Welche Bindungsfrist, 18 Monate oder 36 ?

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Herzblut
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Welche Bindungsfrist, 18 Monate oder 36 ?

Beitragvon Herzblut » 05.09.2010, 18:06

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren durchgehend im Rahmen einer eigenständigen Mitgliedschaft bei KK XXX versichert.

Ab 01.08.2009 im Rahmen einer freiwillgen Mitgliedschaft mit GESETZLICHEM Anspruch auf Krankengeld ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. ZUSÄTZLICH hatte ich auch ab 01.08.2009 mit eine WAHL-Tarif Krankengeld ab 22. Tag (ab 3. Woche) abgeschlossen.

Diese freiwillige Mitgiedschaft endete zum 30.04.2010. Ab 01.05.2010 bin ich nahtlos anschließend Mitglied aufgrund einer Pflichtversicherung als ALG II Bezieher.

Ab 01.10.2010 wird meine Selbstständigkeit wieder soweit möglich sein, dass das ALG II zum 30.09.2010 ausläuft.

Somit werde ich zum 01.10.2010 wieder eine freiw. Mitgliedschaft bei
KK XXX beantragen.

Ich möchte aber die KK XXX kündigen. Ich will einer anderen gesetzlichen KK (YYY) Mitglied werden.

FRAGE:
A)
Habe ich eine Bindungsfrist von 18 Monaten, welche ja schon längst erfüllt wäre, dass ich seit Jahren Mitglied der KK XXX bin.
oder
B)
Habe ich evt. wegen des WAHL-Tarifes Krankengeld (welcher ja aktuell wegen des ALG II-Bezuges nicht läuft) eine
Bindungsfrist von 36 Monaten

Vielen lieben Dank für Eure Mühe
Gruß
Herzblut

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 05.09.2010, 20:02

Das Zauberwort "Wahltarif" sorgt für eine Mindestverbleibdauer von 36 Mon. bei KK XXX.

Herzblut
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Beitragvon Herzblut » 06.09.2010, 07:23

Guten Morgen Cassiesman,

auch wenn mein "ehemaliger" Wahltarif von einer Pflichtversicherung abgelöst bzw. unterbrochen wurde?

Danke,
Herzblut

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Beitragvon Herzblut » 08.09.2010, 07:37

Guten Morgen,

sind denn auch die anderen Profis der gleichen Meinung wie Cassiesmann?

Irgendwie kann (will) ich das nicht glauben :-(

Gruß,

Herzblut

RHW
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Beitragvon RHW » 12.09.2010, 14:10

Hallo,

die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus:
Absatz 6 und 8:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__53.html

Nähere Erläuterungen: Seite 46
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 080630.pdf

Im Zweifelsfall sind die unterschriebenen Teilnahmebedingungen maßgebend. Wann endet der Wahltarif? bzw. Zu wann kann er gekündigt?

Da die Krankengeld-Wahltarife noch relativ neu sind, gibt es m.E. noch keine Gerichtsurteile (zumindest vom BSG).

Gruß
RHW

Herzblut
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Beitragvon Herzblut » 12.09.2010, 15:07

Hallo RHW,

zu wann er gekündigt werden kann, war ja meine Frage.

Hab jetzt auch die Mitteilung meiner KK ... Kündigung muss bis zum 31.10.2010 eingegangen sein, damit zum 31.12.2010 gekündigt werden kann.

Danke nochmal an Alle,

Herzblut


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