Zur Situation:
Im Jahr 2006 fing ich zum WS 06/07 (also im Oktober 2006) hier in Berlin (wo ich mein ganzes Leben verbrachte) an der FU zu studieren. Dieses Studium brach ich nach 2 Jahren ab und habe seit dem an einem OSZ eine Ausbildung zum Erzieher vollzogen, welche im Juni diesen Jahres endet.
War also erst Student, dann Fachschüler.
Ich bin mit Studienbeginn in eine PKV gegangen, da dies günstiger war aufgrund dessen, dass ich beihilfeberechtigt bin (Mutter war und ist noch immer Beamtin).
Meine Beihilfeberechtigung endet zum 28.02.2010, da ich dann 25 Jahre alt bin + 9 Monate (Zivildienst).
Haben uns mit unser familieninternen Versicherungsmaklerin getroffen, um ein Wechsel in die GKV in die Wege zu leiten. Haben die PKV zum 28.02.2010 gekündigt und einen Antrag bei einer PKV zum 01.03.2010 gestellt. Nun der Hammer: Gestern kam in Maklerbüro eine AW, in der steht, dass die GKV ie Aufnahme verweigert!
Wie kann das sein? Ich denke, in Deutschland besteht versicherungspflicht und eine GKV muss jmd aufnehmen. Ich kann es mir ferner nicht leisten, die Preise die die PKV ab März haben möchte zu bezahlen. Was mich eh wundert: Wie kann es sein, dass die (in meinen Augen) solch hohe Preise verlangen, wo ich doch mitlerweile erfahren habe, dass Studenten (ist bei meiner Freundin der Fall) und Fachschüler (ist bei meinen Mitschülern der Fall), einen gesetzlich festgelegten Betrag bei jeder Kasse zahlen der bei ~€65 liegt, die PKV nun von mir das doppelte will.
Würde also wissen wollen, ob und wie man gegen die Verweigerung der GKV vorgehen kann. Denn wenn meine Ausbildung im Juni endet, werde ich erst zum 01.08., spätestens 01.09. als Erzieher anfangen können. Und auch dann sind die Kosten einer PKV für mich untragbar.
Als wir damals zu Studienbeginn dies (Wechsel in PKV) so entschlossen wurde uns von den Maklern eh gesagt, dass man nach dem Ende der Beihilfeberechtigung problemlos in die GKV wechseln kann.
Hoffe, dieser einigermaßen lange Post schafft beim Lesenden Klarheit. Und es kommen AWs
