Frage zum ende der GK , Familienversicherung

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scub
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Frage zum ende der GK , Familienversicherung

Beitragvon scub » 11.02.2010, 21:55

Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe letztes Jahr im Sep. eine Ausbildung angefangen und war dadurch weiter Familienversichert.

Bin allerdings ende Dezember gekündigt worden (in der Probezeit). Bin seit Januar ausbildungssuchend gemeldet.

Jetzt habe ich gestern erfahren das ich rückwirkend ab Januar die GK selbst bezahlen muss (ca. 140€ / Monat)

Da ich zzt. weder eine Ausbildung noch sonstwas habe weiß ich immoment nicht wie ich das in Zukunft bezahlen soll, außer ich finde schnell einen Job.

Ich wohne zzt. wieder Zuhause, und bin 24 Jahre.

Ist das soweit richtig das ich wenn ich zuhause wohne, und kein Einkommen habe nicht mehr Fam. versichert bin?

Habe ich eine chance die GK vom Arbeitsamt o.ä bezahlt zu bekommen?


vielen dank für eure hilfe schonmal im vorraus.

gruß
Scub

Czauderna
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Re: Frage zum ende der GK , Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 11.02.2010, 22:54

scub hat geschrieben:Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe letztes Jahr im Sep. eine Ausbildung angefangen und war dadurch weiter Familienversichert.

Bin allerdings ende Dezember gekündigt worden (in der Probezeit). Bin seit Januar ausbildungssuchend gemeldet.

Jetzt habe ich gestern erfahren das ich rückwirkend ab Januar die GK selbst bezahlen muss (ca. 140€ / Monat)

Da ich zzt. weder eine Ausbildung noch sonstwas habe weiß ich immoment nicht wie ich das in Zukunft bezahlen soll, außer ich finde schnell einen Job.

Ich wohne zzt. wieder Zuhause, und bin 24 Jahre.

Ist das soweit richtig das ich wenn ich zuhause wohne, und kein Einkommen habe nicht mehr Fam. versichert bin?

Habe ich eine chance die GK vom Arbeitsamt o.ä bezahlt zu bekommen?


vielen dank für eure hilfe schonmal im vorraus.

gruß
Scub


Hallo, was war das für eine Ausbildung ?
Normalerweise, wenn es sich nicht um eine Schulausbildung oder ein Studium handelt besteht da eine eigene Krankenversicherungspflicht
und keine Familienversicherung mehr.
Unabhängig davon endet bei Arbeitslosigkeit mit Vollendung des 23. Lebensjahres und eine eigene Versicherung muss begründet werden.
In der GKV kostet das zur Zeit noch ca. 138,00 € (incl. Pflegeversicherung) - Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht weil keine Beiträge dorthin entrichtet wurden.
Gruß
Czauderna


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