GKV Lücke

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Clide
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GKV Lücke

Beitragvon Clide » 26.01.2010, 15:53

Hallo liebe Leute,

ich bin seit 2 Tagen ununterbrochen am googeln, finde aber keine Antwort, noch Rat..bin ein bisschen verzweifelt, seis über die GKV, als auch über meine eigene Dummheit.

Ich war von Aug. 2008 bis ende 2009 Arbeitslos, allerdings nicht gemeldet und auch nicht versichert, ich habe nach langer überlegung den Weg in die Selbstständigkeit gewählt, meine Arbeit läuft soweit sehr gut, gestern wollte ich mich dann wieder Versichern, dort wurde mir mitgeteilt, dass geht erst wieder, wenn meine Lücke geschlossen ist, soll heißen, ich muss Beiträge nachzahlen, von Aug 2008 bis ende 2009, sonst würde mich meine Krankenkasse mehr nehmen...

Jetzt zu meiner Frage, stimmt das? Nimmt mich auch keine Private Versicherung, AxA z.B.? Oder gibts evtl. sogar ne andre möglichkeit?

Bitte helft mir...


Danke und Gruß Clide

Lord Dragon
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Beitragvon Lord Dragon » 26.01.2010, 16:27

PKV würde Sie wahrscheinlich nehmen, wenn Sie soweit gesund sind. Aber in der PKV gibt es ja auch Versicherungspflicht seit 2009. Somit müssen Sie sich auch dort rückwirkend versichern und Beiträge nachzahlen.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.01.2010, 21:32

Die GKV ist im Recht. Ohne Lückenschluß darf die GKV Selbständige nicht aufnehmen.

Eine PKV ist eine mögliche Alternative.

Jedoch werden viele PKVen nach Prüfung des Vorversicherungsstatus die Aufnahme verweigern, denn an sich besteht Versicherungspflicht in der GKV.
Wenn dennoch eine PKV zur Aufnahme bereit ist, wird sie mit Sicherheit eine ärztliche Untersuchung verlangen und ferner die Bonität prüfen.

In der PKV gibt es keine Beitragsnachzahlungen, sondern nur Strafzuschläge. Von Februar 09-Mai 09 je ein Monatsbeitrag, für jeden weiteren Monat nur 1/6 eines Monatsbeitrags. Also viel weniger als in der GKV, allerdings gibt es für der PKV zuzuordnende Nichtversicherte auch keinen rückwirkenden Versicherungsschutz.

Clide
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Beitragvon Clide » 26.01.2010, 21:44

Danke für die Antworten,

werde wohl die Beiträge nachzahlen, kann ich einen Antrag auf Ermäßigung stellen? gem. §186 Abs. 11 SGB V?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.01.2010, 22:12

Versuchen kann und sollte man es - z.B. mit einer ähnlichen Argumentation wie im themengleichen Thread "keine Krankenversicherung!", sofern die Kasse beim Ausscheiden aus der Mitgliedschaft nicht auf die Versicherungspflicht aufmerksam gemacht hat.


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