Beitragvon Rossi » 04.09.2010, 23:56
Nun denn, ich hab mal gepostet, dass PKV teilweise als Außenstehender Schweinkram ist. Es ist schwer nachvollziebar.
Ich verkaufe es immer nachfolgend:
1. Es gibt eine Verpflichtung des Kunden
Die gesetzlichen Bestimmungen sind in § 193 Abs. 3 VVG geregelt. Hier steht dann genau, welcher Personenkreis etwas bestimmtes zu tun hat. Nämlich eine priv. Krankheitskostenversicherung abzuschließen und zu unterhalten. Es sind hier SB´v von bis zu 5.000,00 Euro jährlich möglich. Die Bausteine Reha, Kur und Zahnersatz muss man noch nicht einmal abschließen.
Sooh und dann geht es weiter
2. Es gibt eine Verpflichtung der Versicherer
Die gesetzlichen Bestimmungen, was priv. Versicherer bestimmten Kunden anbieten müssen, ist dann in § 193 Abs. 5 VVG geregelt. Und wenn Du die Bestimmungen des Absatzes 3 und 5 vergleichst, wirst Du feststellen, dass es hier Unterschiede gibt.
Und dann ziehe Dir mal den Personenkreis nach § 193 Abs. 5 Nr. 1 VVG rein. Hier muss die PKV bestimmten freiw. GKV-Versicherten auch eine PKV anbieten.
Diese gesetzliche Bestimmung wurde geschaffen um den Wettbewerb zwischen der priv. und gesetzlichen Kv. etwas zu stärken.
Meines Erachtens ist das allerdings der absolute Flop, denn man muss es genau lesen; es muss hier nur der Basistarif angeboten werden. Und der Basistarif ist bekanntlich der Teuerste.