Hallo.
Nach 20 Jahren als Geschäftsführer-Gesellschafter und PKV-versichert, werde ich nun mit 54 Jahren als Geschäftsführer in meiner GmbH abgelöst und durch einen anderen Geschäftsführer ersetzt. Ich werde Angestellter in einer fremden Firma und dort in der GKV pflichtversicherungspflichtig. Allerdings bleibe ich Gesellschafter einer GmbH, dort jedoch ohne Funktion und ohne Einkommen. Ändert diese Gesellschafterfunktion etwas an der Pflichtversicherung?
Zurück in die Pflichtversicherung als Gesellschafter
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