Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe eine 50%-Stelle in einem sozialen Beruf und verdiene dort ca. 1300 EUR brutto, zahle also sehr wenig Steuern und auch wenig Krankenkassen-Beitrag.
Zusätzlich (!) dazu möchte ich mich im Handwerk (ehemals gelernter Beruf) selbstständig machen und das in Form einer GmbH. Ich wäre der einige Gesellschafter und natürlich auch der Geschäftsführer. In dieser Konstellation bin ich nicht SV-pflichtig, soweit konnte ich mich schon informieren. Mittelfristig schätze ich mein Einkommen als Häuptling der GmbH auf ca. 2500 EUR brutto, das wären dann also für beide Jobs im Monat 3800 EUR brutto/Monat.
Aktuell bin ich mit der Halbtags-Stelle bei der AOK versichert, das würde ja auch so bleiben, denn als Angesteller habe ich ja immer SV-Pflicht.
Wie sieht das nun mit der Krankenkasse bzgl. des neuen/zusätzlichen Einkommens aus? Wäre es tatsächlich so, dass ich nur für die Angestellten-Tätigkeit Beiträge an die Krankenkasse zahle? Wäre ja superbillig - aber kann das sein?
Danke für Eure fachkundingen Hinweise/Tipps.
Lg,
Julian
Halbstags angestellt und GmbH-Geschäftsführer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Die Konstellation äuft auf eine hauptberufliche Selbständigkeit hinaus - mit der Folge, dass auch im Angestelltenverhältnis keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist möglich, aber dann werden u.a. die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit und der abhängigen Bechäftigung zusammengerechnet; und zwar maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der GKV-Höchstbeitrag ist dann schnell erreicht.
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