Seit 2008 nicht mehr versichert - Nachzahlungen? KSK, KHK

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Zoul
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Seit 2008 nicht mehr versichert - Nachzahlungen? KSK, KHK

Beitragvon Zoul » 31.10.2010, 00:33

Hallo!

Ich bin 40 Jahre alt, selbständig und seit Ende 2008 nicht mehr versichert. Damals hatte ich auf Grund eines Studiums finanzielle Schwierigkeiten und konnte nicht mehr bezahlen. War bei der KHK (gesetzlich) über die KSK versichert. Die haben mich dann quasi "gekündigt", da ich nicht mehr bezahlt hatte.

Ein Versicherungsvertreter möchte mich jetzt in die PRIVATE KV aufnehmen, ich müsste dann halt sehr viel nachzahlen, was ich definitiv nicht kann.

Ist es nicht sinnvoller, wieder auf die gesetzliche KV zurückzugreifen? Gibt es da Sonderreglungen, dass ich eventuell die Nachzahlungen nicht leisten muss, kann das alles nicht bewältigen!?!

Wenn ich die Private einmal nehme, habe ich doch Nachteile, oder? Am kommenden Freitag ist der Termin mit dem Versicherungsvertreter, vielleicht kann mir hier jemand vorher was dazu sagen, damit ich dem nicht in´s Messer laufe...

Zu meinem Gesundheitszustand: ABSOLUT FIT!!!

Vielen Dank für die Hilfe!

PS: Ja, ich habe die Suche benutzt - aber mein Fall ist auf Grund KHK über KSK nicht noch einmal zu finden.... zumindest ICH habe ihn nicht gefunden, sorry!!!

LG
Sascha

Rossi
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Beitragvon Rossi » 31.10.2010, 01:11

Die haben mich dann quasi "gekündigt", da ich nicht mehr bezahlt hatte.



Wat iss dat denn?

Im Zeitalter eines modernen Sozialstaates ist eine Kündigung ab dem 01.04.2007 nicht mehr möglich, wenn man nicht mehr zahlt. Bei den Künstlern sowieso seit jahrzehnten nicht mehr.

Was steht denn genau in dem Kündigungsschreiben drinne?

Zoul
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Beitragvon Zoul » 01.11.2010, 21:30

Hi!

ich find gerade auf die Schnelle das Kündigungsschreiben nicht, is so lange her! Aber ich weiß, dass es eben auf Grund der Zahlung war! Ganz sicher!

Ich meine, ich muss ja dann wahrscheinlich die Lücke "füllen", in dem ich den Fehlbetrag nachzahle, aber vielleicht kann ich das auf dem Weg machen, dass die einfach jeden Monat (zB) 20€ mehr abbuchen, bis es ausgeglichen ist! Mehr ginge dann halt net! Wichtig wäre eben, dass ich so schnell wie möglich wieder versichert wäre. Meinst Du, die MÜSSEN mich wieder nehmen? Wäre gut! Wenn ich jetzt den Fehler mache, und dem Vertreter am Freitag für eine Private unterschreibe, würde ich mich totärgern, wenn die KKH dann damit "raus" wäre und mich nicht mehr nehmen muss.

Was meinst Du?

Danke übrigens für die Antwort!!!

Sasch

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Beitragvon Rossi » 01.11.2010, 22:21

Öhm, zunächst mal kann meines Erachtens die KSK aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt werden. Es ist ja schließlich eine Pflichtversicherung.

Aber ist auch egal.

Du bist zuletzt als Künstler gesetztlich versichert gewesen. Deswegen bist Du auch dort nahtlos weiterhin pflichtversichert, sei es nach dem KSK oder der sog. Kralle.

Damit wird natürlich auch ein Nachzahlungsanspruch der Beiträge begründet. Allerdings würde ich hier klipp und klar auf eine Ermäßigung pochen. Die Kasse hat Dich ja nicht auf die Kralle hingewiesen. Den Rest sollte man in Raten abzahlen, dies setzt eine beiderseitige Vereinbarung voraus.

Also am besten Kontakt mit der GKV aufnehmen, wo Du im Rahmen des KSK versichert gewesen bist.


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