freiwillig versichern in GKV

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Miss Marple
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freiwillig versichern in GKV

Beitragvon Miss Marple » 11.10.2010, 11:18

Liebe Forumsexperten,
ich bin momentan befristet angestellt. Mein Arbeitsvertrag endet zum Jahresende.
Ich bin gesetzlich krankenversichert . Ich habe 4 Kinder, die momentan einen recht hohen Betreuungsaufwand erfordern(einer ist chronisch krank, einer hat Schulprobleme), daher überlege ich mir, dass ich erst mal keinen neuen Job suche, wenn mein bisheriger Arbeitsvertrag endet, sondern mich mal als ‚Familienmanagerin‘ schwerpunktmäßig um die Kinder kümmere.
So – jetzt ist aber das Problem der Krankenversicherung. Wenn ich mich arbeitslos melde, bin ich natürlich versichert, habe aber auch den Druck, dass ich mich gleich wieder aktiv um eine Stelle kümmere. Wenn ich diesen Stress mit der Agentur für Arbeit nicht will und quasi den Status ‚Hausfrau‘ hätte (ich melde mich also nicht arbeitslos) – wie könnte ich mich denn dann versichern? Freiwillig in der gesetzlichen? Wenn ja – wie würde der Beitrag für mich und die 4 Kinder berechnet? Die Kinder sich 14,11,7 und 4 Jahre alt und sind bis jetzt beitragsfrei bei mir mitversichert. Ich bin nicht verheiratet, lebe aber ‚eheähnlich‘ mit dem Vater der Kinder zusammen (er ist privat versichert).
Ich hoffe, jemand ist in der Lage mir ein bisschen weiterzuhelfen.
Vielen Dank Euch allen schon mal.
LG, Miss Marple

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 11.10.2010, 18:57

Hallo,
nun, die eigene Versicherung erfolgt nach den regelmässigen Einkünften die ab Versicherungsbeginn bezogen werden. Kapitalerträge, Einkünfte auf Vermietung oder Verpachtung zählen beispielsweise dazu. Das Einkommen des Lebensgefährten interessiert die GKV-Kasse nicht, allenfalls könnte die Kasse auf den Gedanken kommen, wenn du sonst keine eigenen Einkommen hast für Unrterkunft und Verpflegung den sog. Sachbezugswert anzusetzen, aber das ist auch keine grosse Summe - als MIndestbeitrag must du mit ca. 140,00 € mtl rechnen. Deine 4 Kinder sind in dieser Versicherung kostenfrei mitversichert wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen -
Unter 23 Jahre alt (bei Studenten oder Fachhochschülern unter 25 Jahre),
keine eigene Versicherung (z.B. Rentner oder Beschäftigt) und keine Einnahmen
über 365,00 € bei geringfügiger Beschäftigung 400,00 €.
Gruss
Czauderna

Miss Marple
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Beitragvon Miss Marple » 12.10.2010, 09:52

Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine schnelle und hilfreiche Auskunft.
Das hört sich ja schon mal nicht so schlecht an. Weißt Du oder jemand anders vielleicht auch noch folgendes:
1.Könnte meine Kasse (Techniker Kasse) es ablehnen, mich freiwillig weiterzuversichern – also mich quasi rausschmeißen oder müssen die mich als freiwillig Versicherte behalten?

2.Könnte die Techniker verlangen, dass die Kinder beim Lebensgefährten mitversichert werden (der ja der leibliche Vater ist)?

3.Wie muss ich meine Auskünfte nachweisen? Außer Kindergeld und ein paar Zinserträge aus einem Festgeldkonto ist da nix da. Ich würde ja kein ALGo.ä. beziehen. Reichen freiwillige Angaben meinerseits?

Danke schon mal für eure Antworten.
Miss Marple

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 12.10.2010, 18:51

Miss Marple hat geschrieben:Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine schnelle und hilfreiche Auskunft.
Das hört sich ja schon mal nicht so schlecht an. Weißt Du oder jemand anders vielleicht auch noch folgendes:
1.Könnte meine Kasse (Techniker Kasse) es ablehnen, mich freiwillig weiterzuversichern – also mich quasi rausschmeißen oder müssen die mich als freiwillig Versicherte behalten?

Nein, kann sie nicht - ich nehme mal an, dass du bereits mehr als 12 mMonate vorher dort versichert warst uhnd selbst wenn nicht - aufgrund der Gesetzgebung seit dem 01.04.2008muesste sich dich trotzdfem versichern.

2.Könnte die Techniker verlangen, dass die Kinder beim Lebensgefährten mitversichert werden (der ja der leibliche Vater ist)?
Nein, bei unverheirateten Menschen haben die Kinder immer Familienhilfeanspruch bei beiden Elternteilen - wenn hier die TK. gewählt wird von dir dann muss sie die Familienversiherung auch druchführen.

3.Wie muss ich meine Auskünfte nachweisen? Außer Kindergeld und ein paar Zinserträge aus einem Festgeldkonto ist da nix da. Ich würde ja kein ALGo.ä. beziehen. Reichen freiwillige Angaben meinerseits?

Wenn es keine Unterlagen gibt, wie z.B. einen Einkommensteuerbescheid dann genügt grundsätzlich schon eine Einkommenserklärung von dir, aber Unterlagen über Einkommen gibt es doch immer in irgend einer Form.

Danke schon mal für eure Antworten.
Miss Marple


bitte schön. gern geschehen.

Gruss
Czauderna


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