Krankenversicherung Midijob + Freiberufler

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Susan25
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Krankenversicherung Midijob + Freiberufler

Beitragvon Susan25 » 10.06.2010, 14:40

Hallo!

Werde bald neben meiner künstlerischen freiberuflichen Tätigkeit einen Midijob in der Gleitzone bei einem Supermarkt ausüben.
Aus den beiden Gehältern errechnet beträgt der monatliche Beitrag zur Künstlersozialkasse ( KSK ) etwa 205€.

Bei der KSK-Hotline sagte man mir, der Arbeitgeber zahle einen Teil der Pflegeversicherung. Im monatlichen KSK-Beitrag sind Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung enthalten, wobei die Pflegeversicherung den kleinsten Anteil ausmacht. Bei einem Gleitzonenrechner stand bei Eingabe meines zukünftigen Gehalts, der Arbeitgeber und ich müssten jeweils etwa die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zahlen. Wie denn nun? Mein Arbeitgeber ist heute leider nicht zu erreichen, und ich wüsste wirklich gerne, wie viel genau er und ich für meine Versicherung zahlen müssen.

Browsen im Internet hat nur zu noch mehr Verwirrung geführt. :(

RHW
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Beitragvon RHW » 10.06.2010, 21:38

Hallo,
die Verwirrung kann ich sehr gut nachvollziehen: :D
Wer als Arbeitnehmer krankenversichert ist, wird nicht über die KSK krankenversichert (§ 5 Abs. Nr. 1 KSVG).

Als AN kann aber nicht krankenversichert werden, wer hauptberuflich selbständig ist (gilt nicht nur Künstler: § 5 Absatz 5 SGB V).

Die Prüfung, ob die künstlerische Tätigkeit im Vergleich zur AN-Tätigkeit hauptberuflich ist, hat die KSK vorzunehmen.

Wenn die künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ist, besteht weiter Versicherungspflicht über die KSK in KV, PV und RV aus der Selbstständigkeit. Aus der AN-Tätigkeit werden dann die RV-und AlV-Beiträge vom AG + AN getragen (es gibt keinen Zuschuss zur KV + PV).

Wenn die künstlerische Tätigkeit nebenberuflich ist, besteht Versicherungspflicht über die KSK nur noch in der RV aus der Selbstständigkeit. Aus der AN-Tätigkeit werden dann die normalen Beiträge zur KV, PV,RV und AlV-Beiträge anteilig vom AG + AN getragen.

Gruß
RHW


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