Verheiratet - ist eine Familienversicherung Pflicht?

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*sbtl*
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Verheiratet - ist eine Familienversicherung Pflicht?

Beitragvon *sbtl* » 05.10.2010, 19:39

Liebe Experten,

ich habe letzten Samstag geheiratet. Vorher habe ich ALG2 bezogen - da wurde mein Kassenbeitrag von der ArGe bezahlt.
Ich habe derzeit immer noch kein eigenes Einkommen, werde also von meinem Mann finanziell unterstützt. Er ist Deutscher, arbeitet aber in der Schweiz und ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Er hat keinen deutschen Wohnsitz. Als ich meine Krankenkasse (Deutsche BKK) anrief, um zu erfragen, wie viel ich als verheiratete Frau zahlen muss, wenn ich mich freiwillig versichere, konnte man mir keine genaue Auskunft geben und mutmaßte, dass das Gehalt meines Mannes mir bei der Beitragshöhe mit angerechnet wird. Da dieser aber eine eigene Krankenversicherung in der Schweiz hat und von einer Familienversicherung in Deutschland überhaupt nicht profitieren würde, fände ich das äußerst ungerecht.
Weiß zufällig jemand mit Sicherheit, ob ich mich als verheiratete Frau auch alleine versichern kann, und wie der Beitrag dann berechnet wird?

Herzlichen Dank im Voraus für eure Tipps oder auch Links - bisher habe ich zu diesem speziellen Thema nämlich nichts im Internet finden können.

Frank
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Beitragvon Frank » 05.10.2010, 20:01

Hallo,

bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wird das Gesamteinkommen berücksichtigt. Wenn der Mann zum Beispiel in Deutschland privat versichert wäre, würde auch hier die Hälfte seines Einkommens zugrunde gelegt und hätte auch keinen Leistungsanspruch aus der GKV.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 05.10.2010, 20:26

Hallo,

evt. würde aus der Krankenversicherung des Ehemanns aber eine Familienversicherung mit Inanspruchnahmemöglichkeit von Leistungen in Deutschland möglich sein.

Nähere Auskünfte müsste die Krankenversicherung des Ehemanns geben, erforderlichenfalls könnte auch über die DVKA einiges geklärt werden: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/K ... usland.htm

MfG
ratte1

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Beitragvon *sbtl* » 05.10.2010, 20:39

Vielen Dank für den Link und die Antworten. Das stimmt mich jetzt echt missmutig. Ich dachte, eine Heirat bringt (nach Abzug der Hochzeitsfeierkosten) nur finanzielle Vorteile - Pustekuchen! :?

Wahrscheinlich müssen wir jetzt ernsthaft überlegen, ob ich meinen Wohnsitz in die Schweiz verlege oder er einen Nebenwohnsitz in Deutschland anmeldet (obwohl das dann vermutlich wieder steuerliche Nachteile bringt). Es ist doch echt zum Verzweifeln! Und das, wo ich eh nie krank bin... 8-[

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Beitragvon ratte1 » 05.10.2010, 20:56

*sbtl* hat geschrieben:Ich dachte, eine Heirat bringt (nach Abzug der Hochzeitsfeierkosten) nur finanzielle Vorteile - Pustekuchen! :?8-

Und ich habe gedacht, dass dieser Irrglaube seit Jahrzehnten ausgestorben sei ... :-# :mrgreen:

*sbtl* hat geschrieben:Wahrscheinlich müssen wir jetzt ernsthaft überlegen, ob ich meinen Wohnsitz in die Schweiz verlege oder er einen Nebenwohnsitz in Deutschland anmeldet

Was soll die Verlegung des Wohnsitzes bringen? Ich würde erst mal prüfen lassen, ob nicht ein kostenloser Anspruch aus der Versicherung des Ehemanns abgeleitet werden kann.
Dabei ist es im Übrigen egal, ob Du in Deutschland oder in der Schweiz lebst.

Also erst mal bei der Krankenversicherung des Ehemanns nachfragen!

Mfg
ratte1

P.S. Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.10.2010, 23:00

Hm Ratte1

Ich würde erst mal prüfen lassen, ob nicht ein kostenloser Anspruch aus der Versicherung des Ehemanns abgeleitet werden kann.


In der Schweiz und in den Niederlanden kosten die Ehefrauen leider immer Geld, leider nicht nur für den Lebensunterhalt sondern auch für die Krankenversicherung. D.h, die Familienversicherung ist nicht kostenlos in diesen beiden Staaten. Ich hab mir mal sagen lassen, dass es ca. bei 70,00 Euro im Monat liegt.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 05.10.2010, 23:13

@rossi,

danke für die Info. Immerhin wäre der Betrag von 70,- Euro immer noch wesentlich geringer als für eine freiwillige Versicherung in der deutschen GKV.

MfG
ratte1

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.10.2010, 23:49

Jooh,

Immerhin wäre der Betrag von 70,- Euro immer noch wesentlich geringer als für eine freiwillige Versicherung in der deutschen GKV.


so denken wir auch meistens.

Aber auch hier muss man höllisch aufpassen.

Bei der sog. Auslandsbetreuung werden nur "Sachleistungen" für die ausländische Kasse erbracht. Wobei für die Sachleistungen dann die Bestimmungen in Deutschland gelten.

Wenn es in den Geldleistungsbereich geht (bspw. pauschales Pflegegeld etc) gelten die Vorschriften der ausländischen Kassen. Und dort bestehen bekanntlich Unterschiede, weil alle Systeme in der EU anders sind.

Wenn ein Anspruch auf Geldleistungen im EU-Ausland bestehen sollte, dann ist ein sog. Export der Geldleistungen auch nicht immer möglich. Es kommt darauf an, ob das Gesundheitswesen im EU-Ausland steuer- oder solidarfinanziert ist.

Das ist ein Thema bzw. Buch mit sieben Siegeln und kommt immer darauf an.

Hierüber kann man sich stundenlang unterhalten, was günstiger ist!


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