Hallo ihrs,
bin neu in dem Thema, daher habe ich folgende Frage:
Meine polnische Freundin war bis Februar 2010 in Polen krankenversichert und hat auch dort gearbeitet.
Dann hat sie mich im Juni in Deutschland besucht, sich hier angemeldet und ich habe so eine PKV für Ausländer in Deutschland abgeschlossen (40 Euro). Dann ist sie wieder zurückgekehrt, blieb hier aber angemeldet.
Nun ist sie wieder in Deutschland seit Mitte Oktober und ich will sie endlich richtig versichern...
1.) Kann sie sich überhaupt gesetzlich freiwillig versichern, da sie ja vorher in Polen gar nicht versichert war? Bzw das halbe Jahr vorher nicht (davor hat sie gearbeitet).
2.) Kann sie sich privat versichern? Wenn ja, was ist dann der Unterschied von einer privaten Versicherung für Ausländer für 50 Euro im Monat und einer PKV für 130 Euro...kapiers irgendwie nicht.
3.) Muss sie Rückzahlungen leisten seitdem sie hier in Deutschland angemeldet ist? Verlangen die PKVs auch Rückzahlungen?
4.) Welche Versicherung ist für eine junge, relativ mittellose Frau am Besten?
Ich hoffe die Fragen werden nicht missverstanden. Ich komme selber aus Berlin und diese Fragen würden alle gar nicht so aufkommen, wenn meine polnischen Freundin einfach hier so arbeiten könnte. Dei grenze ist nicht einmal 100 km weg und trotzdem gibt es diese strengen Regeln :/
Grüße monmar
Polin in Deutschland. Freiwillige GKV, PKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Sie ist im Bereich der GKV versicherungspflichtig. Dieser Versicherungspflicht kann sie nicht entfliehen, da diese Versicherungspflicht kraft Gesetz und auch noch rückwirkend besteht.
Da sie zuletzt in Polen gesetzlich versichert war, gehört sie in das Lager der GKV in Deutschland.
Die Beitrageinstufung ist einkommensabhängig. Wenn sie derzeit kein Einkommen hat, dann geht es ab ca. 140 Euronen los.
Da sie zuletzt in Polen gesetzlich versichert war, gehört sie in das Lager der GKV in Deutschland.
Die Beitrageinstufung ist einkommensabhängig. Wenn sie derzeit kein Einkommen hat, dann geht es ab ca. 140 Euronen los.
Hallo Rossi und alle anderen,
vielen Dank für die rasche Antwort....gibt es eine genaue Regelung für diesen Fakt?
1.) Woher will denn die gesetzliche KV wissen, ob meine Freundin in Polen gesetzlich oder privat versichert war? Im Forum klang es immer so, dass NUR wenn man sich als arbeitsloser Ausländer freiwillig gesetzlich versichern will, man selber nachweisen muss, dass man die letzten 12/24 Monate gesetzlich in seinem Herkunftsland versichert war?
Z.bsp meine Freundin versichert sich jetzt bei einer PKV....wie prüfen die gesetzlichen Krankenkassen, ob sie vorher im Ausland irgendwo versichert war? Erst bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit hat sie ja wohl den ersten Kontakt zur GKV?
2.) Ich habe gerade nochmal meine Freundin nachgefragt....sie war privat in Polen versichert, da die gesetzliche in Polen meist nur von Arbeitslose und Studenten genutzt wird. Gleichzeitig scheint es aber auch eine gesetzliche Versicherung zu geben. hm, schwierig....
vielen Dank für die rasche Antwort....gibt es eine genaue Regelung für diesen Fakt?
1.) Woher will denn die gesetzliche KV wissen, ob meine Freundin in Polen gesetzlich oder privat versichert war? Im Forum klang es immer so, dass NUR wenn man sich als arbeitsloser Ausländer freiwillig gesetzlich versichern will, man selber nachweisen muss, dass man die letzten 12/24 Monate gesetzlich in seinem Herkunftsland versichert war?
Z.bsp meine Freundin versichert sich jetzt bei einer PKV....wie prüfen die gesetzlichen Krankenkassen, ob sie vorher im Ausland irgendwo versichert war? Erst bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit hat sie ja wohl den ersten Kontakt zur GKV?
2.) Ich habe gerade nochmal meine Freundin nachgefragt....sie war privat in Polen versichert, da die gesetzliche in Polen meist nur von Arbeitslose und Studenten genutzt wird. Gleichzeitig scheint es aber auch eine gesetzliche Versicherung zu geben. hm, schwierig....
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- Postrank7
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Gemeinsames Rundschreiben v. 20.03.2007 zum thema nichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
2.4 Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie Staatsangehörige der Schweiz
Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland, sofern die Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erfüllt werden.
Abkommensrecht -Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland
Wir stimmen mit den zuständigen Ministerien und den Spitzenverbänden der Krankenkassen darin überein, dass die unter "EG-Recht" beschriebenen Rechtsfolgen im Zusammenhang mit Fällen, in denen Abkommensrecht berührt ist, nicht eintreten, da hier entsprechende Sachverhaltsgleichstellungen nicht vorgesehen sind. Dies hat insbesondere zur Folge, dass
* für Personen ohne bisherigen Bezug zur deutschen Krankenversicherung, die ihren Wohnort aus einem Abkommensstaat nach Deutschland verlegen, lediglich eine Prüfung der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe b) infrage kommt (vgl. hierzu das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 20.03.2007 "Krankenversicherung und Pflegeversicherung der bisher Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum 01.04.2007" unter Titel 2.4.2).
* für Auslandsrückkehrer ohne einen anderweitigen Versicherungsschutz, die vor dem Auslandsaufenthalt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, für die Prüfung der Voraussetzung "zuletzt gesetzlich krankenversichert" im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB V der letzte Versicherungsstatus der Person vor dem Auslandsaufenthalt maßgebend ist.
