Momentan bin ich als hauptberuflich Selbständiger freiwilliges Mitglied. Meine Ehefrau ist bei mit ohne eigenes Einkommen Familienversichert. Ich erfülle nicht die Vorversicherungszeit, um bei Rentenbeginn in 4 Jahren in die KVdR aufgenommen zu werden. Ich möchte zu Rentenbeginn die hauptberufliche Tätigkeit nebenberuflich fortführen und wenn möglich, noch geringfügig bis 400 € dazuverdienen.
Die Zahlenbeispiele sind monatlich und beziehen sich auf das Jahr 2016.
Meine Brutto-Rente beträgt laut Bescheid vorraussichtlich 400 €,
Gewinn aus nebenberuflicher Selbständigkeit schätze ich ca. 350 €,
Private Rentenversicherung bringt ab 2016 garantiert 100 €,
Wie würde meine GKV den Beitrag berechnen ?
Was passiert bei zusätzlicher, geringfügige Beschäftigung max. 400 € ?
Bleibt meine Ehefrau trotz Ihrer vorraussichtlichen Rente von 420 €
-ab 2018- bei mir beitragfrei in der Familienversicherung oder muss sie
automatisch in die KvdR ?
Beide haben ab 2016 keinerlei weitere Einkommen.
Ich bedanke mich für alle kommenden Antworten.
ges. Rente + Privatrente + nebenberufl. selbständig +Minijob
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Re: ges. Rente + Privatrente + nebenberufl. selbständig +Min
Möchtegernalkoholiker hat geschrieben:Momentan bin ich als hauptberuflich Selbständiger freiwilliges Mitglied. Meine Ehefrau ist bei mit ohne eigenes Einkommen Familienversichert. Ich erfülle nicht die Vorversicherungszeit, um bei Rentenbeginn in 4 Jahren in die KVdR aufgenommen zu werden. Ich möchte zu Rentenbeginn die hauptberufliche Tätigkeit nebenberuflich fortführen und wenn möglich, noch geringfügig bis 400 € dazuverdienen.
Die Zahlenbeispiele sind monatlich und beziehen sich auf das Jahr 2016.
Meine Brutto-Rente beträgt laut Bescheid vorraussichtlich 400 €,
Gewinn aus nebenberuflicher Selbständigkeit schätze ich ca. 350 €,
Private Rentenversicherung bringt ab 2016 garantiert 100 €,
Wie würde meine GKV den Beitrag berechnen ?
nach heutigem Recht nach 857,00 € (Mindestbeitragsbemessungsgrenze, vorausgesetzt dass die Kasse nicht auf hauptberuflich selbständig entscheidet.
Was passiert bei zusätzlicher, geringfügige Beschäftigung max. 400 € ?
würde nicht berücksicjhtig weil dafür schon der Arbeitgeber eine Pauschale zur krankenversicherung zahlt
Bleibt meine Ehefrau trotz Ihrer vorraussichtlichen Rente von 420 €
-ab 2018- bei mir beitragfrei in der Familienversicherung oder muss sie
automatisch in die KvdR ?
In der Familienversicherung kann sie auf keinen Fall verbleiben weil ihr Einkommen die dafür gültige Grenze (nach heutogem Recht) übersteigt.
Automatisch in die KVdR. kämer sie nur wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt hat, ansonsten muesste sie auch nach 857,00 € Mindestbeitragsbemessungsgrenze zahlen.
Beide haben ab 2016 keinerlei weitere Einkommen.
Ich bedanke mich für alle kommenden Antworten.
Bitte, gern geschehen.
Gruss
Czauderna
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die Versicherungspflicht der Frau steht noch nicht 100 % fest
es muss tatsächlich nochmals geprüft werden ob nicht doch eine Familienversicherung möglich ist. SGB v § 10 sagt dazu: Familienversichert sind Ehegatten wenn Sie
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt
Gruß

kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt
Gruß
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Re: ges. Rente + Privatrente + nebenberufl. selbständig +Min
[/quote]
Bitte, gern geschehen.
Gruss
Czauderna[/quote]
Danke sagt Möchtegernalkoholiker
Bitte, gern geschehen.
Gruss
Czauderna[/quote]
Danke sagt Möchtegernalkoholiker
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Es gibt eine sog. Mindestbemessungsgrenze für die freiw. Kv. Diese orienitert sich an der sog. Bezugsgröße, die jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt wird. Von der jeweiligen Bezugsgröße ist 1/3 als Mindestbemessung zu berücksichtigen.
