Pflichtangaben bei Neuanmeldung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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doc.bt
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Pflichtangaben bei Neuanmeldung

Beitragvon doc.bt » 05.10.2010, 11:49

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei die GKV zu wechseln. Meine neue GKV hat meinen Antrag noch nicht akzeptiert, da sie mich auffordern zur Einstufung des Versicherungsverhältnisses mein monatliches Gehalt und meine Wochenarbeitszeit zu nennen.
Ich habe zurückgeschrieben, dass ich pflichtversichert bin, was ihnen nicht ausreicht.
Wieso brauchen die solche detaillierten Angaben? Die müssen mich doch eh nehmen und erfahren mein Gehalt bei der ersten Abrechnung durch meinen Arbeitgeber...

Viele Grüße
doc

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.10.2010, 19:32

Ich habe zurückgeschrieben, dass ich pflichtversichert bin, was ihnen nicht ausreicht.


Hm, so etwas habe ich noch nie gehört.

Dann gehe doch einfach hin und verlange von der Krankenkasse eine Rechtsgrundlage. wonach Du die Stundenzahl und die Höhe des Gehaltes angeben musst.

Der Arbeitgeber muss doch schon die Höhe des Gehaltes melden; warum Du jetzt auch noch? Die wöchentliche Arbeitszeit ist schon lange nicht mehr für die Versicherungspflicht maßgebend. Das war mal vor anno püppi.

Aber die Kasse wird hier vermutlich sofort die passende gesetzliche Grundlage ausbuddeln können, oder nicht können!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 05.10.2010, 20:00

rein rechtlich gesehen dürfte dies tatsächlich keine Rolle spielen

Als Mitglied kann man wechseln. Egal, ob diese Mitgliedschaft
eine freiwillige Versicherung oberhalb der JahresVerdienstgrenze,
eine Pflichtmitgliedschaft unterhalb der JahresVerdinestgrenze
oder
eine freiwillige Versicherung besteht, die nötig ist, weil nur ein
Arbeitsverhältnis im Rahmen eines 400 EUR-Jobs besteht

oder oder oder. Es gibt noch zahlreiche Möglichkeiten mehr, ein Mitglied zu sein.

Damit die NEUE KK dies aber richtig in ihrer EDV erfassen kann, will sie ja den richtigen Status kennen. So kann ich mir vorstellen, dass dies erfragen will.


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