freiw. GKV während Elternzeit - wie wieder regulär GKV?

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mub10
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freiw. GKV während Elternzeit - wie wieder regulär GKV?

Beitragvon mub10 » 10.01.2011, 12:27

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zur KV und freue mich, wenn jemand helfen kann!

Ich bin momentan im 2. Elternzeitjahr (Bezugszeitraum Elterngeld bereist abgelaufen) und bin bei der GKV freiwillig versichert, da mein Einkommen vor der Geburt unserer Tochter über der Beitrags-bemessungsgrenze lag, ich mich aber nicht privat versichern wollte. Aktuell habe ich kein eigenes Einkommen.
Mein Mann ist Beamter und über die Freie Heilfürsorge BaWü versichert.

Wie es aussieht, kann ich bei meinem alten Arbeitgeber nicht wieder in TZ arbeiten (VZ kommt für mich aktuell nicht in Frage), sodass ich voraussichtlich das dritte EZ Jahr in Anspruch nehmen werde.
Welche Möglichkeit bestehen denn, während der Elternzeit wieder ganz normal gesetzlich versichert zu sein, also die GKV Beiträge nicht selbst bezahlen zu müssen?
Gibt es grundsätzlich einen Verhandlungsspielraum bei der GKV? Wäre es ausreichend vorübergehend ein paar Stunden über EUR 420,- zu arbeiten, sodass die gesetzl. Versicherungspflicht wieder greift? Wie lange müsste dieses Arbeitsverhältnis dauern?

Wenn ich mich privat versichern würde, würde die Beihilfe einen Teil der monatl. Beiträge übernehmen. Weiss jemand, ob die Möglichkeit der Kostenübernahme auch für die Beiträge der freiw. GKV besteht?

Viele Fragen - vorab schon besten Dank für die Hilfe!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.01.2011, 19:35

Hallo Mub 10
Beihilfe heißt nicht das die Beihilfe einen Teil Ihrer Versicherungsprämie bezahlt sondern Bedeutet das die Beihilfe ca 70 % Ihrer Krankheitskosten bezahlt.
für die restlichen 30% benötigen Sie eine private Restkostenabsicherung. Ob Sie Beihilfefähig sind erfahren Sie bei der zuständigen Beihilfestelle Ihres Mannes. Eine Versicherungspflichtige Tätigkeit löst Krankenversicherungspflicht aus.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.01.2011, 22:53

Also ich persönlich würde es anders machen.

Wenn ich mir den Gestzestext reinpfeiffe, dann würde jetzt eine bspw. 2 monatige Tätigkeit für 401,00 € ausreichen um während der Elternzeit aus der freiw. Kv. zu entfliehen. Hierdurch würde eine Pflichtversicherung zweifelsfrei entstehen.

Wenn man dann nach 2 Monate die Teilzeitbeschäftigung wieder aufgibt, dann bleibt diese Pflichtmitgliedschaft für die Dauer der Elternzeit weiterhin bestehen. Und diese ist auch noch kostenlos.

Was meinen die Sofas dazu?

Bitte nicht böse sein, wenn jenes nicht schmecken sollte.


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