Naiverweise angenommen, nicht KV zu sein. Was nun?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Snoop97
Beiträge: 3
Registriert: 10.09.2010, 19:18

Naiverweise angenommen, nicht KV zu sein. Was nun?

Beitragvon Snoop97 » 10.09.2010, 20:46

Hallo Leute! Ein tolles informatives Forum ist das hier, mit vielen Informationen. Leider auch so viel, dass ich als Laie bei einigen durchschauten Fällen kaum durchblicke.
Deshalb öffne ich für mein Anliegen ein neues Thema. Ich hoffe das ist okay. ;) Letztendlich ist ja eh jeder Fall unterschiedlich.

Wo fange ich am Besten an?
Ich bin 23 Jahre alt und hatte Mitte Oktober 2007 meinen Zivildienst in einem Krankenhaus begonnen, in welchem ich nach den 9 Monaten Zivildienst zusätzlich noch 1 Jahr als Aushilskraft (Vollzeit) beschäftigt war.
Seit dem 01.07.09 bin ich nun arbeitslos und nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet. (Die Meldung ist mittlerweile aber im Gange, aber das ist eine andere Geschichte.)
Naiv wie ich war, war ich der Meinung, dass ich nach Beendigung meiner Beschäftigung und mit Beginn der Arbeitslosigkeit ohne Krankenversicherung da stand. Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass dem anscheinend nicht so ist und seit dem 01.01.09 eine generelle Pflicht zur Krankenversicherung besteht. (Bitte um Berichtigung, falls hier was nicht stimmt)

Nun habe ich mich per E-Mail mit meiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt und dabei, u.a. nach der Möglichkeit in die Familienkasse zu kommen, gefragt.
Hier ein Auszug aus der Antwort-Mail:

"Ihre eigene Mitgliedschaft endete zum 30.06.2009. Sie erhalten als Anlage einen Antrag auf Familienversicherung über Ihre Mutter für die Zeit vom 01.07.2009 bis 28.10.2009.

Da Sie erwerbslos sind und am 28.10.2009 Ihr 23. Lebensjahr vollendet haben, ist die Familienversicherung lediglich bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

Im Anschluss an die Familienversicherung haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung ab 29.10.2009. Hierfür erhalten Sie ebenfalls eine Beitrittserklärung als Anlage.

Bitte senden Sie uns den Antrag auf Familienversicherung ausgefüllt und unterschrieben von Ihrer Mutter zurück, damit wir die Familienversicherung für die Zeit vom 01.07.2009 bis 28.10.2009 für Sie herstellen können.
Damit wir Ihnen einen nahtlosen Versicherungsschutz gewährleisten können, senden Sie bitte ebenso die Beitrittserklärung für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung ab 29.10.2009 zurück."


Das "... haben sie die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung..." stimmt aber wohl nicht ganz, oder? So weit ich das verstanden habe, muss ich mich freiwillig versichern. Eventuell ist damit nur gemeint, ob ich bei dieser KK weiterversichert sein will? Klärt mich bitte auf.

Desweiteren ist die Frage, was mich nun erwartet. Kann ich zu 100 % davon ausgehen, dass ich die Beiträge ab dem 29.10.09 nachzahlen muss? Oder welche Möglichkeiten bleiben mir sonst noch?

Ich werde zwar am Montag meine Ansprechpartnerin telefonisch kontaktieren, weil sich mir schon beim Ausfüllen der Formulare einige Fragen stellen.
Eine kleine, objektive Hilfe von einigen Experten vorab, dürfte dennoch nicht schaden.

Danke schonmal im Voraus.

Gruß
Snoop

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 11.09.2010, 11:20

Hallo,
alles korrekt gelaufen seitens der Kasse - zuerst Familienversicherung und dann die freiwillige Weiterversicherung, wobei hier, wenn man die Realitzät sieht, das Wort freiwillig arg strapaziert wird. Letztendlich werden hier nur verschieden gesetzesgrundlagen angesprochen.
Die eine, also die Freiwillige versicherung, räumt dir eben das Recht ein der bisherigen Kasse freiwillig als Mitglied beizutreten (du könntest auch in die PKV wechseln, was ich dir allerdings nicht raten würde) und die andere verpflichtet dich eben zur Krankenversicherung wenn du dies selbst nicht veranlasst.
Beitragsmässig läuft das auf das Gleiche hinaus.
Ich habe mal bewusst die §§ dazu weggelassen.
Gruss
Czauderna

Snoop97
Beiträge: 3
Registriert: 10.09.2010, 19:18

Beitragvon Snoop97 » 11.09.2010, 14:51

Gut. Danke schonmal. Vielleicht kann man mir noch meine Frage bezüglich des Formulars beantworten.

Was, bitteschön, soll ich denn bei den Einnahmen eintragen? Ich habe logischerweise keine eigenen Einnahmen, wohne bei meinen Eltern und lebe von Ersparnissen.
Ich kann das Ganze schlecht schätzen, wieviel ich davon monatlich verbrauche. Was trage ich also ein bzw. kann ich dabei "etwas falsch machen"?

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 11.09.2010, 15:16

genau dies trägt man dann ein, was Du gerade geschrieben hast

"Ich habe keine Einnahmen. Ich erhalte Kost und Wohunung durch meine Eltern"

Es geht nur um Einnahmen. Was verbraucht wird spielt keine Rolle.

Die Eltern sollten noch bestätigen:
Wir unterhalten unseren Sohn/Tochter mit Kost und Wohnung.
Zusätzlich Unterschrift drauf. Das war es.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 11.09.2010, 23:21

Na ja, was erwartet Dich?

Ein Beitragsbescheid, in dem die Beiträge ab Oktober 2009 in Höhe von ca. 140,00 Euro monatlich nachgefordert werden, mehr nicht!

Sind dann mal eben ca. 1.500,00 Euro, mehr nicht!

Snoop97
Beiträge: 3
Registriert: 10.09.2010, 19:18

Beitragvon Snoop97 » 12.09.2010, 11:53

Danke für die Antworten, Leute.

Aber wieso dieser leicht sarkastische Unterton, Rossi?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 12.09.2010, 15:21

er ißt das was er ist, rossi halt.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.09.2010, 15:58

Na ja, was soll ich dazu sagen.

Die Kassen haben ja den gesetzgeberischen Auftrag für solche Fälle, die nachzuahlenden Beiträge zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen.

Leider gilt dies nicht für eine freiw. Kv.! Die Frist für ne freiw. Kv. ist eh verstrichen, weil dies nur innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden der Familienversicherung möglich ist.

In Folge dessen, sollte es sich daher um die berüchtigte Kralle (Pflichtversicherung der Nichtversicherten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) handeln. Und hier kann ermäßigt werden.

Die Kasse wird natürlich sagen, nööh dat geht nicht!

Ich sage nach wie vor, Leute sucht die sozialgerichtliche Hilfe, damit die Kassen wach werden und von dem gesetzgeberischen Auftrag Gebrauch nehmen. Leider gibt es derzeit nur ganz wenige Kassen, die hiervon Gebrauch nehmen.

Und genau so war es gemeint, wenn ich vielleicht einen sarkastischen Unterton gewählt habe.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste