Hallo,
ich bin seit neun Jahren in der PKV und würde gern zurück in die GKV wechseln. Als Selbstständiger verdiene ich mittlerweile leider nur noch maximal 20.000 € jährlich.
Ist es aufgrund des geringen Verdienstes relativ einfach möglich zurück in die GKV zu wechseln?
Wie muss ich denn genau vorgehen, wenn ich wechseln möchte?
Kann mir jemand eine idiotensichere Antwort geben?
Zurück in die GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Zurück in die GKV
munichtom79 hat geschrieben:Hallo,
ich bin seit neun Jahren in der PKV und würde gern zurück in die GKV wechseln. Als Selbstständiger verdiene ich mittlerweile leider nur noch maximal 20.000 € jährlich.
Ist es aufgrund des geringen Verdienstes relativ einfach möglich zurück in die GKV zu wechseln?
Wie muss ich denn genau vorgehen, wenn ich wechseln möchte?
Kann mir jemand eine idiotensichere Antwort geben?
hallo, mit den Infos kann ich total "idiotensicher" schreiben gibt es keinen Weg zurück in die PKV als hauptberuflich Selbständiger oder sonstig freiwillig Versicherter.
Gruß
Czauderna
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- Registriert: 25.02.2010, 15:42
munichtom79 hat geschrieben:Danke für die Info.
D.h. ich müßte 100%ig meine Selbständigkeit aufgeben, wenn ich zurück in die GKV möchte?
Das allein genügt nicht, es muss Krankenversicherungspflicht eintreten
und da kommt es dann auch auf dein Alter und die Dauer deiner PKV-Zugehörigkeit an.
Gruß
Czauderna
Das war nur als Beispiel,
ein Freund von mir war privat versichert 20 Jahre und hat dann Zeitungen nebenberuflich ausgetragen, weil er wie im geschilderten Fall,
durch die Wirtschaftskrise unter dem Beitragsbemessungssatz gefallen ist und die Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen konnte
Er ist hier damals bei der DEBKA privat gewesen und hat dort nachdem er eine Versicherungspflichtige Arbeitsstelle in Teilzeit übernommen, sich bei der DEBKA gesetzlich weiterversichert.
Das hat den Vorteil, dass er nach einer gewissen Zeit wieder in die Private zurück kann, wenn es Ihn wieder finanziell besser geht,.
Auch verliert er seine Rückstellungen die er bei der privaten Kasse erworben hat nicht. Bei der DEBKA zum Beispiel kann er sich dann innerhalb von 5 Jahren wieder in die
Denn jede private bietet auch einen Gesetzlichen Tarif an.
Jeder Pflichtversicherte sollte diesen Weg gehen.
Ich bin hier der Meinung dass hier auch die Kasse bei der er war, d
das weitere übernehmen sollte.
Ich weiß dies, weil ich Nebenberuflich in der Versicherungs- Branche tätig war.
Sollt aber jemand durch Krankheit nicht mehr in der Lage sein,
Muss Ihn jede Kasse einen verbilligten Tarif gleich der Gesetzlichen Kasse anbieten dies ist Gesetz.
Büttner
ein Freund von mir war privat versichert 20 Jahre und hat dann Zeitungen nebenberuflich ausgetragen, weil er wie im geschilderten Fall,
durch die Wirtschaftskrise unter dem Beitragsbemessungssatz gefallen ist und die Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen konnte
Er ist hier damals bei der DEBKA privat gewesen und hat dort nachdem er eine Versicherungspflichtige Arbeitsstelle in Teilzeit übernommen, sich bei der DEBKA gesetzlich weiterversichert.
Das hat den Vorteil, dass er nach einer gewissen Zeit wieder in die Private zurück kann, wenn es Ihn wieder finanziell besser geht,.
Auch verliert er seine Rückstellungen die er bei der privaten Kasse erworben hat nicht. Bei der DEBKA zum Beispiel kann er sich dann innerhalb von 5 Jahren wieder in die
Denn jede private bietet auch einen Gesetzlichen Tarif an.
Jeder Pflichtversicherte sollte diesen Weg gehen.
Ich bin hier der Meinung dass hier auch die Kasse bei der er war, d
das weitere übernehmen sollte.
Ich weiß dies, weil ich Nebenberuflich in der Versicherungs- Branche tätig war.
Sollt aber jemand durch Krankheit nicht mehr in der Lage sein,
Muss Ihn jede Kasse einen verbilligten Tarif gleich der Gesetzlichen Kasse anbieten dies ist Gesetz.
Büttner
hb12 hat geschrieben:Das war nur als Beispiel,
ein Freund von mir war privat versichert 20 Jahre und hat dann Zeitungen nebenberuflich ausgetragen, weil er wie im geschilderten Fall,
durch die Wirtschaftskrise unter dem Beitragsbemessungssatz gefallen ist und die Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen konnte
Er ist hier damals bei der DEBKA privat gewesen und hat dort nachdem er eine Versicherungspflichtige Arbeitsstelle in Teilzeit übernommen, sich bei der DEBKA gesetzlich weiterversichert.
Das kann nicht sein und dies aus zwei Gründen - wenn er "nebenruflich" Zeitungen ausgetragen hat, dann war er immer noch hauptberuflich selbständig, ergo konnte keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ausgelöst werden und der zweite Grund, ich nehme mal an, du meintest die DEBEKA, dort ist eione gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.
Das hat den Vorteil, dass er nach einer gewissen Zeit wieder in die Private zurück kann, wenn es Ihn wieder finanziell besser geht,.
Auch verliert er seine Rückstellungen die er bei der privaten Kasse erworben hat nicht. Bei der DEBKA zum Beispiel kann er sich dann innerhalb von 5 Jahren wieder in die
Denn jede private bietet auch einen Gesetzlichen Tarif an.
Ja, das nennt man den Basis-Tarif, vergleichbar in Etwa mit den Leistungen, keinesfalls aber in der Beitragshöhe.
Jeder Pflichtversicherte sollte diesen Weg gehen.
Ich bin hier der Meinung dass hier auch die Kasse bei der er war, d
das weitere übernehmen sollte.
Ich weiß dies, weil ich Nebenberuflich in der Versicherungs- Branche tätig war.
Ich weiss dies, weil ich seit 42 Jahren hauptberuflich bei einer GKV-Kasse beschäftigt bin.
Sollt aber jemand durch Krankheit nicht mehr in der Lage sein,
Muss Ihn jede Kasse einen verbilligten Tarif gleich der Gesetzlichen Kasse anbieten dies ist Gesetz.
Auch das ist so nicht richtig - Richtig ist, dass sich seit dem 01.04.2007 bzw. seit dem 01.01.2009 jeder Mensch, der seinen Erstwohnsitz in Deutschland hat gegen Krankheit versichern muss, aber das sagt noch löange nicht dass er in der PKV. den gleichen Beitrag zahlen muss wie in der GKV, weil es in der PKV nämlich nicht nach dem Einkommen geht, in der GKV dagegen schon. Der Basistarif in der PKV liegt beitragsmässig ungleich höher als der Mindestbeitrag in der GKV.
Büttner
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