Praktikum nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Kerni
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Praktikum nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums

Beitragvon Kerni » 09.03.2010, 23:03

Zur Erlangung der Fachhochschulreife mache ich demnächst ein einjähriges Praktikum und bekomme von meinem Arbeitgeber vermutlich ein kleines Taschengeld von ca 120 € im Monat. Kann ich mich dann noch über meine Eltern familienversichern oder brauche ich eine eigene Krankenversicherung. Wie sieht es aus mit Beiträgen zur Arbeitslosen und Rentenversicherung.

Danke für Eure Antworten.

Frank
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Beitragvon Frank » 11.03.2010, 11:11

Hallo,

du kannst bei dem Einkommen in der Familienversicherung bleiben.

Bei einer geringfügig entlohnten Tätigkeit zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in die Rentenversicherung ein.


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