Familienversicherung

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Ebi2609
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Familienversicherung

Beitragvon Ebi2609 » 28.07.2010, 18:25

Hallo,
ich habe folgendes Problem:Meine Frau ist über mich Familenversichert.Sie arbeitet zu Hause als Kosmetikerin auf 400 € Basis.Leider ist mir ein Fehler unterlaufen,für die letzten 3 Jahre lag der Verdienst zwischen 366.-- und 370,-- € im Monat.Jetzt kündigte die Kasse meiner Frau weil die Grenze von 365,-- € überschritten wurde,was ich nicht wusste.(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)und Sie soll sich selbst versichern.Gibt es hier eine Toleranzgrenze?Für dieses Jahr werden wir unter den 365,-- € bleiben,muß sie sich trotzdem selber versichern?
Ebi2609

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Re: Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 28.07.2010, 18:29

Ebi2609 hat geschrieben:Hallo,
ich habe folgendes Problem:Meine Frau ist über mich Familenversichert.Sie arbeitet zu Hause als Kosmetikerin auf 400 € Basis.Leider ist mir ein Fehler unterlaufen,für die letzten 3 Jahre lag der Verdienst zwischen 366.-- und 370,-- € im Monat.Jetzt kündigte die Kasse meiner Frau weil die Grenze von 365,-- € überschritten wurde,was ich nicht wusste.(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)und Sie soll sich selbst versichern.Gibt es hier eine Toleranzgrenze?Für dieses Jahr werden wir unter den 365,-- € bleiben,muß sie sich trotzdem selber versichern?
Ebi2609


Hallo,
wie ist das zu verstehen - sie arbeitet zu haus auf 400,00 € Basis ??
Ist Sie nun beschäftigt oder ist sie selbständig - bei Letzterem gibt es keine 400,00 € Basis.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 28.07.2010, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.

Ebi2609
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Beitragvon Ebi2609 » 28.07.2010, 18:40

Hallo,
sie nicht angestell sonder arbeitet geringfügig zu Hause.Wenn Sie unter den 365,--€ bleibt ist das für GKV o.K.
Gruß
Ebi 2609

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 28.07.2010, 19:23

Ebi2609 hat geschrieben:Hallo,
sie nicht angestell sonder arbeitet geringfügig zu Hause.Wenn Sie unter den 365,--€ bleibt ist das für GKV o.K.
Gruß
Ebi 2609


Hallo,
nun, da haben wir es mit zwei verschiedenen Sachen zu tun.
Einmal die Beurteilung des Familienversicherungsanspruchs und zum Anderen die Beurteilung ob die Ehefrau als hauptberuflich Selbständige zu sehen ist.
Bei der Familienversicherung ist es ziemlich klar - wenn regelmässig die dafür geltenden Grenzen überschritten werden dann endet die Familienversicherung kraft Gesetz und dies kann auch grundsätzlich rückwirkend geschehen.
Was dann bedeutet dass sich die betreffende Person selbst versichern muss, dies entweder in der bisherigen GKV-Kasse oder in einer anderen GKV-Kasse oder in einer PKV-Kasse.
Mein Metier ist die GKV.
Dort stellt sich nun die Frage als was die Kasse die betreffende Person nun sieht - als sonstige freiwillig Versicherte ??
Hier wird eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca. 860,00 €
zugrundegelegt, was einen Gesamtrbeitrag von derzeit ca. 140,00 € (incl. Pflegeversicherung) ausmacht. Sind die Einnahmen höher, steigt auch der Beitrag entsprechend - sind die Einnahmen niedriger. bleibt es bei den o.g. ca. 140,00 € Mindestbeitrag.
Sieht die Kasse aufgrund der Einnahmen die betreffende Person allerdings als hauptberulich Selbständige, dann wird es richtig teuer (auf diesen Fall bezogen) - dann erhöht sich nämlich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf ca. 1890,00 € mtl. - auf Antrag und bei besonderen Verhältnissen kann diese Grenze auf ca. 1222,00
herabgesetzt werden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon RHW » 01.08.2010, 15:19

Hallo,
was wurde denn bei den jährlichen Fragebögen der Kasse zur Familienversicherung eingetragen?

Bei der Einkommensgrenze von 365 Euro für nebenberuflich Selbständige gibt es keine Toleranzgrenze (§ 10 SGB V).

Maßgebend die Einkünfte laut Steuerrecht. Betriebsausgaben (ggf. anteilige Investitionen) können abgezogen werden.

Einzelheiten (wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist):
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf

Gruß
RHW


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