Student im Ausland - Austritt aus der GKV

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Anna Lena
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Student im Ausland - Austritt aus der GKV

Beitragvon Anna Lena » 18.01.2011, 11:02

Hallo zusammen,

folgende Situation bei mir: Ich wohne seit fast 4 Jahren in Schweden und studiere hier. Habe noch einen gemeldeten Hauptwohnsitz in Deutschland. Bin bis jetzt in der Deutschen GKV, da ich Waisenrente beziehe. Nun läuft meine Waisenrente zum Ende des Monats aus, wie gehe ich jetzt am besten vor um spätere Probleme zu vermeiden? Hier in Schweden bin ich als Student voll versichert. Konkret möchte ich vermeiden im Zweifelsfall bei einem eventuellen Rueckzug nach Deutschland Beiträge nachzahlen zu muessen. Kann ich einfach meiner bisherigen Deutschen Verisicherung mitteilen das ich im Ausland wohne und dort versichert bin und kann dann ggf. später wieder in die Versicherung zurueckkehren? Muss ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden?

Vielen Dank und viele Gruesse,

Anna

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Re: Student im Ausland - Austritt aus der GKV

Beitragvon Czauderna » 19.01.2011, 19:34

Anna Lena hat geschrieben:Hallo zusammen,

folgende Situation bei mir: Ich wohne seit fast 4 Jahren in Schweden und studiere hier. Habe noch einen gemeldeten Hauptwohnsitz in Deutschland. Bin bis jetzt in der Deutschen GKV, da ich Waisenrente beziehe. Nun läuft meine Waisenrente zum Ende des Monats aus, wie gehe ich jetzt am besten vor um spätere Probleme zu vermeiden? Hier in Schweden bin ich als Student voll versichert. Konkret möchte ich vermeiden im Zweifelsfall bei einem eventuellen Rueckzug nach Deutschland Beiträge nachzahlen zu muessen. Kann ich einfach meiner bisherigen Deutschen Verisicherung mitteilen das ich im Ausland wohne und dort versichert bin und kann dann ggf. später wieder in die Versicherung zurueckkehren? Muss ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden?

Vielen Dank und viele Gruesse,

Anna



hallo,
auf jeden Fall mit der deutschen Krankenkasse den Kontakt suchen.
Grundsätzlich gilt, wer während seines Auslandaufenthaltes eine Krankenversicherung nach Rückkehr in die Bundesrepublik nachweisen kann, der muss keine Beiträge nachentrichten, d.h. wenn du in Schweden
im dortigen Sozialversicherungssystem versichert bist dann gilt das als Versicherungszeit. Wenn du wieder nach Deutschlans zurück kommst meldest du dich bei deiner alten Krankenkasse legst dort den Nachweis aus Schweden vor und wirst mit dem tag der Wiedereinreise nach Deutschland dort wieder als Mitglied aufgenommen.
Bei Wohnsitzverlegung gilt , dass du gegenüber der Kasse ebenfalls einen Nachweis für deinen Auslandaufenthalt erbringen musst (z.B. Abmeldebestätigung.
Mein Rat, wie Eingangs geschrieben - die Sache mit der Kasse abklären und ggf. eine schrioftliche Bestätigung darüber anfordern.
Gruss
Czauderna

Anna Lena
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Beitragvon Anna Lena » 20.01.2011, 11:22

Vielen Dank fuer deine Antwort. Ich habe auch mit meiner Versicherung telefoniert, die Aussagen decken sich mit deinen. Nur nochmals zum Veständnis:

Ich trete aus der Versicherung in Deutschland aus. Bei etvl. Rueckkehr lege ich eine Bescheinigung vor das ich in Schweden versichert war, bekomme die Zeit angerechnet, werde wieder aufgenommen.

Soweit richtig? Ich habe auch nach dem Wohnsitz gefragt, laut Versicherung ist es egal ob ich in Deutschland gemeldet bin oder nicht. Was haette denn eine Abmeldung fuer einen Vorteil? Muesste ich dann bei einer evtl. Rueckkehr nur Nachweisen im Ausland gewohnt zu haben (kein Versicherungsnachweis)? Oder faellt dieser immer an?


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