In Zahlen
Bezugsgröße 2011 = 2.555,00 € : 3 = 851,67 € Mindesteinkommen
* 14,9 % für Krankenversicherung
* 1,95 % für die Pflegeversicherung (kinderlos) sonst 2,2 %
Allerdings zahlst Du für die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit ein wenig mehr; hier werden 15,5 % berechnet.
Die KV Sätze (14,9 % und 15,5 %) verändern sich nicht mehr, bislang wurden sie jedes Jahr je nach dem verändert. Damit ist vorbei, die Sätze sind festgeschrieben.
Alles andere läuft über Zusatzbeiträge!
In Zahlen
Bezugsgröße 2011 = 2.555,00 € : 3 = 851,67 € Mindesteinkommen
* 14,9 % für Krankenversicherung
* 1,95 % für die Pflegeversicherung (kinderlos) sonst 2,2 %
Allerdings zahlst Du für die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit ein wenig mehr; hier werden 15,5 % berechnet.
Die KV Sätze (14,9 % und 15,5 %) verändern sich nicht mehr, bislang wurden sie jedes Jahr je nach dem verändert. Damit ist vorbei, die Sätze sind festgeschrieben.
Alles andere läuft über Zusatzbeiträge!
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- Postrank4
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Hallo Rossi.
Fazit (hoffentlich hab ichs kapiert)
1. Solange ich insgesamt unter 851,67 € bleibe, kostet mich sozusagen die Bruttorente einen Anteil von 14,9 % und das Gewerbe 15,5 %. Hinzu kommt "Pflege" für mindestens 851,60 €.
2. Im Gegenzug bekomme ich den KvDR-Anteil (irgendwas bei 7%) zusätzlich zur Bruttorente KV-beitragfrei ausgezahlt -sagte mir meine GKV.
3. Jede Überschreitung von 851,60 € -auf ein Jahr umgerechnet- würde sich zusätzlich mit 15,5 % + Pflege auswirken.
4. Meine GKV sagte noch, das ein Minijob garnicht für den KV-Beitrag herangezogen wird, solange weniger als insgesamt 851,60 € reinkommen. Nur wenn es über 851,60 € sind, wird für den überschreitenden Minjobanteil der Pflegebeitrag fällig.
Oder andersherum:
Rente + Selbständig + Minjob unterhalb von 851,60 € bedeutet Beitragsbelastung so wie unter Punkt 1. und die Überschreitung lediglich durch Minijob kostet nur Pflegebeitrag.
Es ist doch etwas verzwickter, als ich dachte, deshalb habe ich nummeriert. Habe ich es kapiert ?
Rossi hat geschrieben:.... Bezugsgröße 2011 = 2.555,00 € : 3 = 851,67 € Mindesteinkommen
* 14,9 % für Krankenversicherung
* 1,95 % für die Pflegeversicherung (kinderlos) sonst 2,2 % ....
Allerdings zahlst Du für die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit ein wenig mehr; hier werden 15,5 % berechnet.
Fazit (hoffentlich hab ichs kapiert)
1. Solange ich insgesamt unter 851,67 € bleibe, kostet mich sozusagen die Bruttorente einen Anteil von 14,9 % und das Gewerbe 15,5 %. Hinzu kommt "Pflege" für mindestens 851,60 €.
2. Im Gegenzug bekomme ich den KvDR-Anteil (irgendwas bei 7%) zusätzlich zur Bruttorente KV-beitragfrei ausgezahlt -sagte mir meine GKV.
3. Jede Überschreitung von 851,60 € -auf ein Jahr umgerechnet- würde sich zusätzlich mit 15,5 % + Pflege auswirken.
4. Meine GKV sagte noch, das ein Minijob garnicht für den KV-Beitrag herangezogen wird, solange weniger als insgesamt 851,60 € reinkommen. Nur wenn es über 851,60 € sind, wird für den überschreitenden Minjobanteil der Pflegebeitrag fällig.
Oder andersherum:
Rente + Selbständig + Minjob unterhalb von 851,60 € bedeutet Beitragsbelastung so wie unter Punkt 1. und die Überschreitung lediglich durch Minijob kostet nur Pflegebeitrag.
Es ist doch etwas verzwickter, als ich dachte, deshalb habe ich nummeriert. Habe ich es kapiert ?
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