Hallo zusammen,
meine Frau (Hausfrau, Staatsbürgerschaft USA) ist in der KV über mich (freiwillig versichert) in der Familienversicherung einer BKK. Vor ca. 2 Jahren haben wir für meine Frau einen Rentenantrag in den USA gestellt und in diesem Monat einen Bewilligungsbescheid (281 US/pro Monat) und eine Nachzahlung auf den Termin Okt. 2009 erhalten. Zum gleichen Zeitpunkt haben wir von der BKK einen Fragebogen zur Familienversicherung für die Jahre 2008 und 2009 erhalten.
Fragen dazu:
1. Müssen wir diese Beträge aus den USA angeben?
2. Kann es angehen, dass auf diese Beträge auch noch Beiträge an die BKK von uns zu entrichten sind?
Viele Grüße
Ralf
Angaben zur Überprüfung der Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jo, die ausländische Rente ist bei der Krankenkasse anzugeben.
Ferner gehört die ausländische Rente zu dem sog. Gesamteinkommen.
Aus der Familienversicherung fliegt die Holde raus, wenn die Rente aus der USA regelmäßig mtl. den Betrag von 365,00 Euro übersteigt.
Jetzt musst Du also umrechnen.
Beiträge aus der Rente muss man nicht zahlen, aber es kann sein, wenn die Rente oberhalb von 365,00 Euro liegt, dass dann eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich ist. Dann muss sich die Holde freiwillig versichern, jenes geht bei 140,00 Euro im Monat los.
Ferner gehört die ausländische Rente zu dem sog. Gesamteinkommen.
Aus der Familienversicherung fliegt die Holde raus, wenn die Rente aus der USA regelmäßig mtl. den Betrag von 365,00 Euro übersteigt.
Jetzt musst Du also umrechnen.
Beiträge aus der Rente muss man nicht zahlen, aber es kann sein, wenn die Rente oberhalb von 365,00 Euro liegt, dass dann eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich ist. Dann muss sich die Holde freiwillig versichern, jenes geht bei 140,00 Euro im Monat los.
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