Krankenversicherung in D trotz Versicherung in Belgien?

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Männertreu
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Krankenversicherung in D trotz Versicherung in Belgien?

Beitragvon Männertreu » 29.01.2010, 16:09

Hallöchen,

ich bräuchte bitte mal dringend ein paar Infos ...

Meine Mutter (wird 69 J.), Deutsche, lebt seit ca. 1990 in Belgien (niederl. Teil), hat bis zur Rente in Deutschland gearbeitet mit gesetzlicher KV, wurde dann arbeitslos - somit raus aus deutscher KV. Arbeitslosgeld in Belgien erhalten, gesetzlich KV dort auch. Seit ca. 6 Jahren ist sie Rentnerin und bezieht ihre Rente aus Deutschland, weiterhin KV in Belgien.

Nun hat die belgische KV sie Ende letzten Jahres darauf angesprochen, dass zusätzlich eine KV in D bestehen muß bzw. hat dies wohl im Rentenbescheid gestanden. Zudem hat die belgische KV auch die Barmer in Düsseldorf - wo meine Mutter zuletzt pflichtversichert war - mehrmals angeschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten.

Kann es sein, dass ich da irgendetwas verpaßt habe? Seit wann muß man sich doppelt krankenversichern, wenn man Rentner und zudem im EU-Ausland lebt?

Meine Mutter schiebt jetzt extreme Panik, dass sie irgendetwas falsch gemacht hat und nun eine Riesensumme an die Rentenversicherung zurückzahlen muß.

Zudem meint sie, sie habe etwas davon gehört, dass man sich nur bis zum 69. Lebensjahr in einer deutschen Krankenversicherung anmelden kann. Kommt mir irgendwie auch komisch vor ...

Somit kann vielleicht jemand von euch etwas mehr Klarheit da reinbringen?

Vielen lieben Dank im Voraus :)

LG ~ Natti
Zuletzt geändert von Männertreu am 29.01.2010, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2010, 19:41

Hier kann nur die DVKA helfen.

Aber es könnte durchaus sein, dass die sog. KVdR (Pflichtversicherung durch den Rentenbezug) sowohl durch die deutsche Rente, als auch durch die belgische Rente besteht.

Männertreu
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Beitragvon Männertreu » 29.01.2010, 20:10

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Ich habe direkt bei der DVKA mal nachgeschaut und werde das auch an meine Mutter weiterleiten.

Das Problem ist, im Rentenbescheid stand wohl, dass die KV noch geprüft werde, das ist in den 6 Jahren anscheinend nicht wirklich geschehen und meine Mutter wurde auch nicht weiter drüber aufgeklärt, was sie zu tun hat.

Nun gut, somit ist uns zumindest ein wenig weitergeholfen und wir können uns weiter informieren. :)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2010, 20:29

Öhm, ich glaube, dass die KVdR Voraussetzungen auch in Deutschland erfüllt sind. Für die KVdR braucht man eine bestimmte Vorversicherungszeit in der GKV (90 % GKV Versicherung in der 2. Hälfte des Erwerbsleben). Allerdings zählen hier die EU-Versicherungen auch dazu.

Gehe mal davon aus, dass durch den Rentenbezug in Deutschland die KVdR Voraussetzugen erfüllt sind.


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