Ich habe zu 01.12.10 einen Rentenantrag zur gesetzlichen Altersrente aus der Arbeitslosigkeit gestellt. Meine GKV hat mir einen Antrag geschickt für die freiwillige KVdR. Da ich 4 Jahre privat krankenversichert war muss ich einen Antrag für die freiwillige KVdR stellen. Dabei wird ja bekanntlich das gesamte Einkommen berücksichtigt (auch Zinseinahmen). Ich bin verheiratet und lebe in Gütergemeinschaft mit meiner Ehefrau( diese ist Rentner in der GRV und dort Pflichtversichert in der KVdR). Da ich einen Nachweis über Zinseinkünfte liefern muss stehe ich vor der Frage wie? Von 2006-2007wurden wir nicht zur Einkommensteuer veranlagt . (NV Bescheinigung für 2006-2009 liegt vor) 2008 wurden wir veranlagt wegen meiner Arbeitsaufnahme aber keine Einkommensteuer erhoben weil unter der Einkommen unter dem Steuerfreibetrag lag. Da sind allerdings Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgewiesen. Diese wären der letzte amtliche Nachweis allerdings sind sie aus verfahrenstechnischen gründen fast ausschließlich auf mich entfallen. Der Nachweis für 2009 wird erst Mitte 2011 vorliegen! Wie wird das für die Beitragshöhe gehandhabt? Die Rentenhöhe ist noch nicht bekannt, die RV ist von der GKV beauftragt einen Zuschuss zur KV zu errechnen.
