Frage zu Selbstständigkeit und GKV Beitrag

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scub
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Frage zu Selbstständigkeit und GKV Beitrag

Beitragvon scub » 01.11.2010, 16:14

Hallo,

ich habe eine Frage zur GKV und bin zzt total verwirrt mit den ganzen Grenzen etc.

Ich war bis Juni in einer Schulischen Ausbildung und Fam. Versichert. Habe seit 10/08 ein Nebengewerbe angemeldet und war unter der Freigrenze (3xx€ / Monat). Versuche jetzt seit Juli das ganze zu einer brauchbaren Vollzeitselbststädnigkeit zu erhöhen, was auch funktioniert aber halt etwas dauert, da meine Branchen im Sommer eh nicht soo gut läuft und ich zwar stetig aber nur langsam mein Einkommen erhöhe. Da ich noch bei meinen Eltern wohne komme ich allerdings erstmal über die Runden. Habe daher seit Juli so ca. 800-1000 Euro im Monat verdient.

Jetzt habe ich einen Termin bei der GKV da ich wie ich erfahren habe seit Juli nicht mehr Krankenversichert bin. Im Brief dazu stand das ich als freiwillig versicherter bis ~850€ nun ~140€ GKV zahlen müsse, was für mich zwar aktuell viel Geld ist aber noch bezahlbar wäre. Jetzt lese ich im Internet das ich mindestens 205€ bezahlen muss bei einer Bemessungsgrenze von 1200€, und woanders sogar noch mehr bei einer Bemessungsgrenze von 1800€

Damit ich jetzt die Tage nicht vollkommen unwissend zu dem Termin gehe würde ich daher gerne wissen was die günstigste GKV ist die ich bekommen kann in meinem Fall und ob ich für die Monate Juli, Aug, Sep. Okt. nachzahlen muss?

Zu mir: Ich bin 20, war die letzten 2 Jahre nicht ernsthaft krank, muss nur einmal im Jahr zum Augenarzt (Brillenträger).

Aufgrund des aktuellen einkommens ist mir der Preis leider das wichtigste.

PKV ist für mich wohl aktuell keine Option.

vielen dank für eure Hilfe.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.11.2010, 22:29

Also, in die kostenlose Familienversicherung kommt Du nicht mehr, da Dein Einkommen oberhalb von 365,00 Euro im Monat liegt.

Damit musst Du dich freiwillig versichern bzw. wirst zwangsläufig über die Kralle versichert.

Es gibt sog. Mindestbemessungsgrundlage. Bei Selbständigen gibt es allerdings besondere Mindesbemessungsgrundlagen. Es geht hier bei 205,00 Euro im Monat los, wenn das Einkommen unterhalb von 1.270,00 Euro monatlich liegt. Dies dürft hier der Fall sein. Wichtig, Du musst für die Bemessung extra einen Antrag stellen, sonst wirst Du mit ca. 305,00 Euro eingestuft.


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