KV Pflicht - nach Krankengeldbezug - Keine Einnahmen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.10.2010, 22:56

Glückwunsch, da hast Du dein Ziel aber relativ schnell erreicht.

Und das Ende vom Lied ist, dass die Kasse auch noch die Rechtsanwaltskosten löhnen muss. 260,00 Euronen zzgl. Märchensteuer, meine ich zumindest!

Sally
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Beitragvon Sally » 05.10.2010, 23:16

Rechtsanwaltskosten zahlen? Oh, daran habe ich ja noch garnicht gedacht... 8)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.10.2010, 23:41

Da brauchst Du dir keine Gedanken zu machen; derjenige der verliert muss die Kosten löhnen und dies ist wohl die Kasse!


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