Folgender Sachverhalt:
Ich war 40 Jahre in meiner Firma beschäftigt und habe im Mai diesen Jahres dank einer größeren Abfindung dort aufgehört zu arbeiten.
Nun macht das Arbeitsamt aber Probleme. Denn diese haben mich erstmal für 11 Monate für das ALG gesperrt (bis April 2011)
Nun muss ich mich ja selbst versichern (und meine Ehefrau) und ich müsste nun den kompletten Beitrag an meine aktuelle GKV zahlen (Arbeitnehmer+Arbeitgeber-Anteil) gemessen an meinem letzten Gehalt. Und das ist/wäre ne Stange Geld jeden Monat.
Ist dies denn rechtens überhaupt? Ich habe ja aktuell gar kein Einkommen.
Machen dies alle KK so oder gibt es hier Unterschiede? Oder gibt es sogar gesetzliche Regelungen die diesen Fall betreffen? (übernimmt hier wer Teile des Beitrages?)
Ich würd mich über ne Expertenmeinung echt freuen.
Gruß
Krankenversicherungsbeitrag für ALG-Gesperrte
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 22.11.2010, 19:12
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 22.11.2010, 19:12
die Regelung ist bei allen KK gleich.
hier wird es super beschrieben, daher möchte ich nicht selbst rumlabern
http://www.daimler-betriebskrankenkasse ... findungen/
hier wird es super beschrieben, daher möchte ich nicht selbst rumlabern
http://www.daimler-betriebskrankenkasse ... findungen/
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste