Sind Versicherungsbeiträge auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu leisten?
Z.B. ein ehemaliger Unternehmer (immer freiwillig in der GKV versichert), zahlt nun als Rentner lediglich auf seine 300 Euro Renteneinkünfte KV-Beiträge. Seine jährlichen Einkünfte von 95.000 Euro aus Vermietung u. Verpachtung bleiben unberücksichtigt.
Demgegenüber zahlt ein pflichtversicherter Renter, der zusätzlich eine Betriebsrente erhält, Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Im konkreten Fall zahlt der ehm. Unternehmer als Rentner nur noch 50 Euro Monatsbeitrag, der versicherungspflichtige Rentner jedoch zahlt den Höchstbeitrag von 574,44 € (inkl. 136,80 € Zuschuss der RV).
Für mich ist es unverständlich wieso es möglich ist, dass man als freiwillig Versicherter bei einem derart hohen Einkommen, so niedrige Beiträge zur GKV zu entrichten hat. Dies entspricht sicherlich nicht der Aussage des Gesetzgebers, dass starke Schultern größere Lasten zu tragen haben.
Mich würde interssieren welche Ansichten hierüber im Forum bestehen.
Versicherungspflichtige Einkünfte in der GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
dies ist alles so gesetzlich geregelt.
Ich versuche es aber mal mit einfachen Worten auszudrücken.
Der Unternehmer, immer gesetzlich versichert, Rentenbezieher und dann nicht mehr selbstständig und 95000 EUR Vermietung und Verpachtung
hat Zeit seines Lebens Beiträge in die GKV gezahlt. Und sicherlich immer bzw meistens Höchstbeiträge. Ich drücke es immer so aus, dass er in die beitragsgünstige KVdR (Krankenversicherung der Rentner kommt), weil dies dann ein Belohung dafür ist, dass er sich nicht in das Lager der PKV "verdrückt" hat und der Solidargmeinschaft immer den Rücken gestärkt hat.
Hat der Unternehmer sich einmal in die PKV verabschiedet und kommt kurz vor Toresschluss wieder in die GKV zurück und erfüllt wegen der Zeiten in der PKV nicht die Voraussetzungen für die KVdR, so müsste dieser dann aus allen Einnahmen, also auch auch V.uV Beiträge zahlen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze natürlich.
Ich versuche es aber mal mit einfachen Worten auszudrücken.
Der Unternehmer, immer gesetzlich versichert, Rentenbezieher und dann nicht mehr selbstständig und 95000 EUR Vermietung und Verpachtung
hat Zeit seines Lebens Beiträge in die GKV gezahlt. Und sicherlich immer bzw meistens Höchstbeiträge. Ich drücke es immer so aus, dass er in die beitragsgünstige KVdR (Krankenversicherung der Rentner kommt), weil dies dann ein Belohung dafür ist, dass er sich nicht in das Lager der PKV "verdrückt" hat und der Solidargmeinschaft immer den Rücken gestärkt hat.
Hat der Unternehmer sich einmal in die PKV verabschiedet und kommt kurz vor Toresschluss wieder in die GKV zurück und erfüllt wegen der Zeiten in der PKV nicht die Voraussetzungen für die KVdR, so müsste dieser dann aus allen Einnahmen, also auch auch V.uV Beiträge zahlen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze natürlich.
Versicherungspflichtige Einkünfte in der GKV
Als Arbeitnehmer habe ich ca 46 Beitragsjahre in der GKV und hiervon ca. 35 Jahre ebenfalls als freiwillig Versicherter den monatl. Höchstbeitrag an meine BKK gezahlt. Als versicherungspflichtiger Rentner muß ich diesen Betrag bis zu meinem Lebensende weiterhin zahlen, da auf meine Betriebsrente der volle Beitragssatz von z.Zt. 15,5% erhoben wird.
Diese Differenzierung gegenüber einem freiwillig versicherten Rentner(ehem.Unternehmer), mit hohen Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung, ist für mich nicht nachzuvollziehbar und absolut ungerecht. Als Arbeitnehmer u. jetzt als Rentner habe ich wesentlich höhrere Beiträge bei einem deutlich geringerem Einkommen in die GKV eingezahlt bzw. weiterhin zu zahlen.
Diese Differenzierung gegenüber einem freiwillig versicherten Rentner(ehem.Unternehmer), mit hohen Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung, ist für mich nicht nachzuvollziehbar und absolut ungerecht. Als Arbeitnehmer u. jetzt als Rentner habe ich wesentlich höhrere Beiträge bei einem deutlich geringerem Einkommen in die GKV eingezahlt bzw. weiterhin zu zahlen.
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