Schulische Ausbildung-Beiträge zahlen

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tus_1980
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Schulische Ausbildung-Beiträge zahlen

Beitragvon tus_1980 » 21.05.2007, 20:02

Hallo,
Werde 27, habe zur Zeit einen Minijob, war nicht mehr krankenversichert(AOK, seit 1.1.2007 und muss(rückwirkend zum 01.04) meine Krankenversicherung selbst zahlen( Antrag zur Pflichtversicherung is raus)... Ab 1.10 fange ich eine schulische Ausbildung an und kann dann nicht mehr nebenbei jobben! Wie finanziere ich dann die KV-Beiträge? Gibt es bei einer schulischen Ausbildung (Berufsfachschule-Fremdsprachenkorrespondentin) auch die Möglichkeit, wie bei einer studentischen Versicherung, weniger zu zahlen!?? Oder einen anderen Zuschuss??
gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.05.2007, 21:00

Tja, dürfte ganz darauf ankommen, wie diese Ausbildung von der KV/PV eingestuft wird.

Es gibt nämlich unter Umständen eine Versicherungspflicht. Die Voraussetzungen sind in § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder Nr. 10 zu finden.

9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,

Ähm, hierzu wird die Ausbildung definitiv vermutlich nicht gehören, aber evtl.

10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt,

Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 10 erfüllt sind, dann bekommst Du auch auch den verbilligten Tarif.

Näheres kann Dir mit Sicherheit die Krankenkasse sein.

Ansonsten wird Dir vermutlich nicht anderes übrig bleiben, als eine freiwillige Krankenversicherung zu beantragen. Leider Gottes dann mit dem hohen Beitrag.


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