beim stöbern zu allgemeinen KV-Bedingungen bin ich hier auf einen interessanten Beitrag von Rossi gestoßen.
[….Das SG München hat sich am 02.03.2010 etwas näher mit den einheitlichen Grundsätzen für die Beitragsbemessung der freiw. Versicherten und anderen Personengruppen beschäftigt.
Der Spitzbubenverband regelt ja seit dem 01.01.2009 in Deutschland einheitlich die Grundsätze für die Beitragsbemessung.
Wenn unser Gesetzgeber da wirklich ein wenig gepennt hat, dann brauchen die meisten freiw. Versicherten nur die Mindestbeträge, sowie sie in § 240 Abs. 4 SGB V vom Gesetzgeber festgelegt worden sind zu zahlen.
In den meisten Fällen gibt es dann nur die 140,00 Euro, ausser bei den Selbständigen gibt es dann ein wenig mehr! ]
Aber leider verstehe ich das nicht ganz

Soll das etwa heißen, dass ich praktisch seit 01/09 ZUVIEL Beiträge gezahlt habe?
Ich bin schon seit längerer Zeit krankgeschrieben (ohne Anspruch auf Krankengeld)…. Und hatte mich dann tierisch über diese hohen KV-Beiträge aufgeregt!
Ich hatte keine Einnahmen – lebte vom Erspartem - und dennoch musste ich so viel zahlen

Lt letztem Steuerbescheid 2008 betrug mein mtl. Einkommen ca. 500,00 EUR – mein Gewerbe ist nach wie vor angemeldet, bin somit also freiwillig versichert – na ja, WAR ich zumindest!
Mein KV-Beitrag belief sich auf über 300,00 EUR – Beitragsbemessungsgrenze 75% der Bezugsgröße = 1.890,00 EUR.
Ehrlich gesagt, ich verstehe das nicht und würde mich sehr darüber freuen, wenn mich jemand aufklären könnte.
Ich bin für jede (für mich verständliche

Im Voraus vielen Dank
Herzblut