Hallo,
ich bin selber Mitgleid einer GKV und moechte jetzt mein im Ausland (USA) geborenes Kind in Deutschland kostenlos ueber meine GKV familien-versichern. Mein Mann arbeitet und lebt in den USA, wo er auch das Kind national versichert hat. Er ist nicht mehr in Deutschland versichert, aber noch hier gemeldet. Wir reisen berufsbedingt oft und werden das Kind mal in Deutschland und mal in den USA haben.
Auf dem Fragebogen der GKV habe ich angegeben, dass er nicht versichert ist (Fragebogen bezieht sich ja auf Deutschland) und dass er auch kein eigenes Einkommen hat (es gilt ja Einkommen nach EstG, er muss alles was er verdient in den USA versteuern).
Jetzt moechte die GKV einen Gehaltsnachweis von ihm, um das Kind aufzunehmen. Ich nehme an dass es dabei um §10 SGB V (3) geht.
Die Frage ist jetzt, wie ich das anstellen soll. Erstens kann er ja schlecht nachweisen, was er nicht hat, und zweitens macht die Bemessungssaetze fuer die kostenlose Familienversicherung nur im deutschlandweiten Vergleich Sinn. Ich finde es macht auch keinen Sinn sein US Gehalt anzugeben, da er ja dort selber national schon fuer die Versicherung des Kindes aufkommt und das ganze Lebenskostengefuege im Vergleich zu Deutschland schon sehr unterschiedlich ist.
Hat jemand einen Tip fuer mich wie ich auf die GKV zugehen kann?
Vielen Dank.
Familienversicherung Kind bei Ehemann im Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Sie sind ja schon ...
... bemerkenswert gut vorinformiert.
Die halbe Miete sozusagen.
Die andere Hälfte erhalten Sie sicher auch noch - in diesem Theater bestimmt.
Aber Vorsicht. Können Sie sich für den Tipp im Ernstall etwas kaufen - oder kaufen Sie ihn lieber bei einem, der im Ernstfall auch haftet?
Trittbrettfahren macht Spaß, aber ab und an fällt man dabei auf - na, ich will mal nicht so sein - auf den Nasen-, Mund- und Zungenschutz.
Gruß von
Gerhard
Die halbe Miete sozusagen.
Die andere Hälfte erhalten Sie sicher auch noch - in diesem Theater bestimmt.
Aber Vorsicht. Können Sie sich für den Tipp im Ernstall etwas kaufen - oder kaufen Sie ihn lieber bei einem, der im Ernstfall auch haftet?
Trittbrettfahren macht Spaß, aber ab und an fällt man dabei auf - na, ich will mal nicht so sein - auf den Nasen-, Mund- und Zungenschutz.
Gruß von
Gerhard
sorry,
Du bastelst Dir den Fall so wie Du ihn gerne haben möchstest.
Du willst Angaben, die Du "meinst" nicht machen zu müssen, nicht machen.
Wenn Du Dir doch so sicher bist, dass das ausländische Einkommen NICHT angerechnet werden sollte, dann kannst Du es doch ruhig angehen.
Die Rechtssituation, des ausländischen Einkommen als fragliches Gesamteinkommen wurde meines Wissens noch nie sozialgerichtlich entschieden.
Der Ansatz, das ausländischen Einkommen im Rahmen des § 10 Abs. 3 SGB V nicht als Gesamteinkommen im Rahmen des § 16 SGB V anzurechnen, weil eben nicht nach dem deutschen Steuerrecht steuerpflichtig, kann ich ja schon nachvollziehen.
Aber trotzdem ist der Fragebogen vollständig auszufüllen. Dabei hast nicht Du zu entscheiden, was Einkommen in Sinne des deutschen SGB ist.
Dies macht schließlich die deutsche Krankenkasse.
Also immer ehrlich bleiben.
Kannst ja mal mitteilen, wie die Krankenkasse entschieden hat.
Übrigens:
1. meine ich, dass diese Fragen vor kurzem schon gestellt wurde
2. wüsste ich nicht, wie ich als Krankenkasse entscheiden würde, wenn ich dem Fall auf dem Tisch liegen hätte
Du bastelst Dir den Fall so wie Du ihn gerne haben möchstest.
Du willst Angaben, die Du "meinst" nicht machen zu müssen, nicht machen.
Wenn Du Dir doch so sicher bist, dass das ausländische Einkommen NICHT angerechnet werden sollte, dann kannst Du es doch ruhig angehen.
Die Rechtssituation, des ausländischen Einkommen als fragliches Gesamteinkommen wurde meines Wissens noch nie sozialgerichtlich entschieden.
Der Ansatz, das ausländischen Einkommen im Rahmen des § 10 Abs. 3 SGB V nicht als Gesamteinkommen im Rahmen des § 16 SGB V anzurechnen, weil eben nicht nach dem deutschen Steuerrecht steuerpflichtig, kann ich ja schon nachvollziehen.
Aber trotzdem ist der Fragebogen vollständig auszufüllen. Dabei hast nicht Du zu entscheiden, was Einkommen in Sinne des deutschen SGB ist.
Dies macht schließlich die deutsche Krankenkasse.
Also immer ehrlich bleiben.
Kannst ja mal mitteilen, wie die Krankenkasse entschieden hat.
Übrigens:
1. meine ich, dass diese Fragen vor kurzem schon gestellt wurde
2. wüsste ich nicht, wie ich als Krankenkasse entscheiden würde, wenn ich dem Fall auf dem Tisch liegen hätte
Also, Dein Gedankenansatz ist kreativ und meines Erachtens sogar völlig in Ordnung.
Es kann sein, dass die Kasse dort versucht irgendetwas zu erfinden. Meine persönliche Auffassung, da bleibt die Kasse nicht mit oben.
Guckst Du hier, dort haben wir ausführlich diskutiert.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2988
Ich persönlich bin auf die ggf. Ablehnung mit der entsprechenden ausführlichen Begründung, mehr als gespannt!
Es kann sein, dass die Kasse dort versucht irgendetwas zu erfinden. Meine persönliche Auffassung, da bleibt die Kasse nicht mit oben.
Guckst Du hier, dort haben wir ausführlich diskutiert.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2988
Ich persönlich bin auf die ggf. Ablehnung mit der entsprechenden ausführlichen Begründung, mehr als gespannt!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste