Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich meiner freiwilligen GKV.
Ich war im Jahr 2009 für einige Monate selbstständig. Bei meiner Krankenkasse wurde dies als hauptberuflich selbstständig eingestuft.
Gleichzeitig war ich während der gesamten Zeit über eine "reguläre" Arbeitsstelle krankenversichert. Habe dort aber nur ca. 1/4 von dem Gehalt/Lohn meiner Selbstständigkeit verdient.
Anfang dieses Jahres habe ich wieder eine "reguläre" Arbeit aufgenommen. Dies habe ich der Krankenkasse mitgeteilt und sie hat bestätigt, dass ich nicht mehr hauptberuflich selbstständig bin.
Daraufhin haben sie mir meine Beiträge (aus der freiwilligen gesetzlichen Versicherung) aus dem Zeitraum meiner Selbstständigkeit zurückgezahlt.
Da ich ehrlich gesagt keine schlafenden Hunde wecken möchte: Ist dies ein normaler Vorgang, bspw. wenn man nur für einen kurzen Zeitraum hauptberuflich selbstständig ist und noch eine weitere Stelle hatte oder war es möglichweise ein Fehler eines Mitarbeiters und die werden ihr Geld zurückfordern?
Danke im Voraus & Beste Grüße
freiwillige GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Also das ist so das die Krankenkasse prüft ob die überwiegend selbst. Tätigkeit überwiegt oder die sozialversichrungspflichtige Beschäftigung.
Wenn du mehr Erlöse Gewinne aus deine hauptberufliche selbs. Tätigkeit gewonnen hast als aus deiner Beschäftigung, bist du hauptberuflich selbst.
Da gibt es seit dem 03.12.10 ein neues Rundschreiben zu.
Grundsätzlich endet deine selbst. Tätigkeit mit dem Aufgabe des Gewerbes oder der Ummeldung in ein Nebengewerbe.
So ganz verstehe ich aber nicht wieso sie dir deine freiwilligen Beiträge zurückgezahlt haben, wo du doch eigentlich selbst. tätig bist / warst.
Sieh dir doch mal bitte den Bescheid an, nicht das die Kollegen einen Irrtum in der Sache unterliegen.
Wenn du mehr Erlöse Gewinne aus deine hauptberufliche selbs. Tätigkeit gewonnen hast als aus deiner Beschäftigung, bist du hauptberuflich selbst.
Da gibt es seit dem 03.12.10 ein neues Rundschreiben zu.
Grundsätzlich endet deine selbst. Tätigkeit mit dem Aufgabe des Gewerbes oder der Ummeldung in ein Nebengewerbe.
So ganz verstehe ich aber nicht wieso sie dir deine freiwilligen Beiträge zurückgezahlt haben, wo du doch eigentlich selbst. tätig bist / warst.
Sieh dir doch mal bitte den Bescheid an, nicht das die Kollegen einen Irrtum in der Sache unterliegen.
Hallo,
Danke für die Antwort.
Zu dem Schreiben: Es gibt kein Schreiben, in dem die Krankenkasse die Rückzahlung der Beiträge beschreibt. Die wurden mir einfach auf meinem Konto gutgeschrieben.
Das einzige, was ich mir vorstellen kann ist, dass der Mitarbeiter denkt, dass sich mein Schreiben der Ummeldung auf eine Nebentätigkeit auch auf das Jahr 2009 bezieht und nicht "nur" auf 2010.
Allerdings habe ich vorher schon persönlich mit einer Mitarbeiterin gesprochen. Die wusste also worum es geht und worauf sich das Schreiben bezieht.
Grüße
Danke für die Antwort.
Zu dem Schreiben: Es gibt kein Schreiben, in dem die Krankenkasse die Rückzahlung der Beiträge beschreibt. Die wurden mir einfach auf meinem Konto gutgeschrieben.
Das einzige, was ich mir vorstellen kann ist, dass der Mitarbeiter denkt, dass sich mein Schreiben der Ummeldung auf eine Nebentätigkeit auch auf das Jahr 2009 bezieht und nicht "nur" auf 2010.
Allerdings habe ich vorher schon persönlich mit einer Mitarbeiterin gesprochen. Die wusste also worum es geht und worauf sich das Schreiben bezieht.
Grüße
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- Postrank7
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