hallo an alle !!
hätte fragen wie ich mich günstiger versichere oder wie es geht ... !!
werde demnächst selbständig in der gastronomie.......
da ich mich dann selbst versichern muss z.B über aok oder eine andere krankenkasse , wird der monatliche beitrag über den umsatz ermittelt...
habe gehört um die 293€ liegt die min. beitrag/grenze. ??
daher habe ich mir gedacht das ich eine arbeit tätige wo ich über 400€ / ab 401€ verdiene.... so das ich mich nicht selbständ versichern muss...
geht das so wie ich das meine ..??
oder ....
bin ich dann gesetzlich als arbeitnehmer versichert ???
wird eventuell die differnz vom umsatz ermittelt und muss noch zusätzlich einen betrag der krankenkasse zahlen ..??
gruss und dank
skorpo333
Bald Selbstständig + Arbeitnehmer = Krankenversicherung ??
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Skorpo333,
dat funktioniert nicht, sorry.
Erstmal: Der Mindestbeitrag in der GKV liegt nach der Gesundheitsreform bei ca. 170€, als locker bleiben.
Was die Selbständigkeit angeht: Du musst von der Krankenkasse prüfen lassen, ob die Selbständigkeit hauptberuflich ist oder nebenberuflich. Ich glaube es wird schwer das letztere zu belegen, wer betreibt bei den Pachthöhen ein paar Stunden nebenbei eine Gaststätte??
Das wird nicht klappen... aber wie gesagt: 170 Ocken und ein bissie Pflege oben druff, das geht doch? Ansonsten: PKV? *schulterzuck*
Frank Wilke
dat funktioniert nicht, sorry.
Erstmal: Der Mindestbeitrag in der GKV liegt nach der Gesundheitsreform bei ca. 170€, als locker bleiben.
Was die Selbständigkeit angeht: Du musst von der Krankenkasse prüfen lassen, ob die Selbständigkeit hauptberuflich ist oder nebenberuflich. Ich glaube es wird schwer das letztere zu belegen, wer betreibt bei den Pachthöhen ein paar Stunden nebenbei eine Gaststätte??
Das wird nicht klappen... aber wie gesagt: 170 Ocken und ein bissie Pflege oben druff, das geht doch? Ansonsten: PKV? *schulterzuck*
Frank Wilke
selbständigkeit wird auf jeden fall hauptberuflich......
wollte die andere tätigkeit nur das ich pflichtversichert bin und da ich unter der woche nur den laden ab 17.00 uhr öffnen......
aber wenn das so läuft dann nur auf 400€ basis !!!!
d.h. der min. betrag ist von 293€ auf 170€ gesunken als sebständiger ??
wollte die andere tätigkeit nur das ich pflichtversichert bin und da ich unter der woche nur den laden ab 17.00 uhr öffnen......
aber wenn das so läuft dann nur auf 400€ basis !!!!
d.h. der min. betrag ist von 293€ auf 170€ gesunken als sebständiger ??
selbständigkeit wird auf jeden fall hauptberuflich......
... und damit keine Pflichtversicherung im Sinne von "alleinige Beitragszahlung" über den Nebenjob!
wollte die andere tätigkeit nur das ich pflichtversichert bin und da ich unter der woche nur den laden ab 17.00 uhr öffnen......
aber wenn das so läuft dann nur auf 400€ basis !!!!
Warum? Wenn du mehr verdienst, zahlst Du darauf halt auch KV-Beiträge - wo ist das Problem?
d.h. der min. betrag ist von 293€ auf 170€ gesunken als sebständiger ??
Der Mindestbeitrag ja, aber nur, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Ansonsten natürlich entsprechend Deines zunächst geschätzten, später erzielten Gewinns (eigentlich: Umsatz, aber sag das nicht so laut, sonst wird's irgendwann noch geändert!).
Kuckst Du hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/glo ... ndige.html
Frank Wilke
Kuckst du hier:
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- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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Re: Bald Selbstständig + Arbeitnehmer = Krankenversicherung
hi skorpo333
[quote]werde demnächst selbständig in der gastronomie.......[/quote]
prost , bitte mit Raucherzimmer
[quote]da ich mich dann selbst versichern muss z.B über aok oder eine andere krankenkasse , wird der monatliche beitrag über den umsatz ermittelt...
habe gehört um die 293€ liegt die min. beitrag/grenze. ??[/quote]
das ist Richtig allerdings erfolgt es noch nicht über Umsatz
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
In der ersten Zeit wenn die Gründung noch nix einbringt ist das bestimmt eine Möglichkeit welche mann in Betracht ziehen sollte, mit den 401 Euro als Angestellter--- allerdings in enger Zusammenarbeit und nur nach Prüfung durch die AOK.
Gruß
[quote]werde demnächst selbständig in der gastronomie.......[/quote]
prost , bitte mit Raucherzimmer

[quote]da ich mich dann selbst versichern muss z.B über aok oder eine andere krankenkasse , wird der monatliche beitrag über den umsatz ermittelt...
habe gehört um die 293€ liegt die min. beitrag/grenze. ??[/quote]
das ist Richtig allerdings erfolgt es noch nicht über Umsatz

Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
In der ersten Zeit wenn die Gründung noch nix einbringt ist das bestimmt eine Möglichkeit welche mann in Betracht ziehen sollte, mit den 401 Euro als Angestellter--- allerdings in enger Zusammenarbeit und nur nach Prüfung durch die AOK.
Gruß
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