Berechnung der Beiträge

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PieKra
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Berechnung der Beiträge

Beitragvon PieKra » 24.11.2010, 15:18

Hallo liebe Forum-User,
ich habe mal ein paar Fragen zu GKV.

Im August habe ich meinen Job als Ingenieur aufgegeben und habe bisher noch keine neue Anstellung. Dies habe ich der Versicherung auch im August direkt mitgeteilt. Die Versicherung wollte dann einen Bescheid über das Geld meiner Frau habe.

Meine Frau ist Lehrerin (PKV) und seit Ende August festangestellt. Der Gehaltsbescheid ist erst vor ein paar Tagen gekommen. Diesen habe ich dann direkt zur Versicherung geschickt.
Das nur vorab...

Nun ist es so, dass die Versicherung meine Beiträge über das Bruttogehalt meiner Frau berechnet hat.

Das Resultat ist nun, dass die Versicherung als Grundlage, mir das halbe Bruttogehalt meiner Frau zuschreibt und ich davon den Prozentsatz als Beitrag zahlen muss.

D.h. ich soll als nicht erwerbstätiger 250€ / Monat zahlen muss.

Das der Prozentsatz des Beitrags bei allen Kassen gleich ist, weiß ich wohl. Aber berechnen alle Kasse die Beiträge gleich. Also berechnen alle Kasse meinen Beitrag über die Hälfte des Bruttogehalts meiner Frau?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand behilflich sein kann.

Danke und beste Grüße

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 24.11.2010, 15:28

Die Berechnung ist richtig.

Wenn Du kein Einkommen hast wird das Einkommen Deiner Ehefrau zu 50 % für die GKV angerechnet.

Wenn Deine Ehefrau im Beamtenverhältnis ist, hast Du auch die Möglichkeit als Ehepartner eine Restkostenversicherung von 30 % Beihilfetarife abzuschließen. (Ausnahme Hessen - hier sind die Beihilfesätze etwas anders).

Dies könnte unter Umständen ensprechend Deines Alters günstiger sein.

Gruß Schlappi

PieKra
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Beitragvon PieKra » 24.11.2010, 16:36

Hallo Schlappi,
danke für die rasche Antwort.

Das heißt, dass die Berechnungsgrundlage bei jeder Versicherung gleich ist?

Kannst du mir nähere Information zu der Restkostenversicherung geben.
Was genau kann ich unter dieser Versicherung vestehen?

Danke und Gruß


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