Widerspruch gegen Aufleben der freiwilligen Mitgliedschaft

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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chris187
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Widerspruch gegen Aufleben der freiwilligen Mitgliedschaft

Beitragvon chris187 » 29.12.2010, 19:30

Hallo alle zusammen.

Ich habe ein "kleines" Problem und hoffe hier Hilfe zu finden.

Sachverhalt:

Ich bin selbständig und bin freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse geblieben.

Da das Geschäft schlecht lief, bin ich ein Arbeitsverhältnis eingegangen und durch meinen Arbeitgeber pflichtversichert worden.
Da es bei meinem Arbeitgeber anscheinend auch nicht so toll lief, hat dieser mir einen halben Monat nach der Einstellung mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats aufgelöst wird.

Um Geld zu sparen, habe ich mich für den darauffolgenden Monat, indem ich wieder meiner gewerblichen Tätigkeit nachgegangen bin, um eine private Krankenversicherung gekümmert, bin dort auch eingetreten und habe ordnungsgemäß meinen ersten Beitrag überwiesen.

Heute habe ich Post von meiner gesetzlichen Krankenversicherung bekommen mit dem Hinweis, dass die freiwillige Mitgliedschaft automatisch wieder auflebt und ich meinen Beitrag zahlen möchte.

Ich dachte eigentlich, dass mit Ende des Arbeitsverhältnisses auch die Versicherung endet, da in den Schreiben zu meiner freiwiliigen Versicherung steht, dass die freiwillige Versicherung mit der Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeitnehmer endet und die Kündigungsfristen damit eigentlich auch weg fallen müssten.

Kann mir bitte jemand sagen,

ob ich verpflichtet bin das Wiederaufleben der Versicherung zu akzeptieren,

oder ob ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kann

und falls nicht, ob unter diesen Umständen wenigstens die private Krankenversicherung storniert werden kann, da die vorherige dann ja nicht gekündigt ist.

Vielen Dank für Antworten im Voraus.

Beste Grüße
Chris

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.12.2010, 20:18

Hallo Chris,
ich nehme an das die gesetzliche nicht informiert wurde , dass Sie jetzt privat versichert sind. Diese wird die AG Meldung erhalten haben das Sie nicht mehr Angestellt sind. Ohne den Nachweis das Sie eine andere Absicherung haben darf die gesetzliche Sie nicht gehen lassen.
Gruß
Es reicht eine Bescheinigung das Sie jetzt privat versichert sind.

chris187
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Beitragvon chris187 » 29.12.2010, 20:40

Vielen Dank ersteinmal für die schnelle Antwort.

Das klingt ja schon mal sehr erleichternd für mich. Ich hatte schon Angst, dass meine Arbeitseit von einem Monat zu kurz gewesen ist...

Eine Frage habe ich noch:

der Text des Schreibens fängt so an:
"da Ihre Anmeldung zum 01.11.2010 von Ihrem Arbeitgeber storiert wurde, lebt Ihre freiwillige Mitgliedschaft wieder auf."

Ist die Bezeichnung "storniert" bei Krankenkassen mit "gekündigt" gleich zu setzen, oder ist es möglich, dass der Steuerberater meines Arbeitsgebers einen Fehler gemacht hat?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.12.2010, 20:53

auweia das ist aber ein Böser AG , jetzt sieht es so aus als ob nie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu stande gekommen sei.
Haben Sie für die 14 Tage keinen Lohn erhalten ?
Wurden keine Beiträge für Rente Krankenversicherung einbehalten ?
Wenn nicht dann gelten für Sie die Kündigungsfristen freiwillig versicherter Mitglieder.
Kündigung noch im Dez. neue Versicherung ab 1.März. Bei der privaten, eine Beginnverlegung wegen Einhaltung der Kündigungsfrist bei der gesetzlichen beantragen Neues Beginndatum 1.3.2011
Gruß

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Beitragvon chris187 » 29.12.2010, 21:18

Oha.

Doch, Lohn habe ich erhalten und auch eine Abrechnung nach der Beiträge für die Sozialversicherungen abgeführt wurden.

Dann werde ich mich wohl am besten ersteinmal mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen?

Aber eigentlich kann ich doch darauf bestehen, dass ich für den einen Monat angemeldet werde?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.12.2010, 21:26

das ist richtig, ich frage mich was der AG mit deinen Beiträgen für die Sozialversicherung welcher er von dir einbehalten hat , machen will ?

chris187
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Beitragvon chris187 » 30.12.2010, 10:11

Ich hatte gestern noch mit meinem AG telefoniert. Beabsichtigt war so etwas von ihm definitiv nicht und die Beiträge sind auch von ihm überwiesen worden.

Er klärt jetzt mit seinem Steuerberater, ob da evtl. ein Fehler passiert ist und ich werde mich mit meiner Krankenversicherung in Verbindung setzen.

Vielen Dank für die Hilfo und Infos

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Beitragvon RHW » 31.12.2010, 20:29

Hallo,

meine Vermutung ist, dass hier § 5 Absatz 5 SGB V eine entscheidende Rolle spielt:

Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nicht krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer werden.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

Gruß

RHW


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