Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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soko17
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Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon soko17 » 11.02.2010, 19:06

Hallo,

ich habe eine Frage:

Meine Frau war nach der Geburt unserer Tochter die ganze Zeit zu Hause.
Jetzt läuft ihr Arbeitslosengeld aus. Bis jetzt war sie mit unserer Tochter gesetzlich krankenversichert.
Da ich eine Arbeit habe (Beamter), muss sie sich jetzt selbst mit unserer Tochter krankenversichern.

Gibt es da etwas besonderes zu beachten?
Was kostet es eine Mutter mit Kind bei der GKV zu versichern und kann ich die Ausgaben dann steuerlich absetzten?

schöne grüsse
soko17

heinrich
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Beitragvon heinrich » 11.02.2010, 19:14

eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) wäre möglich.

Höhe der Beiträge hängt davon ab, wie hoch
die Einnahmen Deiner Frau sind
Deine Einnahmen sind

Kann ich Dir kurz ausrechnen, wenn Du die BRUTTO-Bezüge angibt.
Bitte rechne dabei auch die Sonderzahlug(en) zu 1/12 in Deine Bruttobezüge mit ein.

Bitte auch angeben, wer welche weiteren Einnahmen wie Miete Zinsen usw hat.

Wieviel gemeinsame unterhaltsberechtigte und familienversicherte Kinder insgesamt vorhanden sind. So wie ich es verstanden habe ist es : EIN Kind


Danach Antwort.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 11.02.2010, 20:12

meine kommt schon Vorher :-)

Frau bekommt 70 % Beihilfe, Kind 80 %
also nur noch die fehlenden 20 bzw 30 % als private Restkostenversicherung.
Gruß

soko17
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Beitragvon soko17 » 11.02.2010, 20:45

Hallo,

also meine ges. Bruttobezüge im Jahr 2009 waren laut Lohnsteuerkarte

30677,79 Euro
Meine Frau hat ab 01.03. überhaupt keine Einnahmen mehr.

Weitere Einnahmen haben wir nicht.

Wir haben ein kind, das mitversichert sein soll.


Das wäre glaube ich alles.

P.S.

Wie ist das mit der Beihilfe?
Da kenne ich mich überhaupt nicht aus.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 11.02.2010, 23:00

DKV-Service-Center hat geschrieben:meine kommt schon Vorher :-)

Frau bekommt 70 % Beihilfe, Kind 80 %
also nur noch die fehlenden 20 bzw 30 % als private Restkostenversicherung.
Gruß



Hallo,
wie ist das mit dem Beihilfeanspruch - ist er nicht auch abhängig in welchem Bundesland er Beamter ist und umfasst die Beihilfe alle Leistungen, die auch von der GKV erbracht wird incl. Pflegeversicherung ??
Gruß
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 11.02.2010, 23:26

Hi Cz,
ne der Beamtenstatus ist was ganz besonderes :-9
Der Staat hat die Aufgabe für seine Beamten zu sorgen. Die Beihilfe kann man mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen.
Die genannten Beihilfesätze sind die des Bundes
es gibt Länder die machen sogar ein wenig mehr Beihilfe. Für die Pflege gelten annaloge Quotentarife .
Gruß

heinrich
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Beitragvon heinrich » 12.02.2010, 14:50

Der Beitrag der im Rahmen einer freiwilligen Versicherung zu zahlen wäre, würde 166,13 EUR betragen. Berechnung habe ich auch mal dabei gefügt.

Es handelt es um eine Berechnung des so genannten halben Familieneinkommens.

Bei gemeinsamen unterhaltsberechigten Kindern, die familienversichert sind (dies ist ja möglich wenn der privat versicherte Papa nicht mehr als 49.950 EUR verdient, was ja bei 30.667,79 EUR nicht der Fall ist), wird 1/5 der Bezugsgröße (Bezugsgröße im Jahr 2010 = mtl. 2555 EUR und damit 1/5 davon = 511,00 EUR) pro Kind als Freibetrag abgezogen.

Nach Deinen Angaben ergibt sich folgende Berechnung
Einnahmen Mann 2555,65 EUR (= 1/12 von 30667,79)
minus Freibetrag 1. Kind 511,00 EUR
= um Kinderfreibeträge bereinigtes
Einkommen in Höhe von 2044,65 EUR

Einnahmen Frau 0,00 EUR

gesamtes (um Freibeträge für Kinder bereinigtes) Familieneinkommen
2044,65 EUR

Dies wird jetzt jetzt durch 2 geteilt, um zu ermitteln, was der Ehefrau (unabhängig vom Güterstand) „sozialversicherungsrechtlich/beitragsrechtlich“ zugeordnet wird
= 1022,33 EUR.

Berechnung
1022,33 EUR
x 14,3 % KV (ermäßigter Beitragssatz, weil ohne
Krankengeldanspruch und damit nicht 14,9 % anzusetzen ist)
x 1,95 % PV
Gesamtbeitrag = 166,13 EUR

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Beitragvon soko17 » 12.02.2010, 18:23

Erstmal danke für deine Berechnung.

Wäre bei diesem Betrag sowohl die Frau wie auch das Kind mit gleichen Leistungen wie bislang krankenversichert?
Ist dieser Betrag bei allen Versicherungen gleich?


Wie wäre der Unterschied zur Beihilfe?
Dort müsst ich nur 30% die Frau und 20% das Kind privat versichern.

Welche der beiden Modelle hätte die besseren Leistungen?

mfg
soko

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Beitragvon heinrich » 12.02.2010, 19:00

die Mitversicherung des Kindes hat keine Auswirkung auf den Beitrag in der gesetzlichen Kasse.

Das Kind war doch bisher auch schon -kostenlos- über Deine Frau mitversichert.

Bei ALLEN gesetzlichen Kassen ist der Beitrag gleich.


Zum Leistungsunterschied: Beihilfe bzw. Restkostenabsicherung in der privaten.

Da möchten bitte andere hier etwas zu sagen. Da könnte man sicherich Bücher drüber schreiben, was es auf der einen bzw. anderen Seite für Leistungen gibt. Die Systeme sind ja total unterschiedlich.

Aber eigentlich müsstest Du doch schon Unterschiede erkannt haben, da Du doch selbst privat versichert bis.


Übrigens: Wenn Deine Frau ein Arb-Ver. über 400 EUR im Rahmen einer vers.pfl. Beschäftigung hätte, wäre darüber ja auch wieder ein Versicherungsschutz gegeben.

Man sollte hier langfristig denken (in die Glaskugel schauen) und dann Entscheidungen treffen. Weitere Familienplanung usw. spielt da auch ein Rolle.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.02.2010, 19:09

wenn das hinkommt mit den 166 Euronen für die Frau, das Kind ist Beitragsfrei mitversichert würde ich mir keine Gedanken machen, von wegen Beihilfe und PKV :-)
Gruß.
PS zur Kasse gehen und das mit denen so besprechen.

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Beitragvon soko17 » 12.02.2010, 19:19

na ja ich habe heilfürsorge, da werden doch unterschiede zur beihilfe sein oder?


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