
Ein Freund meiner Mutter, italienischer Staatsbuerger, hat sehr lange Zeit in Deutschland gearbeitet und Rentenansprueche hier erworben. Seit dem Renteneintritt lebt er nun in Italien und hat dort auch seinen festen Wohnsitz.
Meine Frage ist nun: Da die Europäische Krankenversicherung nur kurzzeitige Aufenthalte im Ausland abdeckt, was muss er tun um dauerhaft Leistungen in Italien in Anspruch nehmen zu koennen?
Herzlichen Dank im Voraus.
Nasty