Rückkehrerversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rückkehrerversicherung
Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Wenn jemand der lange Zeit nicht versichert war zu seiner ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherung zurückgekehrt ist und die fehlenden Beiträge bis zum 01.04.2007 bezahlt hat (da dort die VErsicherungspflicht begann), hat derjenige damit auch das Recht Rechungen (z.B. von einem Krankenhausaufenthalt oder von Rezepten) nachzureichen, welche in die Zeit nach dem 01.04.2007 fallen ? Muss die Krankenkasse diese Rechnungen begleichen oder ist sie erst verpflichtet ab dem Zeitpunkt zu zahlen an dem sie die Beträge erhalten hat ?
hat derjenige damit auch das Recht Rechungen (z.B. von einem Krankenhausaufenthalt oder von Rezepten) nachzureichen, welche in die Zeit nach dem 01.04.2007 fallen ? Muss die Krankenkasse diese Rechnungen begleichen oder ist sie erst verpflichtet ab dem Zeitpunkt zu zahlen an dem sie die Beträge erhalten hat ?
Grundsätzlich ja; die Kasse will ja vermutlich auch die vollen Beiträge haben, oder nicht?!?
Aber dann geht es los, das SGB V kennt fast ausschließlich nur Sachleistungen und keine Barleistungen. D.h., die Kasse würde direkt mit dem Arzt oder Apotheker abrechnen. So ist es aber hier nicht mehr möglich, oder?
Am besten Kontakt mit der Kasse aufnehmen und die Klamotte mal in aller Ruhe besprechen!
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