PKV wg. Ruhezeit / Welche Kosten kommen auf mich zu?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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BLACKDEVIL
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PKV wg. Ruhezeit / Welche Kosten kommen auf mich zu?

Beitragvon BLACKDEVIL » 25.01.2010, 18:20

HALLO erstmal an alle! :D

Ich bin neu hier, heiße Lajana bin 32 Jahre alt und hoffe, ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen - bin nämlich langsam richtig verzweifelt :cry:

Folgender Fall: Ich habe krankheitsbedingt zum 31.12.2009 mit dem Arbeiten aufgehört (Aufhebungsvertrag), war 8 Jahre fest in dieser Firma angestellt und habe eine Abfindung i.H.v. brutto 25.000 Euro erhalten, wo der Staat erstmal schön 1/3 Steuer abgezogen hat, es blieb also nimmer sehr viel übrig. Dann noch die Schulden aus meiner Ehe abbezahlt und nun hab ich noch ein bisschen Geld übrig; mit dem muss ich allerdings noch bis Ende April leben, weil mir erst ab 1.4.2010 ALG I zusteht, was aber erst zum 30.04.2010 bezahlt wird (hoffe aber, das ich bis dahin wieder einen Job habe). Soviel erstmal dazu :lol:

Nun meine Frage an Euch: Wie hoch wäre der monatliche Beitrag für Januar / Februar / März 2010 den ich an meine Krankenkasse bzw. die PKV dann monatlich zahlen muss???

Könnt ihr mir BITTE weiterhelfen??? Wenn noch Angaben fehlen, bitte kurz Bescheid sagen!

Vielen lieben Dank im Vorraus!

Liebe Grüße
BLACKDEVIL :wink:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.01.2010, 00:29

Öhm, wo bist Du derzeit versichert?

In der PKV?

Dann ist der Beitrag immer gleich, daran ändert sich nämlich nix!

Oder bist Du vielleicht in der GKV versichert?

BLACKDEVIL
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Beitragvon BLACKDEVIL » 26.01.2010, 01:32

Hallole bzw. guts Nächtle :lol:

Erstmal DANKE für deine Antwort.

Ich bin bei der DAK momentan - also in der GKV (nehm ich an)

Muss ich dann den Beitrag zahlen, der auf meiner letzten Gehaltsabrechnung steht (ca.220,-Euro) oder den doppelten Betrag (also 440,- Euro) ???

Konnten die mir bei der DAK nämlich heut auch nicht sagen :(

Kannst du mir vielleicht weiterhelfen?!?

Danke und schlaf (t) gut!

Gruss Lajana

heinrich
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Beitragvon heinrich » 26.01.2010, 15:52

welchen Familienstand hast Du denn

verheiratet oder ledig ??

BLACKDEVIL
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Beitragvon BLACKDEVIL » 26.01.2010, 17:44

Hallo Heinrich,

ich bin geschieden - also wieder LEDIG :wink:

Gruss Lajana

heinrich
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Beitragvon heinrich » 26.01.2010, 18:12

verwirrt hat mich (wohl auch den Rossi) die Überschrift
, weil dort stand PKV (private Krankenversicherung).

du warst aber GKV (gesetzliche Krankenversicherung).

Frage nach Familienstand war wegen einer möglichen Familienversicherung.
Dies geht bei "ledig oder geschieden" aber nicht, wenn man 32 Jahre alt ist.


Wie die Beitragseinstufung bei einer freiwilligen Versicherung vom 01.01.2010 ist, MUSS die DAK Dir doch sagen können. Schließlich MÜSSEN die den Beitrag errechnen, wenn Du dort einen Antrag abgeben wirst.

Außerdem MUSS man in Deutschland versichert sein. Wenn nicht freiwillig, dann greift die Versicherungspflicht in der Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder auch Kralle genannt). Beitrag wäre gleich hoch wie bei der freiwilligen Versicherung.


Vorab und ohne nachzulesen (weil dies muss deine DAK ja machen) und daher ohne Gewähr sag ich mal ungefähr wie hoch der Beitrag sein wird.

Bei einer Abfindung wird in beitragspflichtige und nicht beitragspflichtige Teile unterschieden. Je nach Beschäftigungsdauer und Alter. Hier müsste man den Bescheid des Arbeitsamtes zum Ruhen des Anspruches einsehen.

Die beitragspflichtigen Anteil werden durch das letzte Gehalt geteilt.

Solange wird diese letzte Gehalt dann angesetzt. Längstens bis zur Vers.Pflicht als ALG I Bezieher,also längstens bis 31.03.2010.


