, und zwar unmittelbar vorher; Nachweis mittels E 104 (ohne Übersetzung).
- Als Beitragshöhe wird für Freiberufler zunächst von einem monatlichen Einkommen von 1.916,25 EUR ausgegangen, was incl. Pflegeversicherung einen Monatsbeitrag von 311,39 EUR ergibt.
- Mein Lebensgefährte kann sich nach der Ankunft in D als "Sonstiger Freiwilliger" für 140,- EUR ebenfalls gesetzlich versichern. Die Voraussetzungen/Nachweise sind dieselben, wie bei mir.
Als Information für künftige umzugswillige Freiberufler ...
Viele Grüße aus dem Süden!
wollte mich nochmal bei Euch für die kompetente Beratung bedanken!

Habe inzwischen mit der TK Kontakt aufgenommen. Voraussetzung für eine gesetzliche Versicherung in D ist:
- 12 Monate in der EU-GKV versichert, und zwar unmittelbar vorher; Nachweis mittels E 104 (ohne Übersetzung).
- Als Beitragshöhe wird für Freiberufler zunächst von einem monatlichen Einkommen von 1.916,25 EUR ausgegangen, was incl. Pflegeversicherung einen Monatsbeitrag von 311,39 EUR ergibt.
- Mein Lebensgefährte kann sich nach der Ankunft in D als "Sonstiger Freiwilliger" für 140,- EUR ebenfalls gesetzlich versichern. Die Voraussetzungen/Nachweise sind dieselben, wie bei mir.
Als Information für künftige umzugswillige Freiberufler ...
Viele Grüße aus dem Süden!
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