Hallo, ich werde zum 1.12. eine Stelle im Vatikan antreten, d.h., Vatikan ist Arbeitgeber. Ich werde allerdings in Rom wohnen. Ich bin im Moment pflichtversichert bei der AOK hier in Deutschland und werde auch einen Zweitwohnsitz hier haben. Überwiegend werde ich jedoch in Rom leben. Nun meine Fragen:
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Gehalt 26 % für das Italienische Sozialversicherungssystem enthält. was beinhaltet das genau? 26 % kann doch nicht nur Krankeversicherung sein? Kann ich nicht auch freiwillig in D versichert bleiben?
wenn ich mich freiwillig bei meiner jetzigen KV (AOK) versichere, ist dies dann ausreichend für alle eventualitäten in Italien (Klinikaufenthalt, Zahnarzt) und kann dies direkt mit meiner Kasse abgerechnet werden, oder muss ich das immer vorstrecken?
ist es ratsam, sich direkt in Italien zu versichern?
Bei einer freiwillligen Mitgliedschaft bei der AOK, soviel konnte ich eruieren, könnte ich keine Lohnfortzahlungen/Krankengeldzahlungen ins Ausland erhalten. Stimmt das? Welche Möglichkeiten gäbe es?
Danke im Voraus für eventuelle Antworten.
Gruß
Andi
Arbeitgeber Vatikan
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
die Frage hört sich beim Lesen erst mal oberhammerg.. an.
Die Lösung dürfte aber einfach sein.
Unterstellt es besteht eine Pflichtversicherung nach italienischem Recht (dies wäre nicht hier in Deutschland, sondern in Italien abzuklären. Dies wird auch hier sicherlich kaum jemand wissen, wie das dort unten im Stiefel genau geregelt wird oder es Ausnahmen gibt, wenn man z.B. für den Vatikan arbeitet)
dann kann in Deutschland k e i n e freiwillige Versicherung mehr bestehen, denn eine freiwillige Versicherung ist nachrangig gegenüber einer Pflichtversicherung.
Die Lösung dürfte aber einfach sein.
Unterstellt es besteht eine Pflichtversicherung nach italienischem Recht (dies wäre nicht hier in Deutschland, sondern in Italien abzuklären. Dies wird auch hier sicherlich kaum jemand wissen, wie das dort unten im Stiefel genau geregelt wird oder es Ausnahmen gibt, wenn man z.B. für den Vatikan arbeitet)
dann kann in Deutschland k e i n e freiwillige Versicherung mehr bestehen, denn eine freiwillige Versicherung ist nachrangig gegenüber einer Pflichtversicherung.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hallo,
ich vermute, dass hier die DVKA weiterhelfen kann:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/W ... beruns.htm
Italien gehört zur EU, der Vatikanstaat jedoch nicht. Ggf. gibt es Sonderregungen zwischen Italien und dem Vatikanstaat, die hier auch Auswirkungen haben können.
Gruß
RHW
ich vermute, dass hier die DVKA weiterhelfen kann:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/W ... beruns.htm
Italien gehört zur EU, der Vatikanstaat jedoch nicht. Ggf. gibt es Sonderregungen zwischen Italien und dem Vatikanstaat, die hier auch Auswirkungen haben können.
Gruß
RHW
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