Auf gut Deutsch, da deine Freundin bisher privat versichert ist und wah, bleibt sie dieses auch bleibt.
Solange die Prämien gezahlt werden, ergibt sich meiner ansicht nach kein Grund sichhier in Deutschland in der GKV zu versichern.
Gruß
Vergil
2.4 Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie Staatsangehörige der Schweiz
Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland, sofern die Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erfüllt werden.
Abkommensrecht -Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland
Wir stimmen mit den zuständigen Ministerien und den Spitzenverbänden der Krankenkassen darin überein, dass die unter "EG-Recht" beschriebenen Rechtsfolgen im Zusammenhang mit Fällen, in denen Abkommensrecht berührt ist, nicht eintreten, da hier entsprechende Sachverhaltsgleichstellungen nicht vorgesehen sind. Dies hat insbesondere zur Folge, dass
* für Personen ohne bisherigen Bezug zur deutschen Krankenversicherung, die ihren Wohnort aus einem Abkommensstaat nach Deutschland verlegen, lediglich eine Prüfung der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe b) infrage kommt (vgl. hierzu das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 20.03.2007 "Krankenversicherung und Pflegeversicherung der bisher Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum 01.04.2007" unter Titel 2.4.2).
* für Auslandsrückkehrer ohne einen anderweitigen Versicherungsschutz, die vor dem Auslandsaufenthalt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, für die Prüfung der Voraussetzung "zuletzt gesetzlich krankenversichert" im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB V der letzte Versicherungsstatus der Person vor dem Auslandsaufenthalt maßgebend ist.
Auf gut Deutsch, da deine Freundin bisher privat versichert ist und wah, bleibt sie dieses auch bleibt.
Solange die Prämien gezahlt werden, ergibt sich meiner ansicht nach kein Grund sichhier in Deutschland in der GKV zu versichern.
Gruß
Vergil
Hallo,
nochmal zur Situation:
sie war bis vor 6 Monaten beschäftigt in Polen und auch dort versichert. Wie sie mir erzählt hat, hat ihr Arbeitgeber sie wohl "zusätzlich" privat versichert, aber auch in die gesetzliche KV eingezahlt.
Ansonsten war sie die letzten 6 Monate weder hier in Deutschland noch in Polen versichert.
1. Nun meinte ja Rossi, dass sie hier pflichtversichert wäre, wenn in Polen schon GKV bestanden hat. Wie wollen die Krankenkassen das nachweisen, welche Versicherung sie in Polen hatte?
2. Kann sie sich hier erstmal eine einfache Versicherung für Ausländer in Deutschland zulegen (30 - 40 Euro?).
3. Oder macht es eher Sinn sich in Polen privat zu versichern? In die gesetzliche kommt sie ja in Polen erst recht nicht rein?
gibt es Beratungsstellen, die einen nicht sofort aufs Dach steigen?
Das Bürgeramt war in der Hinsicht Freizügigkeit/KV etc sehr unhöflich und pampig gewesen...nach dem Motto: "Wer kein Geld hat, soll nicht nach Deutschland kommen".
nochmal zur Situation:
sie war bis vor 6 Monaten beschäftigt in Polen und auch dort versichert. Wie sie mir erzählt hat, hat ihr Arbeitgeber sie wohl "zusätzlich" privat versichert, aber auch in die gesetzliche KV eingezahlt.
Ansonsten war sie die letzten 6 Monate weder hier in Deutschland noch in Polen versichert.
1. Nun meinte ja Rossi, dass sie hier pflichtversichert wäre, wenn in Polen schon GKV bestanden hat. Wie wollen die Krankenkassen das nachweisen, welche Versicherung sie in Polen hatte?
2. Kann sie sich hier erstmal eine einfache Versicherung für Ausländer in Deutschland zulegen (30 - 40 Euro?).
3. Oder macht es eher Sinn sich in Polen privat zu versichern? In die gesetzliche kommt sie ja in Polen erst recht nicht rein?
gibt es Beratungsstellen, die einen nicht sofort aufs Dach steigen?
Das Bürgeramt war in der Hinsicht Freizügigkeit/KV etc sehr unhöflich und pampig gewesen...nach dem Motto: "Wer kein Geld hat, soll nicht nach Deutschland kommen".
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- Postrank7
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Hallo,
ich vermute schon, da es in Polen sicher auch eine gesetzliche KV für Arbeitnehmer gibt. Viele Arbeitgeber scheinen aber ihre Mitarbeiter auch privat zu versichern.
Ich will halt irgendwie vermeiden, dass sie in einem Jahr einen Job annimmt und auf einmal die gesezliche KK sagt: "Moment mal, eigentlich hätten sie bis jetzt gesetzlich versichert sein müssen"...bitte weisen sie nach, dass sie das die letzten 12 Monate waren?
Oder sie wollen für die letzten zwei Jahre Papiere sehen, die irgendwo in Polen liegen,....
Danke für den Tipp mit dem Link
Grüße monmar
ich vermute schon, da es in Polen sicher auch eine gesetzliche KV für Arbeitnehmer gibt. Viele Arbeitgeber scheinen aber ihre Mitarbeiter auch privat zu versichern.
Ich will halt irgendwie vermeiden, dass sie in einem Jahr einen Job annimmt und auf einmal die gesezliche KK sagt: "Moment mal, eigentlich hätten sie bis jetzt gesetzlich versichert sein müssen"...bitte weisen sie nach, dass sie das die letzten 12 Monate waren?
Oder sie wollen für die letzten zwei Jahre Papiere sehen, die irgendwo in Polen liegen,....
Danke für den Tipp mit dem Link
Grüße monmar
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