GKV verweigert Aufnahme

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freshprince85
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GKV verweigert Aufnahme

Beitragvon freshprince85 » 28.01.2011, 10:30

Ich bin, natürlich, aus einer Not heraus momentan voll im Thema drinn und auf dieses Forum gestoßen, erhoffe hier natürlich Hilfe und/oder Ratschläge zu finden.

Zur Situation:
Im Jahr 2006 fing ich zum WS 06/07 (also im Oktober 2006) hier in Berlin (wo ich mein ganzes Leben verbrachte) an der FU zu studieren. Dieses Studium brach ich nach 2 Jahren ab und habe seit dem an einem OSZ eine Ausbildung zum Erzieher vollzogen, welche im Juni diesen Jahres endet.
War also erst Student, dann Fachschüler.
Ich bin mit Studienbeginn in eine PKV gegangen, da dies günstiger war aufgrund dessen, dass ich beihilfeberechtigt bin (Mutter war und ist noch immer Beamtin).
Meine Beihilfeberechtigung endet zum 28.02.2010, da ich dann 25 Jahre alt bin + 9 Monate (Zivildienst).
Haben uns mit unser familieninternen Versicherungsmaklerin getroffen, um ein Wechsel in die GKV in die Wege zu leiten. Haben die PKV zum 28.02.2010 gekündigt und einen Antrag bei einer PKV zum 01.03.2010 gestellt. Nun der Hammer: Gestern kam in Maklerbüro eine AW, in der steht, dass die GKV ie Aufnahme verweigert!

Wie kann das sein? Ich denke, in Deutschland besteht versicherungspflicht und eine GKV muss jmd aufnehmen. Ich kann es mir ferner nicht leisten, die Preise die die PKV ab März haben möchte zu bezahlen. Was mich eh wundert: Wie kann es sein, dass die (in meinen Augen) solch hohe Preise verlangen, wo ich doch mitlerweile erfahren habe, dass Studenten (ist bei meiner Freundin der Fall) und Fachschüler (ist bei meinen Mitschülern der Fall), einen gesetzlich festgelegten Betrag bei jeder Kasse zahlen der bei ~€65 liegt, die PKV nun von mir das doppelte will.

Würde also wissen wollen, ob und wie man gegen die Verweigerung der GKV vorgehen kann. Denn wenn meine Ausbildung im Juni endet, werde ich erst zum 01.08., spätestens 01.09. als Erzieher anfangen können. Und auch dann sind die Kosten einer PKV für mich untragbar.

Als wir damals zu Studienbeginn dies (Wechsel in PKV) so entschlossen wurde uns von den Maklern eh gesagt, dass man nach dem Ende der Beihilfeberechtigung problemlos in die GKV wechseln kann.



Hoffe, dieser einigermaßen lange Post schafft beim Lesenden Klarheit. Und es kommen AWs ;)

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.01.2011, 17:01

Du meinst sicherlich nicht 01.03.2010 sondern 01.03.2011.

dies ist aber egal.

Die Aussage der gesetzlichen KK ist aber vollkommen richtig.

Mit Beginn des Studiums hast Du Dich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Dies hast Du bewusst gemacht. Da hat Dich keiner zu gezwungen.

Als Fachschüler kann sich, wenn bei einer gesetzlichen KK ausscheidet innerhalb von 3 Monaten danach noch freiwillig versichern.

Du scheidest aber (in den letzten drei Monate vor dem 01.03.2011) nicht aus einer gesetzlichen Versicherung aus.

Noch zum Schluss. Wenn die Maklerin sagt, da mit dem Wegfall des Beihilfeanspruches wieder eine Möglichkeit des Betritts zur gesetzlichen KK besteht, dann ist dies eindeutig falsch.

FAZIT: private Versicherung muss bestehen bleiben, denn wie Du schon richtig erwähntes, muss jeder in Deutschland versichert sein (aber es muss nicht jeder gesetzlich versichert sein)

freshprince85
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Beitragvon freshprince85 » 29.01.2011, 09:14

Na wunderbar.

Und wie ist das mit dem Ende der Ausbildung?
Zum 28.06.2011 endet diese, und zum 29.06.2011 werde ich mich arbeitssuchend melden. Eine Stelle werde ich frühestens am 01.08.2011 haben.
Wann kann ich dort in eine GKV wechseln? Bereits zum 29.06.2011 oder erst zum 01.08.2011? Oder gar nicht?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.01.2011, 10:29

zum 01.08.2011, weil dadurch aufgrund eines anderen Status
(versicherungpflichtige Beschäftigung) eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen KK besteht.

