Hallo,
Auf der Suche nach Informationen zum Thema Krankenversicherung im fall von Arbeitslosigkeit, habe ich dieses Forum gefunden. Ich hoffe es ist i.O wenn ich hier meine Fragen stelle da dies ein wichtiges Thema fuer mich ist wegen Gesundheitsprobleme die laufend Aertzlichebehandlung benoetigen.
Hier also mein konkreter Fall:
Bin verheiratet, mit 2 Kinder und in der Gesetzlichen Krankenkasse. Nach 29 Jahre im Unternehmen habe ich ein Aufhebungsvertrag unterschrieben, und bin daraufhin bis 30/ 09/2010 freigestellt. Die Abfindung (hoch) is zahlbar erst 01/2011. Ich bin ab dem 01/10/2010 arbeitslos gemeldet. Ab dem Datum, abgesehen von einigen Zinsen, habe ich sonst keine andere Einkuenfte.
Hier meine Fragen:
- Wird die Abfindung auf das ALG I angerechnet?
- Beinflusst die Abfindung in irgendeiner weise die gesetzlichen Krankenkasse Beitraege?
- Es kann sein dass ich gesundheitsbedingt nie wieder arbeiten kann (zumindest keine Vollzeitbeschaeftigung) - was passiert dann mit der Krankenkasse?
Ich danke schon im Voraus fuer eure Antworten.
Mit freundlichem Gruss,
Adrian
Bin Arbeitslos - was nun?
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Kommt auf die Art der abfindung an, wann zahlt die Agentur für Arbeit Leistungen nac § 117 ff SGB II , Arbeitslslosengeld.
sollte kein ALG I gezahlt erden, wird hier die die gesamte Abfindung angerechnet wenn du frewiwillig versichern mußt.
Sollte die Gefahr eine dauernde Erwerbsmnderung vorliegen müßtet du eine antrag auf Reha und ggf. berufliche Umschulung bei deinem RV Träger stellen.
Am besten Kontakt mit der KK aufnehmen der BA und dem dortigen Reha Berater des DRV Bund.
alle weitere Fragen zu diesem Theam können denndie dortigen Mitarbeiter mit dir erörtern
sollte kein ALG I gezahlt erden, wird hier die die gesamte Abfindung angerechnet wenn du frewiwillig versichern mußt.
Sollte die Gefahr eine dauernde Erwerbsmnderung vorliegen müßtet du eine antrag auf Reha und ggf. berufliche Umschulung bei deinem RV Träger stellen.
Am besten Kontakt mit der KK aufnehmen der BA und dem dortigen Reha Berater des DRV Bund.
alle weitere Fragen zu diesem Theam können denndie dortigen Mitarbeiter mit dir erörtern
Hallo,
vielleicht hilft das: besonders Seite 20
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... gen-AN.pdf
Die Krankenkasse richtet sich bei der Beitragsberechnung nach der Berechnung der Arbeitsagentur.
Gruß
RHW
vielleicht hilft das: besonders Seite 20
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... gen-AN.pdf
Die Krankenkasse richtet sich bei der Beitragsberechnung nach der Berechnung der Arbeitsagentur.
Gruß
RHW
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