Letztes Gehalt dann X 14,3 % zur Krankenversicherung
bzw. für die Pflegeversicherung 2,2 % (oder 1,95 %) berechnen.

Dies ist dann der Beitrag. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

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DANKE SCHÖN!!!!

Beitragvon BLACKDEVIL » 26.01.2010, 18:30

Hallo Heinrich,
Hallo Rossi,

erstmal SORRY! .-. da hab ich mich wohl vertan, weil ich echt bissle durch den Wind war gestern! Ich meinte natürlich die GKV und net die PKV! Wollt Euch net durcheinander bringen.

Vielen Dank für deine/eure Hilfe und Unterstützung! Langsam hab ich es verstanden :O)

Ich muss dann den Teil bezahlen, - wenn ich es richtig verstanden habe - den ich auch auf meinem letzten Lohnzettel stehen habe (also die 14,3 bzw. 14,9 % + die 2,2 % PV) = in meinem Fall 221,89 € KV + 34,40 € PV = 256,26 € pro Monat die ich dann bezahlen müsste. Ist die Rechnung so richtig?! Oder muss ich den Betrag x 2 nehmen? Weil diese Zahlen ja nur die des Arbeitgebers sind.

Leider konnte mir die DAK dazu nix sagen #-o - Naja, was soll´s....

Könnte ich mich eigentlich auch bei jeder anderen Versicherung versichern in diesen 3 Monaten??? Oder muss ich mich an die Kündigungsfristen halten in diesem besonderen Fall der FREIWILLIGEN Versicherung? Und weil die DAK ja auch diese 8 Euro erhebt - gelten hier dann nicht die Sonderkündigungsrechte für den Versicherten?!?!

Danke nochmals im Vorraus für deine / eure Hilfe :D

LG Lajana

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 26.01.2010, 19:04

Hallo,

der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 14,9 + 2,2 %. Da kein Arbeitgeber mehr da ist, der einen Anteil davon übernimmt, musst Du leider den gesamten Beitrag allein zahlen.

@heinrich: Bist du sicher, dass es noch einen beitragspflichtigen Anteil der Abfindung gibt? M.E. gibt es keine Steuervorteile bzgl. Beschäftigungsdauer und Alte mehr, aber die Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig.

MfG
ratte1

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Beitragvon BLACKDEVIL » 26.01.2010, 20:23

@ratte1

erstmal vielen Dank auch für deine Info! Du meinst also, dass mich der Spaß dann ca. 512,52 Euro pro Monat kosten wird ??? Ach du liebe Sch****!
Von der Abfindung ist doch eh fast nix mehr übrig .... *SNIEF *

Gibt es hierzu keine andere (billigere) Lösung, für mich für diese 3 Monate!!!

Könnte ich mich eigentlich auch bei jeder ANDEREN Versicherung versichern in diesen 3 Monaten??? Oder muss ich mich an die Kündigungsfristen halten in diesem besonderen Fall der FREIWILLIGEN Versicherung? Und weil die DAK ja auch diese 8 Euro erhebt - gelten hier dann nicht die Sonderkündigungsrechte für den Versicherten?!?!

Danke nochmals!

LG Lajana

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Beitragvon Cassiesmann » 26.01.2010, 20:47

heinrich hat geschrieben:verwirrt hat mich (wohl auch den Rossi) die Überschrift
, weil dort stand PKV (private Krankenversicherung).

du warst aber GKV (gesetzliche Krankenversicherung).


Ich hab es verschoben, Ihr müsst Eure Brillen nicht putzen! :mrgreen:

heinrich
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Beitragvon heinrich » 26.01.2010, 22:47

Ich muss dann den Teil bezahlen, - wenn ich es richtig verstanden habe - den ich auch auf meinem letzten Lohnzettel stehen habe (also die 14,3 bzw. 14,9 % + die 2,2 % PV) = in meinem Fall 221,89 € KV + 34,40 € PV = 256,26 € pro Monat die ich dann bezahlen müsste. Ist die Rechnung so richtig?! Oder muss ich den Betrag x 2 nehmen? Weil diese Zahlen ja nur die des Arbeitgebers sind.


Krankenversicherung.
Letzter Lohn x 14,3 (nicht 14,9 %). 14,3 ist der ermäßigte Beitragssatz für Personen ohne Krankengeldanspruch. 14,9 ist hier nix richtig.

Pflegeversicherung
2,2 % wenn Du kein Kind hast. 1,95, wenn mindestens ein Kind vorhanden

Wer trägt die Beiträge: Du alleine zu 100 %. Nix Hälfte vom Arbeitgeber.



Hallo ratte

@heinrich: Bist du sicher, dass es noch einen beitragspflichtigen Anteil der Abfindung gibt? M.E. gibt es keine Steuervorteile bzgl. Beschäftigungsdauer und Alte mehr, aber die Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig.


Ich hatte bewusst geschrieben, dass meine Aussage "ohne nachzulese und daher ohne Gewähr" war, weil ich so einen Fall schon ewig nicht mehr zu beurteilen hatte.

Ich habe aber im Kopf, dass man mit Einführung des Gesundheitsfonds sogar die sv-freien Anteile abschaffen wollte und dies dann wieder rückgängig machte, wenn es sich um solche Ruhensfälle des Arbeitsamtes handelte.

Wenn Du eine Fundstelle weißt, die dies bestätigt oder eben widerlegt. Ich lass mich da gerne leiten. Lerne gerne dazu.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 27.01.2010, 19:48

heinrich hat geschrieben:Krankenversicherung.
Letzter Lohn x 14,3 (nicht 14,9 %).... 14,3 ist der ermäßigte Beitragssatz für Personen ohne Krankengeldanspruch. 14,9 ist hier nix richtig.

stimmt :oops: :oops:

Ich hatte bewusst geschrieben, dass meine Aussage "ohne nachzulese und daher ohne Gewähr" war, weil ich so einen Fall schon ewig nicht mehr zu beurteilen hatte.

Ich habe aber im Kopf, dass man mit Einführung des Gesundheitsfonds sogar die sv-freien Anteile abschaffen wollte und dies dann wieder rückgängig machte, wenn es sich um solche Ruhensfälle des Arbeitsamtes handelte.

Wenn Du eine Fundstelle weißt, die dies bestätigt oder eben widerlegt. Ich lass mich da gerne leiten. Lerne gerne dazu.

Ich auch!

Folgenden Artikel zur Sozialversicherungspflicht von Abfindungen finde ich sehr hilfreich: http://www.diag-mav.de/einbl_a-z/a/abfind.htm

Viele Grüße
ratte1

heinrich
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Beitragvon heinrich » 27.01.2010, 20:53

hallo ratte,

dieser Artikel beschäftigt sich mit der beitragsrechtlichen Sicht:
Arbeitgeber zu Krankenkasse.

AG hat hier nix zu zahlen.

Habe gerade nochmals geforscht. Es ist wohl doch so, wie ich bereits vermuetet.

Siehe zunächst § 5 Abs. 5 in der Fassung vom 27.10.2008
http://www.krankenkassen.de/static/comm ... 7_3258.pdf

Da hatte man die soziale Komponente rausgenommen.


Jetzt erinnere ich mich auch wieder. Auf polititschen Druck wurde dann die soziale Komponente, welche die Krankenkassen schon lange angewandt hatten, wieder reingenommen.

Siehe in § 5 Abs. 5 die Änderung vom 17.12.2008 MIT dem Hinweis auf
§ 143a SGB III (der ja vorher nicht drinne war)
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... 8_6932.pdf

Ich bin aber nicht traurig, dass ich solche Fälle schon lange nicht mehr dienstlich beurteilen muss.

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Beitragvon ratte1 » 27.01.2010, 21:08

@heinrich

Stimmt. Ich hatte nur an die beitragsrechtliche Beurteilung des Arbeitsentgelt gedacht. Berücksichtigt hatte ich nicht, dass hier ja eine freiwillige Versicherung zustande kommt und hierfür die Abfindung mit dem Betrag des vorherigen Entgelts angerechnet wird.

Danke für die Hilfestellung. Habe ich doch wieder was dazu gelernt!

Schönen Abend noch.

MfG
ratte1

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Beitragvon BLACKDEVIL » 28.01.2010, 21:09

Hallo Heinrich,

ich blick in den Gesetzen net wirklich durch :o( Sorry!

Deshalb frag ich einfach direkt: Was ist wenn ich nun für die 3 Monate jeweils die 500 Euro = 1500 Euro zahlen MUSS, diese aber gar nicht habe!?!
Kann ich das dann in Raten bei der GKV abbezahlen?

Meine ganze Abfindung ging fast alles für Schulden aus der Ehe drauf - die holen es halt auch alle von den Lebenden :cry:
Und das bisschen, was ich noch habe, brauch ich noch für 3 Monate zum Leben!!!

Ich kann vor lauter Sorgen wegen der KV nachts fast nimmer schlafen
:cry:

Kannst du mir weiterhelfen???
Geht die GKV auf Ratenzahlung ein? Sagen wir mal ca. 100 Euro/monatlich?

Danke und allen noch nen schönen Abend!

Lieben Gruss


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