Ich bin nach vielen Jahren Ausland, nach Deutschland zurueck gekommen. Da ich keine Arbeit gefunden habe, habe ich Hartz 4 beantragt und bin automatisch in die GKV gekommen.
Nun plane ich eine Firma zu gruenden. Gibt es "wartezeiten", oder eher gesagt eine Frist, in welcher ich GKV bleiben muss ? Die TKK sagt, trotz meiner Selbstaengikeit, muss ich mindestens 24 Monate in der GKV bleiben bis ein Wechsel erlaubt ist. Stimmt das ?
Neu in der GVK - Wie lange bis Wechsel in PKV erlaubt ist?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Sehe ich auch so, frage doch einfach mal nach.
In Deiner Konstellation gibt es keine Bindungsfristen und die Frist von 24 Monate kenne ich schon mal gar nicht.
Es gibt eine allgemeine Bindungsfrist von 18 Monaten, oder eine besondere Bindungsfrist von 36 Monaten, wenn man einen Wahltarif gewählt hat.
Aber diese Fristen gelten nicht, wenn man in das Lager der priv. Kv. wechseln will.
Es gab schon mal Versuche, wenn man eine Wahltarif gewählt hat, dass man die Kunden auch nicht in die priv. Kv. entlassen wollte. Aber meines Erachtens waren es nur Versuche, man hat dort den Schwanz mittlerweile eingezogen.
In Deiner Konstellation gibt es keine Bindungsfristen und die Frist von 24 Monate kenne ich schon mal gar nicht.
Es gibt eine allgemeine Bindungsfrist von 18 Monaten, oder eine besondere Bindungsfrist von 36 Monaten, wenn man einen Wahltarif gewählt hat.
Aber diese Fristen gelten nicht, wenn man in das Lager der priv. Kv. wechseln will.
Es gab schon mal Versuche, wenn man eine Wahltarif gewählt hat, dass man die Kunden auch nicht in die priv. Kv. entlassen wollte. Aber meines Erachtens waren es nur Versuche, man hat dort den Schwanz mittlerweile eingezogen.
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