
Versicherung bei Überschreiten der Versicherungszeit bei ALG
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Versicherung bei Überschreiten der Versicherungszeit bei ALG
Ich bin 58 Jahre alt , mein ALG 1 läuft in5 Wochen aus, ich bin jetzt krankgeschrieben und habe eine Op vor mir.Wie muß ich mich verhalten,da ich ab 1.11. nicht mehr beim Arbeitsamt versichert bin ???Die sechs Wochenreglung greift leider nicht mehr und ich bin garantiert noch länger krankgeschrieben Ich habe noch kein Harz IV beantragt, schaffe es ind dieser Zeit auch nicht mehr!


Öhm, wenn das ALG I vor Ablauf der 6 Wochenfrist (Weiterzahlung durch das Arbeitsamt) endet und Du weiterhin nahtlos krank bist, bekommst Du sofort nach der Einstellung des ALG I von der Kasse Krankengeld. Die 6 Wochenfrist gilt dann nicht.
Man muss nämlich berücksichtigen, dass man grundsätzlich 1 Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld hat. Also hättest Du jetzt schon Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch auf Krankengeld ruht allerdings, solange die Agentur ALG I zahlt. Die Agentur wird bis zum 31.10. ALG I zahlen und bis dahin ruht der Anspruch auf Krankengeld und ab dem 01.11. ruht nix mehr und Du solltest Krankengeld von der Kasse erhalten.
Also dürfte es nahtlos gehen und noch besser sein als ALG II, vermute ich zumindest!
Man muss nämlich berücksichtigen, dass man grundsätzlich 1 Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld hat. Also hättest Du jetzt schon Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch auf Krankengeld ruht allerdings, solange die Agentur ALG I zahlt. Die Agentur wird bis zum 31.10. ALG I zahlen und bis dahin ruht der Anspruch auf Krankengeld und ab dem 01.11. ruht nix mehr und Du solltest Krankengeld von der Kasse erhalten.
Also dürfte es nahtlos gehen und noch besser sein als ALG II, vermute ich zumindest!
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