KK teilt mit, dass nicht mehr versichert, was nun?

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Max33
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KK teilt mit, dass nicht mehr versichert, was nun?

Beitragvon Max33 » 21.01.2010, 06:55

Hallo,

mich hat folgendes Problem hier her gebracht und ich hoffe auf Hilfe.
Ich selber bin voll berufstätig und eigenständig (privat) versichert. Mein Mann hatte nur einen geringfügigen Job erhalten und verdiente ca. 450 Euro monatlich. Er war bei einer gesetzlichen KK.
Heute kam ein Brief von seiner KK, die mitteilte, er sei seit September abgemeldet. Er selber hat von seinem Chef keine Kündigung erhalten, aber auch schon mehrere Wochen nicht mehr gearbeitet, weil es wetterbedingt und auftragslagenmäßig wohl nicht möglich war.

Was passiert jetzt? Durch meinen Beruf wird er wohl keinen Anspruch auf Unterstützung haben, das ist auch ok. Aber wird seine KV vom Amt übernommen? Oder muss ich ihn gar bei meiner privaten Versicherung mit unterbringen?

Wir waren bisher immer froh, dass wir nichts weiter mit dem Amt zu tun hatten, aber das kann sich dann ja ändern. Und auch wenn das Amt es vielleicht anders sieht, ich weiss nicht, wie ich noch eine KV finanziell tragen soll.

Kann mir jemand sagen, was zu tun ist?
Danke und viele Grüße
Rosenrot

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.01.2010, 19:46

mit einem geringfügigen Job versteht man rechtlich
ein Beschäftigungsverhältnis BIS 400 EUR.

450 EUR ist kein geringf. Besch.Verh mehr.

Neben Versicherungspflicht zur Kranken, Pflege und Rentenversicherung muss dann auch
Vers.Pfl. zur Arbeitslosenversicherung bestanden haben.

Besteht denn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, womit man ja dann auch wieder krankenversichert wäre ?? Wenn nein , warum nicht ??

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Beitragvon Vergil09owl » 22.01.2010, 17:57

Sofern er mehr als 15 Std pro Woche gearbeitet hat, hätte er grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Allerdings wird dieses erst mit Antragsstellung gewährt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.01.2010, 00:40

Wenn er oberhalb von 400,00 Euro verdient hat, dann hat er in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Jenes hat mit der wöchentlichen Stundenzahl seit Jahren nix mehr zu tun. Das ist kalter Kaffee.

Will heissen, er sollte sich im Schweinsgalopp arbeitslos melden und ALG I beantragen.

Er hat in dieser Konstellation sogar einen Bestandsschutz; er braucht sich für eine gewisse Zeit nur dem Arbeitsmarkt in dem Umfang zur Verfügung stellen, wie er bislang gearbeitet hat.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.01.2010, 12:47

Richtig, da hat du vollkommen Recht, nur meiner Erfahrung nach sehen einge SB bei der AfA manchmal noch auf dieses Detail.

Max33
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Beitragvon Max33 » 24.01.2010, 21:16

Hallo,
danke für die Antworten.
Das Problem besteht nach wie vor. Wir hatten gehofft, es noch klären zu können (mit dem Arbeitgeber), aber der meldet sich nicht zurück.
Tut mir leid, ich selber habe davon nicht so viel Ahnung (geringfügiger Job), aber Verdienst lag zwischen 400 -450 Euro je nach geleisteter Arbeitszeit.

Meint Ihr denn, wir haben beim Arbeitsamt Erfolg?
Ich vermute einfach, dass die sagen, solange keine Kündigung vorliegt, können sie nichts machen.

Einen Amtstermin werden wir machen, aber ich habe wirklich Angst, die die KV noch an mir hängen bleibt. Und dann will er auch nicht mit in meine private KV (wegen dem Rechnung selbst zahlen und dann schauen, was man wiederbekommt).

Danke Euch und liebe Grüße
Rosenrot

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Beitragvon Vergil09owl » 30.01.2010, 12:36

Frag doch mal bei der Knappschaft nach ob du da als Geringfügig Beschäftigte geführt bist und denn laß doch mal von der TK über deinen Rentenversichrungsträger prüfen ob da für dich Meldungen vorliegen, sofern es sich um eine versichrungspflichtige Beschäftigung gehandelt hat.


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