Arbeitssuchendmeldung ist kein Tatbestand.

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Beitragvon Vergil09owl » 29.01.2011, 11:14

Arbeitslso melden bitte im Sinne des SGB III, nicht suchend,, das ganz bittte mindestens 4 wochen vor dem Ende der ausbildung, sollte kein anspruch auf Leistungen durch Bundesagentur für Arbeit bestehen, müßtet du dich denn bei der zuständigen ARGE, JobCenter arbeitslos melden. Kleiner ab feiner Unterschied. Bei ALG II Leistungen könnte es dir passieren das die GKV sagt abgelehnt da die letzte Kasse die PKV war. Aufgrund des Urteils des BSG zu diesem Thema, müßte den das JobCenter deine Beiträge zur PKV tragen.

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Beitragvon freshprince85 » 29.01.2011, 11:50

Danke an heinrich erst einmal für die AWs!

Vergil09owl hat geschrieben:Arbeitslso melden bitte im Sinne des SGB III, nicht suchend,, das ganz bittte mindestens 4 wochen vor dem Ende der ausbildung, sollte kein anspruch auf Leistungen durch Bundesagentur für Arbeit bestehen, müßtet du dich denn bei der zuständigen ARGE, JobCenter arbeitslos melden. Kleiner ab feiner Unterschied. Bei ALG II Leistungen könnte es dir passieren das die GKV sagt abgelehnt da die letzte Kasse die PKV war. Aufgrund des Urteils des BSG zu diesem Thema, müßte den das JobCenter deine Beiträge zur PKV tragen.


Könntest du dies bitte etwas genauer formulieren? versteh nicht ganz, wie das gemeint ist.
Ich habe am Montag einen Termin bei der Arge, um denen mitzuteilen dass meine Ausbildung endet. Ist also alles rechtzeitig geschehen. Ich weiß auch, dass ich am ersten Tag ohne Beschäftigung (sprich: 29.06.2011) mich nochmal persönlich melden muss.
Nur warum arbeitslos melden? Ich denke, dadurch, dass ich noch nie Arbeit hatte (abgesehen von Mini-Jobs) darf ich mich nur arbeitssuchend melden. Ferner steht mir dadurch kein ALG zu sondern "nur" Hartz IV.

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Beitragvon ratte1 » 29.01.2011, 14:19

Hallo freshprice85,

auf Grund des Bezuges von ALG 2 tritt keine Versicherungspflicht zur GKV ein. Grund = Die letzte Krankenversicherung vorher war/ist eine PKV.

§ 5 Abs. 5a SGB V : Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.

Die ALG-2-Stelle zahlt jedoch dann die Beiträge zur PKV - allerdings nur für den Basistarif.

MfG
ratte1

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Beitragvon Vergil09owl » 29.01.2011, 18:23

Hallo Freshprince, ich bin davon ausgegangen das du dich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet hast, wenn du dich natürlich bei der ARGe gemeldet hast besteht kein Anspruch auf die GKV. Sieh mal was
Kollege Ratte 1 geschrieben hat.

Arbeitsuchend heißt keinen Leistugnsantrag gestellt, sondern nur das die dir einen Job suchen sollen, Arbeitslos heißt du hast einen Antrag auf Leistungen gestellt und suchst einen Job.

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Beitragvon freshprince85 » 30.01.2011, 11:15

@ratte
@vergil


Danke für eure AWs. Also so hab ichs verstanden: Melde mich arbeitssuchend. Sollte ich für diesen Monat (wie mMn zu erwarten) nichts finden, zahlen die mir mit Hartz IV die Kosten für den Basistarif meiner PKV.

Im August kann ich dann endlich prolemlos in eine GKV rein und meine "Ruhe" haben.


Hab ichs richtig verstanden? Tausend Dank für eure AWs und Hilfe!!!!!!!!!

PS: Sollte ich für den Monat Juli widererwartend einen Job erhalten, kann ich schon dann in die GKV, oder?

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Beitragvon Vergil09owl » 30.01.2011, 11:23

Korrekt

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Beitragvon ratte1 » 30.01.2011, 12:33

Vergil09owl hat geschrieben:Korrekt

Korrekt :)

MfG
ratte1

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Beitragvon freshprince85 » 30.01.2011, 15:18

nice, danke .-.


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