Hallo
ich habe eine Frage bzgl. einer EU Rente und hoffe, das mir jemand eine Antwort geben kann
Ich habe eine selten Krankheit, die nicht heilbar ist. Diese wird sich in der Laufe der Zeit verschlechtert ( eine Art des Muskelschwundes und Zwerchfellbetroffenheit - Aufgrund dieser Krankheit habe ich 100% agB.
Da meine letzte Firma aufgekauft wurde und danach das „Entlassungskarussell“ in Gang ging, habe ich die Firma dieses Jahr verlassen (es gab da noch eine Abfindung). Der Auslöser des Entschluss freiwillig zu gehen, war, das ich zu diesem Zeitpunkt schon große Probleme hatte, meine Arbeit zu machen und es unsicher ist, wie lange ich überhaupt noch etwas machen kann. So verbringe ich lieber die Zeit, ohne Rollstuhl - die mir noch bleibt, mit meinen Kindern. Die Abfindung ging in den Umbau zu einem Behindertengerechten Bad.
Zur Zeit bin ich für 1 Jahr in einer Beschäftigungsgesellschaft und bekomme
dort mein Geld bis März 2011. Laut meiner Ärtzte soll ich einen Rentenantrag stellen , da dies kein Problem sein sollte. Ich bin im Moment nicht krankgeschrieben (warum auch – keiner will was von mir).
Aufgrund meiner Behinderung habe ich auch, laut der Beschäftigungsgesellschaft keine Aussicht auf einen Vermittelbarkeit. Im Januar 2011 werde ich eine REHA machen
So nun meine Fragen: Aufgrund der Tatsache, das mein Transfergeld höher ist als die Rente und ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, stellt sich die Fragen, ob ich:
a: den Rentenantrag in der REHA stellen soll und wenn ja, wie lange die
Bewilligung dauern wird ( also wie lange würde ich das das höhere Transfergeld -
evtl. später das Arbeitslosengeld bekomme).
Ist es auch möglich, den evtl. bewilligten Antrag bis zum Ende der Transfer oder Arbeitslosnegeld hinauszuzögern (es würde sich auch mehr Rentenpunke geben).
b: was passiert, wenn ich dann Arbeitslos werde (nach der
Transferzeit)? Laut einmaliges Gespräche, bin ich ja nicht vermittelbar und würde
wärscheinlich zum Medizinischen Dienst müssen. Was wohl bedeuten würden, das ich was anderes als Arbeitslosengeld oder??? Bekommen.
c: Wie hoch sind ist das Arbeitslosengeld, bzw. das Krankengeld in der Arbeitslosigkeit (mir wurde gesagt, es würde sich von der Höhe des „alten Gehaltes berechnen). Aber so richtig kann mir das keiner sagen.
Vielen Dank für die Hilfe
REHA arbeitsunfähig EU Rente
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, ich persönlich würde, wie Du schon selber erkannt hast, nicht den Rentenantrag stellen, sondern erst einmal die Reha machen.
Ferner wird die Erwerbsminderungsrente eh abgelehnt, wenn die Chance einer Reha besteht. Im Bereich des Rentenrechts (SGB VI) gibt es nämlich auch einen Grundsatz, der dort heißt, Reha geht immer vor Rente.
Allerdings kann der Reha-Antrag vom Rententräger auch rückwirkend in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden. Und zwar dann, wenn sich im Laufe der Reha oder am Ende der Reha herausstellt, dass diese keinen Erfolg gebracht hat. Dann wird der Reha-Antrag automatisch umgewandelt in einen Rentenantrag und die Rente wird nachgezahlt.
Ich würde mich fachkundig vom Rententräger oder vom Versicherungsältesten beraten lassen.
Wir sind hier ein Krankenversicherungsforum und kein Rentenforum.
Ferner wird die Erwerbsminderungsrente eh abgelehnt, wenn die Chance einer Reha besteht. Im Bereich des Rentenrechts (SGB VI) gibt es nämlich auch einen Grundsatz, der dort heißt, Reha geht immer vor Rente.
Allerdings kann der Reha-Antrag vom Rententräger auch rückwirkend in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden. Und zwar dann, wenn sich im Laufe der Reha oder am Ende der Reha herausstellt, dass diese keinen Erfolg gebracht hat. Dann wird der Reha-Antrag automatisch umgewandelt in einen Rentenantrag und die Rente wird nachgezahlt.
Ich würde mich fachkundig vom Rententräger oder vom Versicherungsältesten beraten lassen.
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