Rückkehr in ges. KV nach Auslandspraktikum

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sula
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Rückkehr in ges. KV nach Auslandspraktikum

Beitragvon sula » 13.05.2007, 19:43

ich werde im August mein Studium beenden und dann sofort für 6 Monate ein Auslandspraktikum absolvieren.

Meine Familienversicherung läuft ja auch im August aus. Arbeitslos melden geht ja nicht, da ich ja im Ausland arbeiten werde. Somit kann das Arbeitsamt die KV nicht übernehmen. Ich habe bisher lediglich vor, eine Auslandskrankenversicherung für die 6 Monate abzuschließen. Geht das problemlos, oder gehen die eigentlich auch i.d.R davon aus, das man in Deutschland gesetzlich versichert ist?

Käme es des Weiteren zu Problemen bei der Wiederanmeldung bei der KV in Deutschland wenn im Ausland eine chronische Erkrankung entdeckt wird und ich diese praktisch von vornherein mit in das Versicherundverhältnis in Deutschland bringen würde?

Cassiesmann
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Re: Rückkehr in ges. KV nach Auslandspraktikum

Beitragvon Cassiesmann » 13.05.2007, 20:46

sula hat geschrieben:ich werde im August mein Studium beenden und dann sofort für 6 Monate ein Auslandspraktikum absolvieren.

Meine Familienversicherung läuft ja auch im August aus. Arbeitslos melden geht ja nicht, da ich ja im Ausland arbeiten werde.


Arbeitslos melden geht auch nicht, da Sie mutmaßlich in der letzten Zeit keine Beitrage in die ALV gezahlt haben!


Somit kann das Arbeitsamt die KV nicht übernehmen. Ich habe bisher lediglich vor, eine Auslandskrankenversicherung für die 6 Monate abzuschließen. Geht das problemlos, oder gehen die eigentlich auch i.d.R davon aus, das man in Deutschland gesetzlich versichert ist?

Eine Auslands-KV ( nicht AuslandsREISE-KV) ist genau für diesen Fall da. Eine Vorleistung durch die GKV besteht eh (in dem meisten Ländern) nicht.

Käme es des Weiteren zu Problemen bei der Wiederanmeldung bei der KV in Deutschland wenn im Ausland eine chronische Erkrankung entdeckt wird und ich diese praktisch von vornherein mit in das Versicherundverhältnis in Deutschland bringen würde?


In der GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung für die Aufnahme.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.05.2007, 23:44

Ich würde auf jeden Fall empfehlen für den Auslandsaufenthalt eine private KV abzuschliessen.

Ob auch während des Praktikums die Familienversicherung greift, bin ich jetzt überfragt. Aber die gesetzlichen KV´s decken vermutlich nicht alle Leistungen ab.

Es geht ja auch um die Versicherung nach dem Auslandsaufenthalt, gelle?

Du wirst - nach meiner Einschätzung - nach der Rückkehr aus dem Ausland dann auch zum Personenkreis der sog. Pflichtversicherten der Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gehören. D. h., wenn die Familienversicherung nicht weiterbesteht, bist Du - nach Rückkehr aus dem Ausland - versicherungspflichtig.

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Weitere Fragen

Beitragvon sfrank » 05.06.2007, 11:38

Hallo,

im wesentlichen wurden meine Fragen schon beantwortet, ich möchte nur nochmal sicher gehen.

Ich gehe ab Juli für mind. 6 Monate ins Ausland (Kanada) und werde dort regulär arbeiten.

Bis dato war ich als Studentin in einer GVK versichert. Dieser Schutz würde noch bis August weiterlaufen.

Ich möchte diese Versicherung kündigen und mich allein über eine Auslandskrankenversicherung versichern.

Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen AuslandsREISEkrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung? Bedeutet eine AuslandsREISEkrankenversicherung, dass ich weiterhin in Deutschland versichert sein muss? In diesen Versicherungen ist ja auch meist ein Rücktransport nach Deutschland mit dabei, was eigentlich keinen Sinn macht, wenn ich hier eh nicht versichert bin, oder?

Ist mit Auslandskrankenversicherung dann eine Versicherung gemeint, die ich im Ausland abschließe? Ist ja die Frage, was dann billiger kommt?

Ich habe außerdem schon eine AuslandsREISEkrankenversicherung, die aber nur für die ersten 60 Tage im Ausland gilt. Da wäre es natrlich sinnvoll diese weiterzunutzen....

Nun ja, Fragen über Fragen, ich hoffe, dass ich hier die passenden Antworten bekomme.
:D
Danke schön

Sarah

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Re: Weitere Fragen

Beitragvon Cassiesmann » 05.06.2007, 19:07

sfrank hat geschrieben:Ich gehe ab Juli für mind. 6 Monate ins Ausland (Kanada) und werde dort regulär arbeiten.

Dann klären Sie über Ihrem Arbeitgeber ab, ob und wie Sie in Kanada versichert sind!

Bis dato war ich als Studentin in einer GVK versichert. Dieser Schutz würde noch bis August weiterlaufen.


Die GKV leistet aber in Kanada nicht, also bringt Ihnen die Versicherung nichts!



Wo liegt jetzt der Unterschied zwischen AuslandsREISEkrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung?


Eine AuslandsREISEversicherung leistet nur für Aufenthalte bis max. X Tag (Maximum 60 Tage, oft auch nur 6 Wochen). Wenn Sie einen 61-tägigen Aufenthalt planen, leistet die Versicherung überhaupt nicht ( also auch nicht die ersten 60 Tage lang)!


In diesen Versicherungen ist ja auch meist ein Rücktransport nach Deutschland mit dabei, was eigentlich keinen Sinn macht, wenn ich hier eh nicht versichert bin, oder?

Es gibt mittlerweile in der BRD eine Krankenversicherungspflicht, die GKV wird Sie aufnehmen müssen!

Ist mit Auslandskrankenversicherung dann eine Versicherung gemeint, die ich im Ausland abschließe? Ist ja die Frage, was dann billiger kommt?

Ich habe außerdem schon eine AuslandsREISEkrankenversicherung, die aber nur für die ersten 60 Tage im Ausland gilt. Da wäre es natrlich sinnvoll diese weiterzunutzen....

... die Ihnen nichts bringt, s.o.!



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